Beispiele für A-Delikte sind:
- Unfallflucht
- Nötigung
- fahrlässige Tötung/Körperverletzung
- Trunkenheit im Verkehr
- Unterlassene Hilfeleistung
- Fahren mit einem unversicherten Kraftfahrzeug
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
- Missachtung einer roten Ampel
- Vorfahrt nicht beachtet
- Überholen im Überholverbot
Bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen während der Führerschein-Probezeit führt bereits ein Verstoß zu Maßnahmen.
Beispiele für B-Delikte sind:
- Nichtbeachten eines "Stoppschildes"
- Liegen gebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert
- Ausrüstung des Kfz nicht an die Witterungsverhältnisse angepasst (z. B. keine Winterreifen im Dezember) und andere behindert
- Bei erheblicher Sichtbehinderung (z. B. Nebel) ohne Licht gefahren
- Telefonieren am Steuer mit einem Handy ohne geeignete Freisprecheinrichtung
Bei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen muss erst noch ein weiteres Delikt hinzukommen, bevor es zu Maßnahmen in der Führerschein-Probezeit kommt.