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Lichthupe - wann darf ich sie benutzen, wann ist es verboten?

Darf ich die Lichthupe einsetzen, wenn ich auf der Autobahn links überholen möchte? Oder wenn ich andere vor Gefahren oder Blitzern warnen möchte? Erfahren Sie, wo der Einsatz der Lichthupe in Ordnung ist – und welche Strafen drohen, wenn die Lichthupe unerlaubterweise oder als Nötigung eingesetzt wird. 

Wer sich im Straßenverkehr Respekt verschaffen will oder sich ärgert, der nutzt dafür auch schon mal die Lichthupe. Auch wer andere Autofahrer vor Gefahren warnen möchte, greift zu dieser lautlosen Version des Signals.

Dabei ist die rechtmäßige Nutzung der Lichthupe an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Diese lassen sich der Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) entnehmen und gelten für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen. 

Wann darf ich die Lichthupe benutzen?

Nach § 16 Abs. (1) StVO darf die Lichthupe als Leuchtzeichen im Straßenverkehr in zwei Situationen zum Einsatz kommen:

  1. Wenn Sie oder andere sich in einer Gefährdungssituation befinden.
  2. Wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften ein anderes  Fahrzeug überholen

Entgegen der allgemeinen Ansicht ist es also durchaus erlaubt, dass Sie auf der Autobahn die Lichthupe benutzen, wenn Sie links überholen wollen, das vor Ihnen fahrende Fahrzeug Ihre Überholabsicht aber nicht erkennt. Natürlich ist dabei der notwendige Sicherheitsabstand stets einzuhalten. 

Eine Gefährdung, die das Benutzen der Lichthupe erlaubt, ist zum Beispiel das Blenden des Gegenverkehrs durch falsch eingestelltes Abblendlicht bzw. durch Fernlicht. Hier dürfen Autofahrer mittels Lichthupe auf die Gefährdung hinweisen.

Ebenfalls eine Gefährdung ist dann gegeben, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug einen Sicherheitsmangel aufweist, eine plötzliche Gefahrenstelle sichtbar wird oder ein entgegenkommendes Fahrzeug bei schlechten Sichtverhältnissen mit unzureichender Beleuchtung unterwegs ist.

Die Lichthupe einzusetzen, um einen anderen Verkehrsteilnehmer etwa vor einem  Blitzer zu warnen, ist dagegen nicht von dieser Regelung abgedeckt.

Wie benutze ich die Lichthupe?

Die Lichthupe ist im Fahrzeug keine separate Funktion, wie beispielsweise die akustische Hupe. Die Lichthupe wird in der Regel durch das kurze Aufblenden mit dem Fernlicht betätigt.

Dafür sehen die meisten Fahrzeuge eine Position für den Funktionshebel vor, bei dem der Hebel nicht einrastet, sondern beim Loslassen wieder zurückspringt. 

Wann ist die Benutzung der Lichthupe verboten?

Abseits der oben genannten Situationen ist der Einsatz der Lichthupe unzulässig. Das gilt insbesondere für den Gebrauch der Lichthupe innerhalb geschlossener Ortschaften: Hier darf die Lichthupe ausschließlich im Falle einer Gefährdung genutzt werden. 

Welche Strafen drohen, wenn die Lichthupe trotz Verbot benutzt wird?

Beim missbräuchlichen Gebrauch der Lichthupe drohen Autofahrern Strafen, die im schlechtesten Fall sogar ein Fahrverbot oder auch eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Lichthupe genutzt wird, um andere Verkehrsteilnehmer zu nötigen (beispielsweise, um andere zum Platzmachen zu zwingen). Autofahrer sollten bedenken, dass trotz Lichthupe die anderen Vorschriften aus der Straßenverkehrsordnung uneingeschränkt gelten. 

Eine Nötigung ist auch dann gegeben, wenn andere Verkehrsteilnehmer dauerhaft mit der Lichthupe belästigt werden – und zwar völlig losgelöst von der Motivation des Hupenden.

Nach aktuellem Bußgeldkatalog drohen beim Missbrauch der Lichthupe folgende Strafen:

  • 5 Euro Bußgeld, wenn niemand belästigt oder geblendet wird
  • 10 Euro Bußgeld, wenn andere Verkehrsteilnehmer belästigt oder geblendet werden
  • Geldstrafe oder Freiheitstrafe bis zu 3 Jahren und Fahrverbot bis zu 6 Monaten inklusive 3 Punkten im Fahreignungsregister,  wenn die Betätigung der Lichthupe eine Nötigung darstellt.

Was kann ich machen, wenn ich durch eine Lichthupe genötigt werde?

Werden Sie selbst durch einen anderen Autofahrer per Lichthupe genötigt, sollten Sie deswegen nicht in Stress oder Hektik geraten. Setzen Sie Ihre Fahrt (oder auch Ihren Überholvorgang) fort und lassen Sie sich insbesondere nicht zu riskanten Manövern hinreißen oder zum „Kräftemessen“ herausfordern. 

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