Eine Erkältung wirkt oft harmlos, doch Beschwerden wie Müdigkeit oder Schwindel können das sichere Fahren deutlich beeinträchtigen. Kommen Medikamente hinzu, steigt das Risiko weiter an. Dieser Ratgeber erklärt, wie Arzneimittel die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, warum bestimmte Kombinationen besonders tückisch sind und welche Folgen drohen, wenn man trotz Einschränkungen Auto fährt.
Gut abgesichert, wenn trotzdem etwas passiert
Unfälle im Straßenverkehr lassen sich nicht vollständig vermeiden, auch bei verantwortungsvollem Verhalten. In der ACV Mitgliedschaft ist dafür bereits eine Verkehrsunfallversicherung enthalten.
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Wenn eine Fehleinschätzung Folgen hat
Eingeschränkte Wahrnehmung kann schneller Folgen haben als gedacht. Ist das Fahrzeug plötzlich nicht mehr fahrbereit, unterstützt die ACV Pannenhilfe.
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Mit Medikamenten am Steuer: Kein Kavaliersdelikt
Wer nicht sicher ist, wie ein Arzneimittel wirkt, sollte auf das Autofahren verzichten. Gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) handelt ordnungswidrig, wer berauschende Mittel einnimmt und anschließend ein Kraftfahrzeug führt. Entscheidend ist dabei nicht die Einnahme selbst, sondern ob die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist. Je nach Einzelfall drohen verkehrsrechtliche Sanktionen bis hin zu einem Fahrverbot. Unter Umständen kann auch der Versicherungsschutz betroffen sein.
Ist die Fahrtauglichkeit durch Medikamente so stark eingeschränkt, dass es zu Fahrfehlern oder Ausfallerscheinungen kommt, kann zudem eine Strafbarkeit nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) in Betracht kommen. In diesem Fall sind Geld- oder Freiheitsstrafen möglich.
► Das Wichtigste auf einen Blick