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Drogen am Steuer: Mit diesen Strafen müssen Sie rechnen

Das Fahren unter Drogeneinfluss wird gefährlicher eingestuft als Alkohol am Steuer und dementsprechend auch strenger bestraft. Neben hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und dem Führerscheinentzug drohen sogar bis zu fünf Jahre Haft.

Wer unter Drogeneinfluss am Steuer sitzt, nimmt nicht nur Schäden bei sich selbst in Kauf, sondern gefährdet auch andere Verkehrsteilnehmer. Deshalb sieht der Gesetzgeber hohe Strafen für all jene vor, die mit Drogen am Steuer erwischt werden. Selbst kleine Mengen, die bei einer Kontrolle festgestellt werden, reichen für eine Verurteilung schon aus. Drastischer fallen die Strafen aus, wenn es unter dem Einfluss von Drogen am Steuer zu einem Unfall kam. Der Gesetzgeber differenziert zwischen weichen und harten Drogen; diese Differenzierung beeinflusst das Strafmaß.

Sind Drogen am Steuer eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?

Beim Alkohol lässt sich diese Frage vergleichsweise einfach beantworten: Der Promillewert entscheidet darüber, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Bei Drogen am Steuer sieht das jedoch etwas anders aus. Hier gibt es keine klar geregelten Grenzwerte, die eine Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat möglich machen würden.

Vermutet die Polizei den Konsum von Drogen, so kann vor Ort oder auf der zuständigen Polizeiwache ein Urin- bzw. Bluttest angeordnet und durchgeführt werden, um die Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Auffälliges Verhalten im Straßenverkehr oder eindeutig nachweisbare Fahrfehler reichen bereits aus, um einen Drogentest zu rechtfertigen. Auch das Mitführen von Drogen rechtfertigt einen solchen Test, selbst wenn es nicht zu einem Fehlverhalten im Straßenverkehr kam.

Sobald illegale Drogen im Urin oder Blut nachgewiesen wurden, handelt es sich gemäß § 24 a StVG um eine Ordnungswidrigkeit – unabhängig von der Wirkstoffkonzentration und davon, ob Ausfallerscheinungen beobachtet werden konnten. Sobald jedoch die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist – beispielsweise, weil der Fahrer offensichtlich Schlangenlinien fährt, einen Unfall baut oder auf andere Weise im Straßenverkehr auffällt, ist das Fahren unter Drogeneinfluss eine Straftat.


 

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Gibt es bei weichen Drogen ein anderes Strafmaß als bei harten Drogen?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen weichen und harten Drogen. Cannabis und Haschisch gehören dabei zu den weichen Drogen, während Kokain, LSD, Ecstasy, Amphetamine, Heroin – also auch Methadon – und andere bewusstseinsverändernde Drogen zu den harten Drogen zählen.

Beim Konsum von Cannabis am Steuer gilt der Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum als Ordnungswidrigkeit. Kommt es aber zusätzlich zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs, beispielsweise durch Schlangenlinienfahren oder die Verwicklung in einen Unfall, kann auch der Konsum von Cannabis als Straftat gewertet werden.

Das Fahren unter dem Einfluss harter Drogen dagegen zählt immer als Straftat und kann neben Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten mit einer Strafanzeige geahndet werden, welche möglicherweise eine Freiheitsstrafe nach sich zieht.

Trotz der geplanten Entkriminalisierung von Cannabis darf auch weiterhin nicht im Rauschzustand gefahren werden. Welche Grenzwerte an THC im Blut ab dem Zeitpunkt der Legalisierung am 01. April 2024 gelten, ist bisher noch nicht gesetzlich festgelegt. Hier wird im Frühjahr 2024 mit einer Entscheidung gerechnet. Bis es so weit ist, gilt weiterhin der bestehende Grenzwert.

Welche Strafen drohen für Fahren unter Drogeneinfluss?

Das Fahren unter Drogeneinfluss ist grundsätzlich erstmal eine Ordnungswidrigkeit. Hierfür sind Strafen angesetzt, deren Höhe steigt, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt.

Wird der oben genannte THC Grenzwert überschritten, liegt zusätzlich eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor oder handelt es sich um harte Drogen, wird das Vergehen auch strafrechtlich verfolgt. 

Delikt

Strafe

Fahren unter Drogeneinfluss...

