Die Vorteile von ACV Premium
Mit unserem Premium Tarif erhalten Sie zusätzlich zu allen Leistungen aus ACV Komfort das Maximum an Absicherung – etwa einen Mietwagen ab der Haustür oder Transport zu Ihrer Wunschwerkstatt.
Unser Premium Tarif
Sichern Sie sich jetzt Ihren Wunschtarif und profitieren Sie von unseren Vergünstigungen.
Die Premium-Mitgliedschaft für alle, die das Extra an Mobilität wünschen.
- Weltweite Hilfe bei Panne und Unfall
- Schutz für die ganze Familie
- Private Fahrzeuge und Fahrräder
- Wohnwagen und andere Anhänger
- Wohnmobile bis 7,5 t
- Krankenrücktransport
- Verkehrsunfallversicherung
- Wunschwerkstatt
- Mietwagen ab der Haustür
- Ersatzfahrrad bis zu 7 Tage
Ab der Haustür
Sie müssen zu einem wichtigen Termin – ausgerechnet jetzt streikt das Auto! Mit ACV Premium kein Problem. Wir übernehmen die Kosten für einen Mietwagen oder andere Verkehrsmittel direkt ab der Haustür.
Wunschwerkstatt
Bei einer nötigen Reparatur möchten Sie Ihr Auto in garantiert guten Händen wissen? Wir transportieren Ihr Fahrzeug innerhalb 50 km dorthin, wo Sie es sich wünschen, auch in die Werkstatt Ihres Vertrauens.
Weltweite Hilfe
Auf Reisen zieht es Sie in die Ferne? Dann ist unser Premium Tarif das Richtige für Sie. Wenn Ihr Fahrzeug außerhalb Europas Probleme macht, stehen wir Ihnen mit finanziellen Beihilfen zur Seite.
Erweiterter Fahrradschutz
Sie sind gerne mit dem Fahrrad unterwegs? Dann gibt Ihnen unser Premium Tarif echten Rückenwind. Sichern Sie sich im Notfall ein Ersatzfahrrad oder die Kosten für Übernachtung oder Weiterreise.
Nicht sicher, welcher Tarif der richtige ist?
Vergleichen Sie jetzt ACV Komfort mit ACV Premium und entscheiden
Sie sich für den Tarif, der am besten zu Ihnen passt.
Fragen und Antworten rund um ACV Premium
Folgende Personen sind in der ACV Mitgliedschaft geschützt:
- Sie als ACV Mitglied
- In häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe- oder Lebenspartner
- In häuslicher Gemeinschaft lebende minderjährige Kinder
- Berechtigte Fahrer in Fahrzeugen, die auf Sie oder Familienangehörige zugelassen sind
Fahrten mit folgenden Fahrzeugen sind geschützt und über die Pannenhilfe abgedeckt:
- Zugelassene PKW, Wohnmobile und Krafträder
- Versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge (z. B. Mofa, Roller, motorisierte Krankenfahrstühle)
- Ausschließlich privat genutzte Anhänger (sofern sie nicht mehr als eine Achse haben, zwei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m gelten als eine Achse)
- Ein- und mehrspurige Fahrräder
- Folgende Maße (inkl. An- un Aufbauten) dürfen nicht überschritten werden:
Gesamtbreite bis 2,55 m Gesamthöhe bis 3,20 m Gesamtlänge bis 10,00 m (bei einem Gespann bis max. 16,00 m) zulässige Gesamtmasse je Fahrzeug bis 3,50 t - Abweichend für Wohnmobile im Tarif Komfort bis 4,00 t
- Abweichend für Wohnmobile im Tarif Premium bis 7,50 t
bis 9 Sitzplätze einschließlich Fahrersitz
Der Geltungsbereich Ihrer ACV Mitgliedschaft erstreckt sich über Europa in seinen geografischen Grenzen, zuzüglich der außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (Kanarische Inseln, Azoren, Madeira), sowie der Mittelmeeranrainerstaaten (z.B. Ägypten, Tunesien oder asiatischer Teil der Türkei). Leistungen aus dem Mobilitätsschutz Fahrrad können nur in Europa in seinen geografischen Grenzen in Anspruch genommen werden.
