Viele Fahranfänger sind unsicher, was nach dem Konsum von Alkohol oder Cannabis im Straßenverkehr erlaubt ist – und was nicht. Ein häufiger Irrtum: Promillegrenzen gelten nur fürs Autofahren. Tatsächlich greifen sie auch beim E-Scooter – und unter bestimmten Bedingungen sogar auf dem Fahrrad.
In der Probezeit gilt grundsätzlich ein absolutes Alkoholverbot – unabhängig vom Fahrzeug. Wer gegen diese Regel verstößt, muss mit Bußgeld, Punkten und einer Verlängerung der Probezeit rechnen. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt zudem ein generelles Fahrverbot unter Drogeneinfluss. Seit 2024 liegt der Grenzwert für THC im Blut bei 3,5 ng/ml – dieser kann bereits bei geringen Mengen überschritten werden.
Tipps für Fahranfänger:
- Auto: In der Probezeit gilt 0,0 Promille. Schon geringe Mengen Alkohol oder THC können zum Fahrverbot, Punkten und einer verlängerten Probezeit führen.
- E-Scooter: Auch hier gelten dieselben Grenzwerte wie beim Auto – mit entsprechend harten Sanktionen.
- Fahrrad: Ab 0,3 Promille kann auffälliges Verhalten geahndet werden. Ab 1,6 Promille droht eine MPU – unabhängig vom Alter oder der Probezeit.
Generell gilt: Wer Alkohol oder Cannabis konsumiert hat, sollte kein Fahrzeug führen – ganz gleich, ob Auto, E-Scooter oder Fahrrad.