Geisterfahrer: Das sollten Autofahrer wissen!

Regelmäßige Warnungen vor Falschfahrern im Radio machen deutlich, dass Geisterfahrer leider zum Alltag im Straßenverkehr gehören. Das Fahren entgegen der Fahrtrichtung kann dabei ganz unterschiedliche Ursachen haben. Unabhängig davon, wie der Autofahrer zum Geisterfahrer wird, ist beim Falschfahren aber fast immer eine Gefährdung des Straßenverkehrs gegeben.
Der Gesetzgeber erfasst dieses Fehlverhalten unter Umständen sogar durch § 315c des Strafgesetzbuches (kurz: StGB), wenn es im Rahmen der Geisterfahrt zu einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben kommt oder aber Sachen von bedeutendem Wert beschädigt werden. Demnach handelt es sich beim Fahren entgegen der Fahrtrichtung keinesfalls um ein sogenanntes "Kavaliersdelikt" – juristisch macht sich der Geisterfahrer in diesen Fällen zum Täter einer Straftat im Sinne der genannten Vorschrift.
Was mache ich, wenn auf meiner Strecke ein Geisterfahrer unterwegs ist?
Ist ein Falschfahrer unterwegs, dann können die anderen Verkehrsteilnehmer durch umsichtiges Verhalten selbst viel dazu beitragen, dass es nicht zu einem Unfall kommt. Dazu gehört beispielsweise:
- Reduzieren der eigenen Geschwindigkeit
- Vorausschauendes und defensives Fahren
- Einhalten von ausreichendem Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen
- Vermeiden von Überholvorgängen
- Fahren auf der rechten Spur und dort auf der rechten Seite
- ggf. Einschalten der Warnblinkanlage.
Wenn Sie die Situation nicht sicher einschätzen können, sollten Sie bei der nächsten Ausfahrt von der Autobahn abfahren oder einen Parkplatz aufsuchen. Warten Sie dort, bis sich die Situation beruhigt hat – der Verkehrsfunk gibt Bescheid, wenn der Falschfahrer nicht mehr unterwegs ist. Lassen Sie daher unbedingt das Radio eingeschaltet. Je nach Modell gibt auch das Navigationsgerät Auskunft und ist entsprechend eine Alternative zum Verkehrsfunk.
Was kann ich tun, wenn ich selbst zum Geisterfahrer geworden bin?

Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit – und Autofahrer werden schnell und ungewollt zum Falschfahrer. Besonders gefährliche Stellen sind regelmäßig an Autobahnauffahrten gegeben: Gerade dann, wenn der Autofahrer den Verkehrsverlauf nicht kennt und die Beschilderung nicht eindeutig ist, passieren hier Fehler. Diese können dann auch dazu führen, dass der Autofahrer in die falsche Richtung fährt.
Nicht immer sind Geisterfahrer aber versehentlich in der falschen Richtung unterwegs: Die Statistik zeigt, dass durchaus auch absichtlich der falsche Weg eingeschlagen und ein Autofahrer zum Geisterfahrer wird – dazu zählt zum Beispiel die Flucht vor der Polizei, aber auch die Umgehung von Verkehrsbehinderungen bzw. Staus.
Wenn Sie feststellen, dass Sie selbst als Falschfahrer entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sind, sollten Sie nach Möglichkeit Ruhe bewahren und folgende Regeln beherzigen:
- Warnblinkanlage und Licht einschalten und Geschwindigkeit verringern
- Nicht wenden, sondern vorsichtig an den Seitenstreifen fahren und den Wagen abstellen
- Polizeilichen Notruf wählen und Hilfe anfordern
- Abwarten, bis die Polizei eintrifft
Welche Strafe droht Geisterfahrern?
Die Gefährdung, die von einem Falschfahrer ausgeht, ist nicht zu unterschätzen – immerhin kommt es bei jedem zweiten Unfall mit einem Geisterfahrer zu einem Personenschaden. Auffällig ist übrigens, dass überdurchschnittlich oft ältere Autofahrer zu Geisterfahrern werden: Hier spielt oft die komplexe Verkehrsführung eine Rolle, aber auch die nachlassende Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit im Alter.
Der Gesetzgeber greift bei Geisterfahrern hart durch: Nach § 315c StGB droht Falschfahrern eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, wenn der Autofahrer bei seiner Falschfahrt auf der Autobahn grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt und es zudem zu einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben kommt oder aber Sachen von bedeutendem Wert beschädigt werden. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (kurz: BGH) geht hier von einer Wertgrenze von 750 Euro aus. Der Wert ist nur als vager Anhaltspunkt zu betrachten.
Nicht jede Falschfahrt ist aber eine Straftat – dies gilt beispielsweise dann, wenn dem Geisterfahrer kein Vorsatz bzw. keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann und die Falschfahrt als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Doch auch dann muss der Autofahrer mit empfindlichen Sanktionen rechnen, die sich nach der konkreten Fallkonstellation richten:
- Falschfahrt in der Ausfahrt oder Einfahrt einer Autobahn: 75 Euro Geldstrafe und 1 Punkt in Flensburg
- mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 90 Euro Geldstrafe / 1 Punkt
- mit Unfall: 110 Euro Geldstrafe / 1 Punkt
- Falschfahrt auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen: 130 Euro Geldstrafe / 1 Punkt
- mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 160 Euro Geldstrafe / 1 Punkt
- mit Unfall: 195 Euro Geldstrafe / 1 Punkt
- Falschfahrt auf der Hauptfahrbahn der Autobahn: 200 Euro Geldstrafe / 1 Punkt / 1 Monat Fahrverbot
- mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 240 Euro Geldstrafe / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot
- mit Unfall: 290 Euro Geldstrafe / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot.
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