Rote Ampel überfahren: Bußgeld bei Rotlichtverstoß

Auf vielbefahrenen Straßen und an Kreuzungen wird der Verkehr durch Ampeln geregelt, da das Überqueren für alle Verkehrsteilnehmer ohne Ampeln sehr gefährlich wäre. Doch Ampeln sollen den Straßenverkehr nicht nur regulieren, sondern auch effektiv steuern.
Sofern die Verkehrsteilnehmer sich daran halten, ist der Verkehrsfluss regelmäßig und kontrolliert. Wenn eine rote Ampel überfahren wird, kann das den Verkehr und alle Beteiligten stark gefährden.
Strafen und Bußgeld beim Überfahren einer roten Ampel
Das Überfahren einer roten Ampel ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Wer das rote Licht nicht befolgt, muss mit einer entsprechenden Strafe rechnen. Im Bußgeldkatalog für Lkws und Pkws können Fahrer sich bei Verstößen über mögliche Strafen informieren. Mit dem Bußgeldrechner gibt es außerdem die Möglichkeit, anhand von Fahrzeugtyp und Art des Vergehens die genauen Konsequenzen zu ermitteln.
Kommt das Auto hinter der Haltelinie, aber noch vor dem Gefahrenbereich zum Stehen, handelt es sich nur um einen Haltelinienverstoß, der mit 10 Euro geahndet wird. Wenn der Fahrer jedoch bei Rot in den geschützten Bereich einfährt, kommt es darauf an, wie lange die Ampel beim Überfahren bereits rot war. Da die Strafen unterschiedlich ausfallen, unterscheidet man zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß.
Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel erst weniger als eine Sekunde rot war. Sofern der Straßenverkehr durch das Fahren bei Rot nicht gefährdet wurde, fallen hier lediglich ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg an. Hat der Verstoß jedoch eine Gefährdung oder Sachbeschädigung zur Folge, muss der Fahrer bereits mit einem Bußgeld von 200 bzw. 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Der qualifizierte Rotlichtverstoß ist schon deutlich schwerwiegender, da der Fahrer unaufmerksam ist und so eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern oder Fußgängern riskiert. Dabei hat der Fahrer eine rote Ampel überfahren, die schon länger als eine Sekunde in der Rotphase war. Dementsprechend sind die Strafen und Bußgelder für dieses Vergehen deutlich höher. Ohne direkte Konsequenzen muss der Fahrer bereits 200 Euro Bußgeld zahlen, bei Gefährdung und Sachbeschädigung sogar schon 320 und 360 Euro. In allen drei Fällen ist außerdem mit zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot zu rechnen.
Bei Rot über die Ampel – Ahndung als Straftat
Ein Rotlichtverstoß kann unter Umständen aber nicht nur als Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern auch als Straftat geahndet werden. Wenn der Fahrer durch eine besonders rücksichtslose Fahrweise aufgefallen ist und hohe Personen– oder Sachschäden entstanden sind, kann eine Verurteilung vor Gericht drohen. Laut Strafgesetzbuch sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren möglich.
Kontrolle an Ampeln
Mithilfe verschiedener Maßnahmen wird an Ampeln kontrolliert, ob Autofahrer die Lichtsignale einhalten. Teilweise kontrolliert die Polizei den Verkehr und meldet Rotlichtverstöße an die Bußgeldstelle. Außerdem sind an einigen Ampeln Ampelblitzer installiert, die ein Foto machen, wenn ein Verkehrsteilnehmer die rote Ampel überquert. Zudem zählen sie, wie lange die Ampel bereits rot war. Dies dient später als Beweis, um das Bußgeld zu ermitteln.
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