Sturmschaden am Auto: Wer zahlt, wenn’s stürmt?

Wer zahlt beim Sturmschaden am Auto? Greift die Teilkaskoversicherung? Was passiert, wenn der Sturmschaden ein Totalschaden ist? Der ACV gibt Antworten.
Heftige Unwetter können unseren Alltag komplett durcheinanderwirbeln – und richten oft massive Schäden an. Orkanböen decken Dächer ab, Bäume stürzen um, und nach dem Sturm gleichen manche Straßen regelrechten Schrottplätzen. Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmungen beschädigen zahllose Fahrzeuge – die Schadenssummen gehen in die Millionen, und die Telefone der Versicherungen stehen nicht still. Doch was tun, wenn das eigene Auto betroffen ist?
Was Sie bei einem Sturmschaden am Auto tun sollten
Die immer wiederkehrende Frage lautet: Wer zahlt was und wie viel? Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht, der Einzelfall entscheidet. Kfz-Teilkasko-Versicherungen decken alle direkten Blitz-, Hagel- und Sturmschäden an Kraftfahrzeugen ab. Resultiert der Sturmschaden am Auto zum Beispiel aus umherfliegenden Dachpfannen, herabstürzenden Ästen oder umgestürzten Bäumen, dann zahlt die Versicherung in der Regel, indem sie für die notwendigen Reparaturen aufkommt. Oft hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbart, die natürlich von der Entschädigungssumme abgezogen werden muss.
Die Teilkasko zahlt allerdings nur, wenn es sich nachweislich um einen Sturmschaden handelt, das bedeutet ab einer Windstärke von 8 bft, also bei Windgeschwindigkeiten von über 62 km/h. Beim Deutschen Wetterdienst kann man sich nachträglich informieren, welche Windgeschwindigkeiten am fraglichen Tag geherrscht haben.
Was passiert bei Totalschäden durch Sturm?
Für eine Überraschung sorgen Sturmschäden unter Umständen bei Besitzern älterer Autos. Denn hier können die Reparaturkosten oft den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Bei einem in die Jahre gekommenen Fahrzeug muss schnell von einem Totalschaden ausgegangen werden, da die Reparaturkosten oft über dem Wiederbeschaffungswert liegen. In diesen Fällen muss auf Totalschadenbasis abgerechnet werden. Der ideelle Wert des Fahrzeugs spielt dabei keine Rolle.
Nicht immer zahlt die Teilkasko
Nicht die Teilkasko, sondern nur die Vollkaskoversicherung tritt für einen Blechschaden ein, den der Fahrer selbst verschuldet, etwa wenn ein Autofahrer gegen einen umgestürzten Baum fährt. Ist ein erkennbar morscher Baum umgestürzt und hat Haus oder Auto beschädigt, greift nicht die Kfz-Versicherung des Geschädigten, sondern dann muss der Baumbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Oft stellt sich die Beweislage in so einem Fall jedoch als sehr schwierig dar. Stürzt beispielsweise ein Baum infolge eines orkanartigen Sturms um, spricht man von „höherer Gewalt“ und der Eigentümer haftet nicht für einen Schaden.
Grundsätzlich gilt: Sturmschäden sollten Sie direkt der Versicherung melden, damit diese einen Gutachter schicken und die Klärung des Falls sowie die eventuelle Kostenübernahme in Gang setzen kann.

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