Bahnübergang: Wie verhält man sich richtig?
Von einem Bahnübergang spricht man, wenn Zuggleise an Straßen oder Wegen kreuzen. Viele sind mit Schranken gesichert, aber auch eine Beschilderung kann auf die Gleise aufmerksam machen. Welche Verkehrsregeln dort gelten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wer hat Vorrang am Bahnübergang?
In Fällen, in denen ein Andreaskreuz nicht vorhanden ist, haben Schienenfahrzeuge keinen Vorrang.
Entsprechend haben Schienenfahrzeuge gemäß § 19 Absatz 1 StVO am Bahnübergang Vorrang, wenn
- dort ein Andreaskreuz steht (Verkehrszeichen 201)
- der Bahnübergang über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege führt,
- der Bahnübergang in Hafen- und Industriegebieten liegt und mit dem Zusatzschild „Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang“ oder „Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang“ versehen ist.
Gleichzeitig besteht Wartepflicht für Fahrzeuge an Bahnübergängen (§ 19 Abs. 2 StVO) besteht, wenn
- sich ein Schienenfahrzeug nähert,
- Lichtzeichen wie rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen auf einen einfahrenden Zug hinweisen,
- sich die Schranken schließen oder bereits geschlossen sind,
- ein Angestellter der Bahn auf Halt hinweist oder
- der nahende Zug schon akustisch hörbar ist, beispielsweise durch ein Pfeifsignal des Zuges.
Fahrzeuge sind dazu verpflichtet, vor dem Andreaskreuz zu halten. Dabei ist ein Mindestabstand von zehn Metern (vgl. Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) einzuhalten. Fußgänger sollten „in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang“ warten, allerdings hat der Gesetzgeber hier keine exakte Entfernung benannt, die einzuhalten ist. Überqueren Sie die Gleise nur, wenn Sie sicher sind, dass dies zeitnah und vollständig gelingt.
Welches Bußgeld droht bei falschem Verhalten am Bahnübergang?
Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Mit nicht regulierter Geschwindigkeit an den Bahnübergang herangefahren | 100 € | 1 | |
Am Bahnübergang mit Andreaskreuz den Vorrang des Schienenfahrzeuges missachtet | 80 € | 1 | |
Überholen am Bahnübergang | 70 € | ||
Überholen am Bahnübergang mit Gefährdung | 85 € | ||
Überholen am Bahnübergang mit Unfall | 105 € | ||
Überqueren des Bahnübergangs mit Andreaskreuz, trotz nahendem Schienenfahrzeug | 80 € | 1 | |
Überqueren des Bahnübergangs mit Andreaskreuz, trotz nahendem Schienenfahrzeug mit Gefährdung | 100 € | 1 | |
Überqueren des Bahnübergangs mit Andreaskreuz, trotz nahendem Schienenfahrzeug mit Unfall | 120 € | 1 | |
Überqueren des Bahnübergangs trotz geschlossener Schranken, ein Bahnbediensteter „Halt“ gebot oder hörbares Signal des herannahenden Zuges ertönte | 240 € | 2 | 1 Monat |
Überqueren des Bahnübergangs trotz geschlossener Schranken, ein Bahnbediensteter „Halt“ gebot oder hörbares Signal des herannahenden Zuges ertönte mit Gefährdung | 290 € | 2 | 1 Monat |
Überqueren des Bahnübergangs trotz geschlossener Schranken, ein Bahnbediensteter „Halt“ gebot oder hörbares Signal des herannahenden Zuges ertönte mit Unfall | 350 € | 2 | 1 Monat |
Welche Schilder gibt es am Bahnübergang?
Bahnübergänge werden in der Regel durch gleich mehrere Schilder angekündigt. Zu den bekanntesten Schildern gehört das Andreaskreuz. Zwischen dem Verkehrszeichen und dem Bahnübergang dürfen gemäß StVO nicht mehr als drei Meter Abstand bestehen.
