Die in der Spielstraße geltenden Regeln sehen vor, dass Fußgänger gleichberechtigt mit Autofahrern am beruhigten Verkehr teilnehmen.
Daher dürfen Autofahrer Fußgänger weder behindern noch gefährden. Wenn es die Situation erfordert, muss der Autofahrer seinen Pkw anhalten. Dies setzt natürlich voraus, dass der Fahrer die notwendige Rücksicht walten lässt.
Die Höchstgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich ist ebenfalls an den genannten Grundsätzen ausgerichtet. Sie darf höchstens Schrittgeschwindigkeit betragen. Hier liegen Sie nach der Rechtsprechung der Gerichte auf jeden Fall richtig, wenn Sie mit Ihrem Auto zwischen 7 und 10 km/h fahren.
Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme heißt natürlich nicht, dass Fußgänger den Autoverkehr aufhalten dürfen. Auch sie müssen sich an die in der Spielstraße geltenden Regeln halten, um den Verkehr nicht grundlos zu blockieren oder Autofahrer unnötig zu schikanieren.