 

...beim ersten Mal

500 € Bußgeld

2 Punkte

1 Monat Fahrverbot

...beim zweiten Mal

1000 € Bußgeld

2 Punkte

3 Monate Fahrverbot

...beim dritten Mal

1500 € Bußgeld

2 Punkte

3 Monate Fahrverbot

Gefährdung des Verkehrs unter Drogeneinfluss

Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Wann ist der Führerschein weg?

Für den Entzug der Fahrerlaubnis gelten seitens des Gesetzgebers abgestufte Regelungen, abhängig davon, welche Droge konsumiert wurde. Sobald harte Drogen im Spiel sind, droht bereits beim ersten Vergehen ein vorübergehendes Fahrverbot. Bei weichen Drogen wird zunächst geprüft, ob der Fahrer des Kraftfahrzeuges einmalig, gelegentlich oder regelmäßig konsumiert, was über den THC-Wert im Blut ermittelt werden kann. 


 

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Wann wird die MPU fällig?

Beim Konsum von Cannabis oder Alkohol am Steuer wird, wenn es sich um ein erstmaliges Delikt handelt, in der Regel keine MPU angeordnet. Hier erfolgt daher eine Konsumüberprüfung durch ein ärztliches Gutachten. Wird im Blut mehr als ein Nanogramm Cannabis nachgewiesen, lässt dies auf einen häufigen oder dauerhaften Konsum schließen, sodass auch hier eine MPU angeordnet werden kann. 

Aber auch hier gibt es eine Ausnahmeregelung: Wurde dem Fahrzeugführer Cannabis medizinisch verordnet und liegt ein entsprechendes Attest vor, so droht unabhängig vom Cannabis-Gehalt im Blut keine Sanktion. Das gilt allerdings nur, solange der Cannabiskonsum ausschließlich medizinischer Natur ist und die Einnahme nach der ärztlich verordneten Dosis erfolgt.

Bei harten Drogen sind die Regeln deutlich strenger. Hier genügt es schon, wenn Sie im Besitz solcher Drogen erwischt werden, um ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen.

Drogenbesitz vs. Konsum: Welche Strafen drohen?

Auch bei dieser Frage kommt es maßgeblich darauf an, um welche Droge es sich handelt. Wer mit weichen Drogen am Steuer erwischt wird, verliert nicht zwingend die Fahrerlaubnis:

  • Sie wurden angehalten, während sich Cannabis in Ihrem Besitz befand, haben dieses aber nicht selbst konsumiert: Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis nicht abgeben. Allerdings kann ein Drogentest angeordnet werden, um Ihre Drogenfreiheit sicher zu belegen. Auch der Besitz kann zu einem Ermittlungsverfahren führen.
  • Der Konsum von Cannabis wird bei Ihnen nachgewiesen, aber Sie haben nicht am Straßenverkehr teilgenommen: Ein ärztliches Gutachten kann gefordert werden, um die Menge und den Zeitraum seit dem letzten Konsum zu bestimmen.
  • Der Konsum von Cannabis wird im Straßenverkehr nachgewiesen: Nun droht Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis. Auch hier muss zunächst geprüft werden, wie lange der Konsum zurückliegt und welche Menge Sie eingenommen haben. Zudem kann ein ärztliches Gutachten oder eine MPU angeordnet werden.

Bei harten Drogen sind die Regelungen dagegen deutlich härter: Auch wenn Sie nicht unter aktivem Konsum am Straßenverkehr teilgenommen haben, kann Ihnen im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung bereits durch den Besitz der Drogen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Begründet wird das seitens des Gesetzgebers damit, dass einem Drogenkonsumenten generell nicht zugetraut werden kann, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Was gilt in der Probezeit?

Fahren unter Drogeneinfluss während der Probezeit gilt als sogenannter A-Verstoß. Damit fällt auch das darauffolgende Strafmaß höher aus. Zusätzlich zu den oben genannten Strafen kommt es nun zu folgenden Konsequenzen:

  • Beim 1. Verstoß: Die Probezeit wird auf insgesamt 4 Jahre verlängert. Zudem muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besucht werden.
  • Beim 2. Verstoß: Es erfolgt eine Verwarnung. Zudem kann die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung angeordnet werden.
  • Beim 3. Verstoß: Die Fahrerlaubnis wird entzogen.
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