§ 21a StVO legt fest, dass die „vorgeschriebenen Sicherheitsgurte“ angelegt werden müssen. Damit sind nicht nur Fahrer und Beifahrer gemeint, sondern alle Insassen des Fahrzeugs, wenn dieses am Straßenverkehr teilnimmt. Wer trotz Anschnallpflicht ohne Gurt mit dem Auto fährt, der muss mit Bußgeldern und auch mit der Eintragung ins Fahreignungsregister in Flensburg rechnen.
Die drohende Strafmaß richtet sich nach der Schwere des Gesetzesverstoßes. Grundsätzlich sieht das Gesetz für die fehlende Sicherung von Kindern im Fahrzeug dabei eine höhere Strafe vor.
Aktuell drohen bei Missachtung der Anschnallpflicht die folgenden Sanktionen:
- Fahren ohne Sicherheitsgut: Bußgeld in Höhe von 30 Euro;
- Fahren ohne Sicherung eines Kindes mittels Sicherheitsgurts: Bußgeld in Höhe von 30 Euro;
- Fahren ohne Sicherung mehrerer Kinder mittels Sicherheitsgurts: Bußgeld in Höhe von 35 Euro;
- Fahren mit komplett fehlender Sicherung eines Kindes (kein Sicherheitsgurt, kein Kindersitz o.ä.): Bußgeld in Höhe von 60 Euro und 1 Punkt;
- Fahren mit komplett fehlender Sicherung mehrerer Kinder (kein Sicherheitsgurt, kein Kindersitz o.ä.): Bußgeld in Höhe von 70 Euro und 1 Punkt.