Grundsätzlich gestattet die StVO auch innerorts das Überholen anderer Verkehrsteilnehmer. Allerdings gilt dies nur unter bestimmten Umständen. Kurz gesagt: Sie dürfen nur dann innerorts überholen, wenn dabei jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Auch ein umfassender Überblick über die Verkehrslage ist wichtig, um eine Gefahrenlage zu vermeiden.
Ähnliches gilt auch bei der Fahrgeschwindigkeit. Die StVO schreibt klar vor: Überholen darf nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der andere Verkehrsteilnehmer fährt (§ 5 StVO). Dabei haben Sie sich natürlich dennoch an die maximal zulässige Geschwindigkeit zu halten, die innerhalb geschlossener Ortschaften meist bei 50 km/h liegt.
Auch der einzuhaltende Abstand spielt eine wichtige Rolle. Langsame Verkehrsteilnehmer dürfen nur dann überholt werden, wenn Sie beim Überholvorgang ausreichend Abstand halten können – insbesondere zu Fahrradfahrern und Fußgängern. Hier müssen innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten werden, außerorts sind es mindestens 2 Meter.