Krank am Steuer? Das wird teuer! Aber warum?

ACV Ratgeber_Krank am Steuer

Eine Erkältung wirkt oft harmlos, doch Beschwerden wie Müdigkeit oder Schwindel können das sichere Fahren deutlich beeinträchtigen. Kommen Medikamente hinzu, steigt das Risiko weiter an. Dieser Ratgeber erklärt, wie Arzneimittel die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, warum Kombinationen besonders tückisch sind und welche Folgen drohen, wenn man trotz Einschränkungen Auto fährt.

Wie Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinflussen

Wie Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinflussen

Medikamente können bei einer Erkältung oder Grippe zwar Linderung verschaffen, wirken sich jedoch häufig negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Müdigkeit, verlangsamte Motorik und eingeschränkte Konzentration gehören zu den typischen Nebenwirkungen vieler Präparate. Diese Effekte entstehen vor allem dann, wenn beruhigende Stoffe auf das zentrale Nervensystem wirken oder der Körper durch die Erkrankung ohnehin geschwächt ist.

Auch Alkoholkann eine Rolle spielen. Manche Hustensäfte oder traditionellen Mittel enthalten Alkohol, der die Aufmerksamkeit mindert. Während einer Erkältung reagiert der Organismus zudem sensibler auf Wirkstoffe. Selbst frei verkäufliche Präparate können so stärker wirken als erwartet und das Fahrverhalten beeinflussen.

Gefährliche Wechselwirkungen

Gefährliche Wechselwirkungen

Besonders bei Erkältungen nutzen viele Menschen oft mehrere Präparate gleichzeitig, ohne zu bedenken, wie diese sich gegenseitig beeinflussen. Wenn der Körper ohnehin geschwächt ist, reagieren viele Wirkstoffe intensiver.

Hustensäfte und Schmerzmittel

Viele Hustensäfte enthalten Alkohol. Dieser verstärkt die beruhigende Wirkung von Schmerzmitteln wie Ibuprofen oder Paracetamol. Die Kombination kann dazu führen, dass Reaktionen langsamer erfolgen und die Konzentration nachlässt, selbst wenn der Alkoholgehalt im Hustensaft gering ist. Entscheidend ist nicht die Menge, sondern die gegenseitige Verstärkung, die die Fahrtauglichkeit deutlich beeinträchtigen kann.

Hustenstiller und Kombipräparate

Hustenstiller mit beruhigenden Wirkstoffen wie Dextromethorphan wirken dämpfend auf das Nervensystem. Werden sie gemeinsam mit Erkältungs-Kombipräparaten eingenommen, die häufig Koffein enthalten, entsteht häufig ein trügerischer Wachheitseffekt. Man fühlt sich leistungsfähig, obwohl Reize langsamer verarbeitet werden und die Wahrnehmung eingeschränkt bleibt. Gerade weil sich Betroffene oft fit fühlen, ist diese Kombination besonders riskant.

Nasensprays und alkoholhaltige Arzneimittel

Abschwellende Nasensprays beeinflussen das Herz-Kreislauf-System. In Verbindung mit alkoholhaltigen Erkältungsmitteln können unangenehme Reaktionen wie Herzrasen oder Schwindel auftreten. In solchen Momenten ist die Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen, stark eingeschränkt. Nasensprays wirken harmlos, sind aber in Kombination mit bestimmten Medikamenten nicht zu unterschätzen.

Mit Medikamenten am Steuer: Kein Kavaliersdelikt

Wer unsicher ist, wie ein Arzneimittel wirkt, sollte auf das Autofahren verzichten. Gemäß § 24a Abs. 2 StVG handelt ordnungswidrig, wer berauschende Mittel einnimmt und anschließend ein Kraftfahrzeug führt. Die meisten Medikamente gehören jedoch nicht zu den dort aufgeführten Substanzen. Die Einnahme eines Medikaments ist für sich allein also kein Verstoß. Entscheidend ist, ob die Wirkung die Fahrtüchtigkeit tatsächlich einschränkt. Je nach Situation drohen hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Wer deutlich fahruntüchtig ist und trotzdem fährt, riskiert eine Straftat nach § 316 StGB. Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen können zu Geldstrafen oder im Einzelfall auch zu Freiheitsstrafen führen. Das sogenannte Medikamentenprivileg bedeutet, dass verordnete Medikamente nicht automatisch ein Fahrverbot nach sich ziehen, solange sie bestimmungsgemäß eingenommen werden und die Fahrtüchtigkeit erhalten bleibt.

Versicherung und Haftung

Versicherung und Haftung

Kommt es zu einem Unfall, prüfen Versicherungen genau, ob Medikamente die Fahrtauglichkeit beeinflusst haben. Wenn deutliche Einschränkungen erkennbar sind, kann dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. In solchen Fällen droht eine Kürzung der Leistungen oder der Verlust des Versicherungsschutzes.

Besonders kritisch wird es, wenn Warnhinweise im Beipackzettel missachtet wurden oder mehrere Präparate kombiniert wurden, obwohl deren Wirkung nicht klar eingeschätzt werden konnte. Auch wenn Medikamente ärztlich verordnet wurden, bleibt die Verantwortung für die eigene Fahrtüchtigkeit bei der Fahrerin oder dem Fahrer.

„Orangefarbener Abschleppwagen transportiert ein Auto auf einer Landstraße, unten links ist das KLUGO-Logo eingeblendet.“

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