Die Begleitperson muss über 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren einen gültigen Führerschein der Klasse B besitzen. Außerdem darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nur ein Punkt in Flensburg eingetragen sein.
Der Begleiter ist beim begleiteten Fahren besonders wichtig und soll in erster Linie eine Helferrolle einnehmen. Er sollte nicht in die Fahrweise eingreifen, da das den Fahranfänger vielleicht verunsichern könnte. Vielmehr kann an der einen oder anderen Stelle auch einmal Lob ausgesprochen werden. Durch die Fahrausbildung kennt der Fahranfänger bereits alle wichtigen Regeln und kann sich mit hilfreichen Ratschlägen der Begleitperson nun auch noch die nötige Erfahrung aneignen.