Ein Haltverbot ist immer gegeben
- an engen und unübersichtlichen Straßenstellen
- in scharfen Kurven
- auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
- auf Bahnübergängen
- auf Fußgängerüberwegen wie zum Beispiel Zebrastreifen
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
- auf Geh- und Radwegen, Fahrradschutzstreifen und Radfahrstreifen.
Wichtig zu wissen: In Ausnahmefällen ist es erlaubt, zum Be- und Entladen schwerer Güter in der zweiten Reihe zu halten. Wichtig ist dabei, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden und Autofahrer die rechtlichen Vorgaben zum Halten beachten. Bedeutet: Sie dürfen maximal drei Minuten an einer Stelle stehen und müssen ihr Auto immer im Blick behalten, wenn Sie aussteigen. Bei Bedarf müssen Sie in der Lage sein, ihr Auto sofort wegzufahren.
Bei Haltverbot ist jedoch jegliches Halten untersagt. Das gilt auch für das Ein- und Aussteigen oder im Rahmen der Be- und Entladung.