Krank am Steuer? Das wird teuer!

Medikamente können bei einer schweren Erkältung oder Grippe Linderung verschaffen. Dennoch: Das Auto sollten Sie nach der Einnahme jedoch besser stehen lassen, denn diverse in Deutschland zugelassenen Medikamenten können sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken.
Müdigkeit, eine verlangsamte Motorik und Konzentrationsschwäche sind nicht nur lästige Symptome, mit denen Sie bei einer schweren Erkältung oder Grippe rechnen müssen.
Diese gehören zu den gängigen Nebenwirkungen von Arzneimittel. Auch bei unkomplizierten Erkältungs-Medikamenten sind diese Folgen häufig zu finden.
Medikamente haben gefährliche Wechselwirkungen

Insbesondere bei Hustensaft ist Vorsicht geboten, da die Säfte oft Alkohol enthalten. Dies ist aber nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Ernsthaft betrunken werden Sie von Hustensaft sicherlich nicht. Es geht jedoch nicht nur um die reine Alkoholmenge, sondern vielmehr um die gefährlichen Wechselwirkungen. Viele Medikamente sollten nicht in Kombination mit Alkohol eingenommen werden.
So können selbst harmlose Mittel, wie Ibuprofen in Verbindung mit Alkohol, die Motorik und Konzentration einschränken. Auch die Wechselwirkung von Nasentropfen mit alkoholhaltigen Medikamenten sind schwer einzuschätzen – besonders, wenn der Organismus sowieso schon geschwächt ist.
Tückisch kann es außerdem werden, wenn Koffein den Medikamenten beigefügt wird – typisch für viele Grippemittel. In diesem Fall fühlen sich Fahrer oft fit und nehmen ihre eingeschränkte Fahrtüchtigkeit nicht wahr.
Mit Medikamenten am Steuer: Kein Kavaliersdelikt
Wenn Sie nicht sicher sind welche Wirkung die eingenommenen Arzneien haben, sollten Sie auf eine Fahrt mit Ihrem Auto verzichten. Sollten Sie aufgrund Ihrer unsicheren Fahrweise der Polizei auffallen oder sogar einen Unfall verschulden, drohen Ihnen laut § 24a Abs. 2 StVG die gleichen Strafen wie jemandem, der unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird.
Abhängig von der jeweiligen Situation erwarten Sie Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot mit Führerscheinentzug und einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Des Weiteren geht unter Umständen der Versicherungsschutz verloren.
Unser Rat: Lassen Sie Ihr Auto stehen, wenn Sie krank sind, insbesondere dann, wenn Sie verschiedene Medikamente eingenommen haben.
Juristische Beratung für ACV Mitglieder
Die Polizei erwischt sie krank hinter dem Steuer und zweifelt an Ihrer Fahrtauglichkeit?
Dann ist juristischer Rat von großer Bedeutung – denn möglicherweise riskieren Sie unnötig Bußgeld und Fahrverbot. Wir empfehlen dazu eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt. Diese hilft auch dabei, das Kosten-Nutzen-Verhältnis von juristischen Schritten abzuwägen.
ACV Mitglieder erhalten über unseren Partner KLUGO eine kostenlose rechtliche Erstberatung durch einen kompetenten Rechtsanwalt. Hier geht’s zur Rechtsberatung für ACV Mitglieder.
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