Wenden: Wo ist es verboten?

Während auf einigen Straßen ein grundsätzliches Wendeverbot gilt, wird es an anderen Stellen im Verkehr durch Verkehrsschilder signalisiert. Halten Sie sich nicht daran, drohen Bußgelder.
Wo besteht ein grundsätzliches Wendeverbot?
Die Straßenverkehrsordnung sieht einige Verkehrsbereiche vor, in denen das Wenden grundsätzlich verboten ist:
- Wenden auf der Autobahn
- Wenden auf einer Kraftfahrtstraße
- Wenden in Tunneln
- Wenden an unübersichtlichen und schwer einzusehenden Stellen
- Wenden an durchgezogenen Linien und Sperrflächen
Ansonsten ist das Wenden in der Regel überall dort erlaubt, wo es nicht explizit durch ein Verkehrsschild untersagt wird. Dafür müssen jedoch die Gegebenheiten für ein sicheres Wenden des Kraftfahrzeuges erfüllt sein.
Richtig Wenden
Nur wenn ausreichend Platz ist und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug wenden. Dabei ist besondere Vorsicht einzuhalten und aufmerksam der Verkehr – auch im Hinblick auf Fußgänger und Radfahrer – zu beobachten.
Welche Schilder gibt es?
Das Wendeverbot wird gemäß Straßenverkehrsordnung durch das Zeichen 272 signalisiert. Es handelt sich dabei um ein sehr prägnantes Verkehrsschild, das leicht zu erkennen ist. Das runde Schild wird von einem roten Rand umschlossen. In der Mitte befindet sich ein schwarzer Pfeil mit Wendeausrichtung, der mit einen roten Streifen durchgestrichen wurde.
Das Wendeverbot durch das Zeichen 272 gilt für alle Fahrzeuge, auch für Fahrräder und E-Scooter. Sofern das Schild an einer Ampelkreuzung platziert wurde, die über mehrere Fahrstreifen verfügt, gilt das Wendeverbot für jeden Fahrstreifen. Auch Linksabbieger dürfen in diesem Fall das Fahrzeug nicht wenden.
Automatisch ordnet auch das Richtzeichen zum Tunnel, Zeichen 327, ein generelles Wendeverbot an.


Was droht bei einem Verstoß gegen das Wendeverbot?
Verkehrsteilnehmer, die auf einer Straße mit Wendeverbot wenden und damit die Straßenverkehrsordnung missachten, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird in der Regel mit Bußgeldern geahndet, bei schweren Verstößen sind aber auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote möglich.
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Trotz Wendeverbot (Zeichen 272) gewendet | 20 € | ||
Trotz Wendeverbot gewendet mit Gefährdung | 30 € | ||
Trotz Wendeverbot gewendet mit Unfallfolge | 35 € | ||
Verstoß gegen das Wendeverbot im Tunnel (Zeichen 327) | 60 € | 1 | |
Verstoß gegen das Wendeverbot im Tunnel mit Gefährdung | 75 € | 1 | |
Verstoß gegen das Wendeverbot im Tunnel mit Unfallfolge | 90 € | 1 | |
Wenden in der Einfahrt/Ausfahrt der Autobahn oder Kraftfahrstraße | 75 € | 1 | |
Wenden in der Einfahrt/Ausfahrt der Autobahn oder Kraftfahrstraße mit Gefährdung | 90 € | 1 | |
Wenden in der Einfahrt/Ausfahrt der Autobahn oder Kraftfahrstraße mit Unfallfolge | 110 € | 1 | |
Wenden auf der Nebenfahrbahn/ dem Seitenstreifen einer Autobahn/ Kraftfahrstraße | 130 € | 1 | |
Wenden auf der Nebenfahrbahn/ dem Seitenstreifen einer Autobahn/ Kraftfahrstraße mit Gefährdung | 160 € | 1 | |
Wenden auf der Nebenfahrbahn/ dem Seitenstreifen einer Autobahn/ Kraftfahrstraße mit Unfallfolge | 195 € | 1 | |
Wenden auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn/ Kraftfahrstraße | 200 € | 2 | 1 Monat |
Wenden auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn/ Kraftfahrstraße mit Gefährdung | 240 € | 2 | 1 Monat |
Wenden auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn/ Kraftfahrstraße mit Unfallfolge | 290 € | 2 | 1 Monat |
Gegen das Wendeverbot verstoßen?
Sie haben ein Bußgeld wegen unerlaubten Wendens erhalten oder es droht sogar ein Fahrverbot? Unser Partner KLUGO hilft Ihnen weiter.
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