Auch für Ihren aktuellen Gesamtstand des Punktekontos müssen Sie Konsequenzen tragen. Der Punktekatalog legt fest, welche Maßnahmen ab einem bestimmten Punktestand getroffen werden. Dafür reichen teilweise auch schon wenige Punkte aus.
- Bei einem bis drei Punkten wird im System lediglich eine Ermahnung vorgemerkt.
- Bei vier bis fünf Punkten wird der Betroffene gebührenpflichtig ermahnt und dazu aufgefordert, sein Verhalten im Straßenverkehr zu ändern. Außerdem wird er darauf hingewiesen, an einem Seminar zum Punkteabbau teilzunehmen.
- Bei sechs bis sieben Punkten erfolgt schließlich eine gebührenpflichtige Verwarnung.
- Sobald der Fahrer jedoch acht Punkte erreicht, wird er zum Führen eines Fahrzeugs als ungeeignet eingestuft und die Fahrerlaubnis entzogen.
Der Führerschein kann bei Verlust erst nach einer Sperrfrist und einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) neu gemacht werden.