Ein weiteres Hinweisschild sind die Verkehrszeichen „beschrankter Bahnübergang“ bzw. „unbeschrankter Bahnübergang“. Diese weisen auf die Kreuzung mit Bahnübergang hin und geben Informationen darüber preis, ob vor Ort eine Schranke vorhanden ist oder nicht. An unbeschrankten Bahnübergängen gilt besondere Vorsicht. Einfahrende Züge können leichter übersehen werden, insbesondere, wenn schwierige Sichtverhältnisse herrschen. Achten Sie daher ganz besonders auf akustische und optische Signale, um einen Unfall zu vermeiden.
Bei schlechter Sicht: Achten Sie auf Baken
Ist die Einsicht auf den Bahnübergang durch Hindernisse beeinträchtigt, beispielsweise durch Kurven oder Wildwuchs, so werden in der Nähe des Bahnübergangs häufig Baken platziert.
Diese Verkehrsschilder zeigen an, in welcher Entfernung sich der Bahnübergang befindet. Dabei handelt es sich um vertikale Tafeln mit weißem Hintergrund, auf deren Oberfläche ein bis drei rot verlaufende, diagonale Striche zu erkennen sind. Diese geben den Abstand an:
- Bake mit einem diagonalen Strich: 80 Meter bis zum Bahnübergang
- Bake mit zwei diagonalen Strichen: 160 Meter bis zum Bahnübergang
- Bake mit drei diagonalen Strichen: 240 Meter bis zum Bahnübergang
Durch die Entfernungsangabe soll sichergestellt werden, dass Sie rechtzeitig auf den Bahnübergang hingewiesen werden und so, falls nötig, ein Bremsmanöver einleiten können. Die Baken werden grundsätzlich auf beiden Seiten der Fahrbahn platziert, um möglichst gut sichtbar zu sein.
Welche weiteren Signale gibt es?
Diese leuchten wahlweise gelb oder rot auf. In der gelben Phase naht der Zug heran und das Signal blinkt. Nach ca. 3 bis 5 Sekunden springt das Licht auf ein rotes Dauerlicht, das erst erlischt, wenn die Sicherungsphase vorbei ist. Ein grünes Licht, das freie Fahrt signalisiert, gibt es hier jedoch nicht.
Alternative zur Lichtzeichenanlage. Sobald das Licht rot blinkt, naht ein Zug heran. Hört die Vorrichtung auf zu blinken, ist die Gefahrensituation vorüber. In einigen Fällen wird das Blinklicht zusätzlich zum Andreaskreuz installiert.
Schranken am Bahnübergang dienen als direkte Absicherung der Verkehrsteilnehmer. Je nach Straßenbreite können eine oder mehrere Schranken den Bahnübergang sichern. Sofern kein Zugverkehr herrscht, sind die Schranken geöffnet und Verkehrsteilnehmer können den Bahnübergang vorsichtig überqueren. Häufig sind Schranken rot-weiß gestreift und verfügen über eine Retroreflexions-Schicht, um auch bei Dunkelheit gut erkennbar zu sein. Ferner unterscheidet man zwischen Vollschranken, die im gesenkten Zustand die gesamte Straße sperren und Halbschranken, die nur die Zufahrt zum Bahnübergang sperren.
Um die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf den Bahnübergang zu lenken, ist an einigen Stellen mit zusätzlichen Tönen zu rechnen. Dabei kann es sich um den Pfeifton des Zuges handeln, aber auch durch Töne, die durch die Bahnmitarbeiter initiiert werden, um die Einfahrt des Zuges anzukündigen.
Darf ich vor dem Andreaskreuz parken?
Das Andreaskreuz gilt als Gefahrenschild für Bahnübergänge und muss daher gut ersichtlich bleiben. Innerorts muss beim Parken mindestens 5 Meter Abstand zum Andreaskreuz eingehalten werden. Verdeckt das Auto dadurch das Schild, wird sogar ein Abstand von 10 Metern fällig. Außerorts gilt beim Parken ein Mindestabstand von 50 Metern (vgl. Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO).
Auch das Halten vor dem Andreaskreuz ist innerhalb von 10 Metern untersagt, sofern das Verkehrsschild durch das Fahrzeug verdeckt werden würde.
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