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Abgesenkter Bordstein: Welche Regeln gelten?

Rund um das Thema „abgesenkter Bordstein“ tauchen immer wieder Fragen auf. Für viele Menschen ist unklar, ob hier geparkt werden darf und wie sich die Vorfahrtsregeln verhalten. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, welche Regeln bei einem abgesenkten Bordstein gelten.

Abgesenkte Bordsteine sind im öffentlichen Straßenverkehr an vielen Stellen zu finden. In Bezug auf die dort geltenden Verkehrsregeln herrscht jedoch große Unsicherheit. Wer hat Vorfahrt? Darf ich daran parken? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie sich bei abgesenkten Bordsteinen verhalten müssen. 

Was ist ein abgesenkter Bordstein?

Abgesenkte Bordsteine sind im öffentlichen Straßenverkehr sehr häufig zu sehen – und das mit gutem Grund. Zum einen ermöglichen die niedrigen Bordsteine den einfachen Zugang zu Bürgersteig oder Straße für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen. Zum anderen werden abgesenkte Bordsteine vor Einfahrten verbaut, damit die ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeuge keine hohen Hürden überwinden müssen.  

Aber auch in puncto Verkehrssicherheit sind abgesenkte Bordsteine wichtig, denn hier gelten gesonderte Regeln für das Fahrverhalten. Diese sind in der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. 

Welche Vorfahrtsregeln gelten bei einem abgesenkten Bordstein?

Beim Überfahren eines abgesenkten Bordsteins stellt § 10 StVO klar: Derjenige, der auf der Fahrbahn einfährt, hat sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Da die Rechtsprechung hier nicht einheitlich ist, kommt es stets auf den Einzelfall an.

Sie sind bei einem abgesenkten Bordstein dazu verpflichtet, über den Blinker die Richtung anzuzeigen, in die Sie abbiegen möchten. Werden diese Vorfahrts- und Verkehrsregeln missachtet, droht ein Bußgeld

Welche Bußgelder drohen bei Missachtung der Vorfahrt an einem abgesenkten Bordstein?

Verstoß gegen die StVO

Bußgeld

Über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren,

ohne den Blinker zu setzen 

10 Euro

Über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren

und dadurch andere gefährden 

30 Euro

Über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren

und so einen Unfall herbeiführen 

35 Euro

Welche Park- und Halteregeln gelten bei einem abgesenkten Bordstein?

Nicht nur die Vorfahrtsregeln bei einem abgesenkten Bordstein sind klar in der StVO geregelt, sondern auch die Regeln zum Halten und Parken des Fahrzeuges in diesen Bereichen. Das Parken vor abgesenkten Bordsteinen ist laut § 12 Abs. 3 StVO grundsätzlich verboten.

Durchaus zulässig ist jedoch das Halten in diesem Bereich, sofern Sie sich nicht länger als drei Minuten dort aufhalten und im Auto bleiben, um jederzeit wegfahren zu können, falls es durch Sie sonst zu einer Verkehrsbehinderung kommt. 

Welche Bußgelder drohen beim unzulässigen Parken am abgesenkten Bordstein?

Beim Parken an einem abgesenkten Bordstein erwarten Sie folgende Bußgelder: 

 

Verstoß gegen die StVO

Bußgeld

Vor einer Bordsteinabsenkung geparkt 

10 Euro

 Vor einer Bordsteinabsenkung geparkt und andere behindert 

15 Euro

Länger als drei Stunden vor einer Bordsteinabsenkung geparkt 

20 Euro

Länger als drei Stunden vor einer Bordsteinabsenkung geparkt und dabei andere behindert 

30 Euro

Darf ich beim Parken an einem abgesenkten Bordstein abgeschleppt werden?

Es gibt keine pauschale Antwort darauf, ob Ihr Kraftfahrzeug beim Parken an einem abgesenkten Bordstein abgeschleppt werden darf – hierbei handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Klar ist, dass die Polizei die umgehende Entfernung Ihres Fahrzeuges anordnen darf, wenn es aufgrund des Falschparkens zu einer Gefährdung oder erheblichen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kommt.  

Sonderfall: Abgesenkte Bordsteine mit außergewöhnlicher Länge

Vereinzelt gibt es abgesenkte Bordsteine, die außergewöhnlich lang sind. Hierbei handelt es sich also nicht mehr um reine Ausfahrten oder unterstützende Bereiche für Menschen mit Gehbehinderung oder Kinderwagen – daher werden diese von der StVO nicht genauer definiert. 

Auch die Gerichte sind sich in Deutschland nicht gänzlich einig darüber, welche Verkehrsregeln in solchen Bereichen gelten. So hat das Oberlandesgericht Köln in einem richtungsweisenden Urteil vom 05.11.1996 entschieden, dass es sich nicht mehr um eine Bordsteinabsenkung handelt, wenn diese länger ist als ein durchschnittlicher PKW.  

Ganz anders sieht es dagegen das Kammergericht Berlin, das in seinem Urteil vom 22.06.2015 festlegte, dass auch längere Strecken mit abgesenktem Bordstein weiterhin ein Parkverbot begründen. 

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Widerrechtlich an einem abgesenkten Bordstein geparkt?

Klugo ist ACV Partner

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