Karneval oder Fasching bringt jedes Frühjahr ausgelassene Stimmung, viele Menschen und einen Ausnahmezustand in vielen Regionen Deutschlands. Doch auch an den närrischen Tagen gibt es im Straßenverkehr keine Narrenfreiheit. Für Autofahrer, Radfahrer und E-Scooter-Nutzer steigen die Risiken für Strafen deutlich, etwa durch Alkohol, Kostüme am Steuer oder falsches Parken. Wer die wichtigsten Regeln kennt, kommt sicher durch die Karnevalszeit und vermeidet Bußgelder, Schäden oder Ärger mit der Versicherung.
Auto, Fahrrad und E-Scooter nach dem Feiern stehen lassen
Auch nach einer durchfeierten Karnevalsnacht kann Restalkohol noch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Das gilt nicht nur für Autofahrer, sondern ebenso für Fahrten mit dem Fahrrad oder dem E-Scooter. Auf Promillerechner oder Apps sollten sich Verkehrsteilnehmer nicht vertrauen.
Kommt es unter Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln zu einem Unfall, drohen rechtliche und finanzielle Folgen. Die Kfz-Haftpflicht kann zwar zunächst leisten, später jedoch Regress fordern. Kaskoversicherungen können ihre Leistungen kürzen oder ganz verweigern.
Am sichersten ist es daher, das Auto, das Fahrrad und auch den E-Scooter konsequent stehen zu lassen und auf Bus, Bahn oder Taxi auszuweichen. So lassen sich Unfälle, Polizeikontrollen und Ärger mit der Versicherung von vornherein vermeiden.
Was bei Kostümen und Masken am Steuer beachtet werden muss
Muss es doch einmal das Auto sein, sind Kostüme grundsätzlich erlaubt, solange sie die Fahrtüchtigkeit des Fahrers nicht beeinträchtigen. Gesetzlich ist geregelt, dass Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit am Steuer jederzeit gewährleistet sein müssen. Schon kleinere Einschränkungen können das Unfallrisiko erhöhen, etwa durch ungeeignetes Schuhwerk oder sperrige Verkleidungen.
Masken oder Verkleidungen, die das Gesicht verdecken oder die Sicht einschränken, sind für Fahrer während der Fahrt unzulässig. Sie können die Wahrnehmung im Straßenverkehr beeinträchtigen und bei Kontrollen oder automatischen Verkehrsüberwachungen zu Problemen führen. In solchen Fällen drohen Bußgelder und im Schadensfall auch Schwierigkeiten mit der Versicherung.
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