Dabei ist diese nette Geste nicht verpflichtend. Auffahrende PKWs, LKWs oder Motorräder müssen dem fließenden Verkehr zwingend Vorrang gewähren und auf dem Beschleunigungsstreifen anhalten.
Gegen die Erwartung vieler Autofahrer, gilt beim Auffahren auf die Autobahn nicht das Prinzip des Reißverschlussverfahrens. Dieses greift nur, wenn mehrere Fahrspuren zusammengeführt werden, z.B. vor einer Baustelle.
Wenn der erforderliche Sicherheitsabstand beim Spurwechsel nicht eingehalten werden kann. Der Standstreifen darf in diesem Zusammenhang laut StVO nicht für die Beschleunigung missbraucht werden.
In der Praxis ist es hingegen ratsam vorsichtig auf dem Standstreifen weiter zufahren, bis Sie gefahrenlos die Spur wechseln können.