Im ACV Premium Tarif stehen wir Ihnen zusätzlich weltweit zur Seite. Erleiden Sie außerhalb des oben genannten Geltungsbereiches eine Panne oder einen Unfall, erhalten Sie finanzielle Beihilfen von uns.
Kommt es an Ihrem Fahrzeug zu einem unverschuldeten Schaden, können Sie bei uns eine Anfrage für Clubhilfe stellen. Zu den Schäden, bei denen die Clubhilfe greifen kann, zählen:
- Glasbruch
- Tierbiss
- Tierkollision
- Entwendung
- Elementarschäden
- Brand / Explosion
- Vandalismus
- Unfallflucht
Clubhilfe kann für alle Fahrzeuge (PKW, Wohnmobil, Kraftrad, LKW bis 3,5 t) angefragt werden, die auf das ACV Mitglied zugelassen und für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Clubhilfe für die Fahrzeugart LKW (bis 3,5 t) sowie für Wohnmobile über 4,0 t kann ausschließlich im Tarif ACV Premium angefragt werden.
Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit und ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft durch unser Pannenhilfsfahrzeug an der Schadenstelle nicht möglich, haben Sie im Premium Tarif die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug einschließlich Gepäck und Ladung in die Werkstatt Ihrer Wahl oder zu einem von Ihnen gewünschten, in gleicher Entfernung liegenden Ort transportieren zu lassen.
Die hierdurch entstehenden Kosten werden von uns übernommen. Die von Ihnen gewählte Werkstatt bzw. der von Ihnen gewählte Ort dürfen maximal 50 km Luftlinie von der Schadenstelle entfernt liegen.
Ist Ihr Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr fahrbereit, oder wurde es gestohlen, erstatten wir Ihnen im Premium Tarif bereits ab der Haustür die Kosten für ein alternatives Verkehrsmittel. Dies kann ein Mietwagen oder ein Taxi sein, ebenso Fahrkarten für den ÖPNV oder auch ein Carsharing-Angebot.
Die Kosten hierfür werden von uns bis maximal 200 € pro Schadenfall übernommen. Für langjährige Mitgliedschaften gelten höhere Leistungsgrenzen.
- SilberCard (ab 10-jähriger Mitgliedschaft): 250 €
- GoldCard (ab 20-jähriger Mitgliedschaft): 300 €
- PlatinCard (ab 40-jähriger Mitgliedschaft): 350 €
Sollten Ihnen oder einem Familienangehörigen weltweit im Ausland während einer Reise, bedingt durch eine behördlich angeordnete persönliche Quarantäne zusätzliche Kosten für Übernachtung oder Heimreise entstehen, beteiligen wir uns hieran mit einer Beihilfe von bis zu 500 € pro Schadenfall.
Als persönliche Quarantäne gilt die behördlich angeordnete Beschränkung Ihres Aufenthaltsortes, um die weitere Ausbreitung einer epidemischen oder pandemischen Krankheit (z.B. COVID-19) zu verhindern.
Sie können den Beginn Ihrer ACV Mitgliedschaft frei wählen. Die ACV Mitgliedschaft kann frühestens am Tag nach Ihrer Antragsstellung beginnen. Der Beginn kann aber auch in die Zukunft datiert werden, etwa weil Sie noch bei Ihrem ehemaligen Automobilclub gebunden sind.
Die Mitgliedschaft läuft immer genau für ein Jahr. Die Kündigung der ACV Mitgliedschaft kann zum Ende Ihrer laufenden Beitragsperiode mit einer Frist von drei Monaten erfolgen.
Wenn Sie in den ACV Premium Tarif wechseln möchten, ist dies zum nächsten Monatsersten möglich.
Ein Wechsel vom ACV Premium Tarif in den Tarif Komfort ist zur Fälligkeit der nächsten Beitragszahlung möglich und muss dem ACV in Textform (z.B. E-Mail, Brief oder Fax) spätestens einen Monat vor Ende der laufenden Beitragsperiode bekannt gegeben werden.
Einen Wechsel können Sie eigenständig in unserem Mitgliederbereich Mein ACV durchführen. Oder verwenden Sie unser Kontaktformular.