Sicher unterwegs an Karneval: Was für Autofahrer wichtig ist
Karneval oder Fasching bringt jedes Frühjahr ausgelassene Stimmung, viele Menschen und einen Ausnahmezustand in vielen Regionen Deutschlands. Doch auch an den närrischen Tagen gibt es im Straßenverkehr keine Narrenfreiheit. Für Autofahrer, Radfahrer und E-Scooter-Nutzer steigen die Risiken für Strafen deutlich, etwa durch Alkohol, Kostüme am Steuer oder falsches Parken. Wer die wichtigsten Regeln kennt, kommt sicher durch die Karnevalszeit und vermeidet Bußgelder, Schäden oder Ärger mit der Versicherung.
Kein Alkohol und keine Drogen im Straßenverkehr
Kein Alkohol und keine Drogen im Straßenverkehr
Gerade an Karneval oder Fasching spielt Alkohol für viele eine Rolle. Im Straßenverkehr gelten jedoch klare und verbindliche Regeln.
Bereits ab 0,3 Promille kann Alkohol das Seh- und Reaktionsvermögen deutlich beeinträchtigen. Kommt es zu Ausfallerscheinungen oder zu einem Unfall, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für unter 21-Jährige gilt die Null-Promille-Grenze.
Diese Regeln gelten für alle Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr, also auch für E-Scooter. Beim Alkohol gelten für sie dieselben Promillegrenzen und Sanktionen wie für Autofahrer. Wer nach dem Feiern auf einen E-Scooter ausweicht, riskiert daher ebenfalls Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.
Neben Alkohol spielen auch andere berauschende Mittel eine Rolle. Dazu zählen unter anderem Cannabis, aber auch weitere illegale Drogen. Beim Fahren unter Drogeneinfluss gelten strengere Maßstäbe als beim Alkohol. Bereits der Nachweis kann zu Sanktionen führen. Bei Auffälligkeiten oder Gefährdung drohen Bußgelder, Punkte oder strafrechtliche Konsequenzen. Gerade an Karneval kontrolliert die Polizei verstärkt.
Promille auch auf dem Fahrrad strafbar
Auch das Fahrrad ist nach dem Feiern keine gute Alternative. Schon ab 0,3 Promille kann Fahrradfahren strafbar sein, wenn Ausfallerscheinungen auftreten. Ab 1,6 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit. Es drohen Geldstrafen, Punkte, eine MPU und sogar der Entzug der Fahrerlaubnis, obwohl kein Auto gefahren wurde.
Auto, Fahrrad und E-Scooter nach dem Feiern stehen lassen
Auch nach einer durchfeierten Karnevalsnacht kann Restalkohol noch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Das gilt nicht nur für Autofahrer, sondern ebenso für Fahrten mit dem Fahrrad oder dem E-Scooter. Auf Promillerechner oder Apps sollten sich Verkehrsteilnehmer nicht vertrauen.
Kommt es unter Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln zu einem Unfall, drohen rechtliche und finanzielle Folgen. Die Kfz-Haftpflicht kann zwar zunächst leisten, später jedoch Regress fordern. Kaskoversicherungen können ihre Leistungen kürzen oder ganz verweigern.
Am sichersten ist es daher, das Auto, das Fahrrad und auch den E-Scooter konsequent stehen zu lassen und auf Bus, Bahn oder Taxi auszuweichen. So lassen sich Unfälle, Polizeikontrollen und Ärger mit der Versicherung von vornherein vermeiden.
Was bei Kostümen und Masken am Steuer beachtet werden muss
Muss es doch einmal das Auto sein, sind Kostüme grundsätzlich erlaubt, solange sie die Fahrtüchtigkeit des Fahrers nicht beeinträchtigen. Gesetzlich ist geregelt, dass Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit am Steuer jederzeit gewährleistet sein müssen. Schon kleinere Einschränkungen können das Unfallrisiko erhöhen, etwa durch ungeeignetes Schuhwerk oder sperrige Verkleidungen.
Masken oder Verkleidungen, die das Gesicht verdecken oder die Sicht einschränken, sind für Fahrer während der Fahrt unzulässig. Sie können die Wahrnehmung im Straßenverkehr beeinträchtigen und bei Kontrollen oder automatischen Verkehrsüberwachungen zu Problemen führen. In solchen Fällen drohen Bußgelder und im Schadensfall auch Schwierigkeiten mit der Versicherung.
Abseits der Karnevalszone parken

Abseits der Karnevalszone parken
Nicht nur Besucher, sondern auch Anwohner von Karnevalshochburgen sollten ihr Fahrzeug während der jecken Tage im Blick behalten. Rund um Umzüge und Partymeilen steigt das Risiko für Sachschäden, etwa durch Gedränge oder Vandalismus. Wer Schäden vermeiden möchte, parkt sein Fahrzeug am besten in einer Garage oder abseits stark frequentierter Bereiche.
Zusätzlich drohen Abschleppmaßnahmen, wenn Parkflächen kurzfristig zu Halteverbotszonen werden. Informieren Sie sich deshalb vorab, ob Umzugsrouten oder temporäre Halteverbote in der Nähe Ihres Parkplatzes geplant sind. Städte dürfen mobile Halteverbotsschilder auch mit kurzer Vorlaufzeit aufstellen. Falsch geparkte Fahrzeuge werden dann häufig abgeschleppt.
Darf ich an Karneval nach ein oder zwei Bier noch Auto fahren?
Es gibt keinen sicheren Alkoholwert. Bereits ab 0,3 Promille kann Autofahren strafbar sein, etwa bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall. Auch Restalkohol vom Vorabend kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
Gelten Alkoholregeln auch für E-Scooter?
Ja, E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge, daher gelten dieselben Alkoholgrenzen und Strafen wie beim Autofahren.
Ist Fahrradfahren nach dem Feiern erlaubt?
Nur eingeschränkt, denn schon ab 0,3 Promille kann Fahrradfahren bei Auffälligkeiten strafbar sein und ab 1,6 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit.
Darf ich mit Maske oder Kostüm Auto fahren?
Kostüme sind erlaubt, solange sie die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigen. Masken, die das Gesicht verdecken oder die Sicht einschränken, sind hingegen verboten.
Was sollte ich beim Parken während Karnevalsumzügen beachten?
Stellen Sie das Auto abseits von Umzügen und Partyzonen ab, ideal in Garagen, um Schäden durch Vandalismus zu vermeiden.

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