ACV Ratgeber Verkehr und SicherheitACV Ratgeber Verkehr und SicherheitACV Ratgeber Verkehr und Sicherheit

Krank am Steuer? Das wird teuer!

Es ist keine gute Idee mit einer schweren Erkältung Auto zu fahren. Insbesondere nach der Einnahme von Medikamenten sollten Sie stark hinterfragen, ob Sie sich wirklich hinters Steuer setzen sollten. Welche gefährlichen Wechselwirkungen Medikamente haben und welche Strafen Ihnen drohen können, erfahren Sie hier: 

Medikamente können bei einer schweren Erkältung oder Grippe Linderung verschaffen. Dennoch: Das Auto sollten Sie nach der Einnahme jedoch besser stehen lassen, denn diverse in Deutschland zugelassenen Medikamenten können sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken.

Müdigkeit, eine verlangsamte Motorik und Konzentrationsschwäche sind nicht nur lästige Symptome, mit denen Sie bei einer schweren Erkältung oder Grippe rechnen müssen.

Diese gehören zu den gängigen Nebenwirkungen von Arzneimittel. Auch bei unkomplizierten Erkältungs-Medikamenten sind diese Folgen häufig zu finden.

Medikamente haben gefährliche Wechselwirkungen

Insbesondere bei Hustensaft ist Vorsicht geboten, da die Säfte oft Alkohol enthalten. Dies ist aber nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen.  Ernsthaft betrunken werden Sie von Hustensaft sicherlich nicht. Es geht jedoch nicht nur um die reine Alkoholmenge, sondern vielmehr um die gefährlichen Wechselwirkungen. Viele Medikamente sollten nicht in Kombination mit Alkohol eingenommen werden.

So können selbst harmlose Mittel, wie Ibuprofen in Verbindung mit Alkohol, die Motorik und Konzentration einschränken. Auch die Wechselwirkung von Nasentropfen mit alkoholhaltigen Medikamenten sind schwer einzuschätzen – besonders, wenn der Organismus sowieso schon geschwächt ist.

Tückisch kann es außerdem werden, wenn Koffein den Medikamenten beigefügt wird – typisch für viele Grippemittel. In diesem Fall fühlen sich Fahrer oft fit und nehmen ihre eingeschränkte Fahrtüchtigkeit nicht wahr.

Mit Medikamenten am Steuer: Kein Kavaliersdelikt

Wenn Sie nicht sicher sind welche Wirkung die eingenommenen Arzneien haben, sollten Sie auf eine Fahrt mit Ihrem Auto verzichten. Gemäß  § 24a Abs. 2 StVG handelt ordnungswidrig, wer berauschende Mittel zu sich nimmt und anschließend ein Kraftfahrzeug führt. Dieser Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro geahndet werden. Abhängig von der jeweiligen Situation erwarten Sie Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot mit Führerscheinentzug und einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.

Des Weiteren geht unter Umständen der Versicherungsschutz verloren. Wenn die Fahrtauglichkeit durch Medikamente so stark eingeschränkt wird, dass Fahrfehler und körperliche Ausfallerscheinungen auftreten, kann sogar die Strafbarkeit einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) in Betracht kommen. Hier ist neben einer Geld- auch eine Freiheitsstrafe möglich, was Sie hinsichtlich Medikamenten im Straßenverkehr zusätzlich sensibilisieren sollte.

Unser Rat: Lassen Sie Ihr Auto stehen, wenn Sie krank sind, insbesondere dann, wenn Sie verschiedene Medikamente eingenommen haben.

Informieren Sie sich zudem bei Arzt oder Apotheker über mögliche Beeinträchtigungen, wenn Ihnen ein Präparat verschrieben oder verkauft wird. Teilen Sie diesen auch immer weitere Arzneimittel mit, die Sie einnehmen, damit mögliche Wechselwirkungen abgeschätzt werden können. Beachten Sie die Hinweise auf dem Beipackzettel. Ziehen Medikamente eine Wirkung im Straßenverkehr nach sich, ist der Hersteller verpflichtet, dies zu kennzeichnen.

ACV VorteilACV Vorteil

Juristische Beratung für ACV Mitglieder

Klugo ist ACV Partner

Die Polizei erwischt sie krank hinter dem Steuer und zweifelt an Ihrer Fahrtauglichkeit?

Dann ist juristischer Rat von großer Bedeutung – denn möglicherweise riskieren Sie unnötig Bußgeld und Fahrverbot. Wir empfehlen dazu eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt. Diese hilft auch dabei, das Kosten-Nutzen-Verhältnis von juristischen Schritten abzuwägen. 

ACV Mitglieder erhalten über unseren Partner KLUGO eine kostenlose rechtliche Erstberatung durch einen kompetenten Rechtsanwalt oder Rechtsexperten. Hier geht’s zur Rechtsberatung für ACV Mitglieder.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • ACV Ratgeber_Autofahren an Karneval

    Sicher unterwegs an Karneval: Was für Autofahrer wichtig ist

    Sicheres Verhalten

    An Karneval sollten Autofahrer das Fahrzeug am besten zu Hause stehen lassen. Alkohol am Steuer, Sichtbehinderung durch Kostüme oder ein Parkplatz in der Karnevalszone können unschöne Folgen haben – für den Fahrer und sein Fahrzeug.
    Sicher unterwegs an Karneval: Was für Autofahrer wichtig ist
  • ACV Ratgeber_Was tun, wenn das Auto brennt

    Was tun, wenn das Auto brennt?

    Sicheres Verhalten

    Für Autoinsassen kann ein Feuer im Motorraum zur tödlichen Gefahr werden. Fahrer müssen in einer solchen Ausnahmesituation entschlossen handeln und gleichzeitig einen kühlen Kopf bewahren. Wir erklären Ihnen, wie Sie sich dieser Ausnahmesituation richtig verhalten.
    Was tun, wenn das Auto brennt?
  • ACV Ratgeber_Richtiges Verhalten im Falle eines Geisterfahrers

    Geisterfahrer: Das sollten Autofahrer wissen!

    Sicheres Verhalten

    Wer im Straßenverkehr entgegen der Fahrtrichtung unterwegs ist, gilt als Falschfahrer – oder im allgemeinen Sprachgebrauch als Geisterfahrer. Die Unfallstatistik zeigt, dass Geisterfahrer in Deutschland eine Vielzahl an Unfällen verursachen: Rechtlich und auch verkehrstechnisch ergeben sich daraus zahlreiche Aspekte.
    Geisterfahrer: Das sollten Autofahrer wissen!