Findet sich an der Ampel ein seitlich angebrachter Pfeil – genauer gesagt, ein grüner Pfeil auf schwarzem Schild – so müssen Sie bei einer roten Ampel zunächst einmal an der Haltelinie anhalten. Abbiegen dürfen Sie erst, wenn die Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Radfahrer und Fußgänger, ausgeschlossen werden kann.
Haben Sie an der Haltelinie keinen ausreichenden Überblick über das Verkehrsgeschehen, ist ein zweiter Stopp an der Sichtlinie sinnvoll, um eine Gefährdung vollends auszuschließen. Erst wenn eindeutig klar ist, dass das Abbiegen ohne Zwischenfälle möglich ist, dürfen Sie an Ampeln mit einem grünen Abbiegepfeil auch dann abbiegen, wenn die Ampelanlage eigentlich auf Rot steht.
Eine Pflicht zum Abbiegen besteht allerdings nicht. Autofahrer, denen dies zu riskant ist, können das reguläre grüne Licht abwarten und erst dann abbiegen. Sie dürfen andere Autofahrer, die beim Grünpfeil warten, nicht durch Hupen oder “Auffahren” zum Weiterfahren nötigen.
Auch Radfahrer dürfen den grünen Pfeil zum Rechtsabbiegen nutzen. Dies gilt sowohl, wenn sie sich auf einem Radfahrstreifen oder Radweg befinden, als auch, wenn sie mit dem Fahrrad auf der regulären Straße fahren. Voraussetzung ist stets, dass sie zuvor vollständig an der Haltelinie anhalten und sicherstellen, dass andere Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden. In einigen Großstädten findet sich an Ampeln zudem ein gesonderter grüner Pfeil (Zeichen 721), der ausschließlich für Radfahrer gilt.