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Punktekatalog: So funktioniert das Punktesystem

Wenn Autofahrer gegen Verkehrsregeln verstoßen, kann das Punkte in Flensburg zur Folge haben. Im schlimmsten Fall kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis. Wie viele Punkte laut je nach Vergehen anfallen und wie sie abgebaut werden, erfahren Sie hier.

Die Straßenverkehrsordnung gibt für alle Verkehrsteilnehmer grundsätzliche Regeln vor. Im Bußgeldkatalog sind die aktuellen Strafen für Verstöße und Ordnungswidrigkeiten verschiedener Art festgelegt. Je nach Schwere der Tat fallen für den Fahrer auch Punkte in Flensburg an. Zu den punktewürdigen Vergehen zählen unter anderem:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
  • Abstand
  • Rotlichtverstoß
  • Alkohol oder Handy am Steuer

Im Punktekatalog ist aufgeführt, wie die Punkte vergeben werden.

Punktevergabe im Punktekatalog nach Vergehen

Die Vergabe von Punkten ist vor allem von der Schwere des Vergehens abhängig. Der Punktekatalog unterscheidet zwischen schweren und groben Ordnungswidrigkeiten sowie zwischen einfachen Straftaten und Straftaten, die eine Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Die Punkte bleiben auch unterschiedlich lange auf dem Konto erhalten – dies sind die sogenannten Tilgungsfristen:

  • Für schwere Ordnungswidrigkeiten sieht der Punktekatalog einen Punkt in Flensburg vor. (Tilgung nach 2,5 Jahren)
  • Für eine grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot gibt es zwei Punkte (Tilgung nach 5 Jahren)
  • Bei einer Straftat gibt es ebenfalls zwei Punkte (Tilgung nach 5 Jahren)
  • Für eine Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis gibt der Punktekatalog drei Punkte vor (Tilgung nach 10 Jahren)

Eine Tilgungshemmung gibt es dabei nicht. So verfallen die alten Punkte auch, wenn zwischendurch neue Punkte auf dem Konto des Fahrers landen. Mit wievielen Punkten, welchem Bußgeld und welchen weiteren Konsequenzen Sie bei den unterschiedlichen Vergehen rechnen müssen, darüber können Sie sich im ACV Bußgeldrechner informieren.

ACV HinweisVorsicht

Punktekatalog: Auch der Gesamtstand zählt

Auch für Ihren aktuellen Gesamtstand des Punktekontos müssen Sie Konsequenzen tragen. Der Punktekatalog legt fest, welche Maßnahmen ab einem bestimmten Punktestand getroffen werden. Dafür reichen teilweise auch schon wenige Punkte aus.

  • Bei einem bis drei Punkten wird im System lediglich eine Ermahnung vorgemerkt.
  • Bei vier bis fünf Punkten wird der Betroffene gebührenpflichtig ermahnt und dazu aufgefordert, sein Verhalten im Straßenverkehr zu ändern. Außerdem wird er darauf hingewiesen, an einem Seminar zum Punkteabbau teilzunehmen.
  • Bei sechs bis sieben Punkten erfolgt schließlich eine gebührenpflichtige Verwarnung.
  • Sobald der Fahrer jedoch acht Punkte erreicht, wird er zum Führen eines Fahrzeugs als ungeeignet eingestuft und die Fahrerlaubnis entzogen.

Der Führerschein kann bei Verlust erst nach einer Sperrfrist und einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) neu gemacht werden.

Punkteabbau durch Fahreignungsseminar

Da das System nur acht Gesamtpunkte zulässt, sollten Autofahrer ein genaues Auge auf den Punktestand haben. Ab einer bestimmten Punktezahl ist es nämlich nicht mehr möglich, diese abzubauen. Sofern der Fahrer höchstens fünf Punkte hat und ermahnt wurde, kann er freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Dadurch wird ein Punkt abgebaut.

Das Seminar ist eine Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Einheiten. Dabei sollen die Hintergründe der Verkehrsverstöße aufgedeckt werden und im besten Fall das Fahrverhalten positiv verändern. Das Fahreignungsseminar kann nur alle fünf Jahre zum Punkteabbau genutzt werden und kann bis zu 400 Euro kosten.

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