Hilfe bei Notlagen auf Reisen

Sie reisen gerne oder sind geschäftlich viel im Ausland? Das können Sie ganz entspannt mit dem Wissen, dass Sie als ACV Mitglied für alle schwierigen Situationen gewappnet sind. Wir halten Ihnen den Rücken frei und sorgen dafür, dass Sie im Ausland immer unbeschwert unterwegs sind.

Sie haben gerade einen Reisenotfall?

Mitgliedsnummer bereithalten – Sie finden sie auf Ihrer Clubkarte oder in Mein ACV.

Sorgenfrei im Ausland unterwegs

Der ACV holt Sie im Ausland nicht nur aus jeder Panne raus, sondern hilft Ihnen auch, wenn Sie im Urlaub krank werden oder Ihnen wichtige Dokumente gestohlen werden.

Auf Reisen im Ausland sind unvorhergesehene Ereignisse oft schwerer zu bewältigen als in der Heimat – sei es aufgrund von Sprachbarrieren oder kulturellen Unterschieden. Genau für solche Fälle können Sie sich auf unser Leistungsangebot im Ausland verlassen.

Mit dem ACV haben Sie einen kompetenten, weltweit vernetzten Partner an Ihrer Seite – und das an sieben Tagen in der Woche und an 24 Stunden am Tag. Wir sind auch im Ausland für Sie da und leisten immer dort Unterstützung, wo Sie sie brauchen. Davon profitieren nicht nur unsere Mitglieder, sondern auch Ihre Partner und minderjährige Kinder, die im gleichen Haushalt leben.

 

Alle Leistungsdetails

Reiseschutz mit starken Leistungen

  • Ersatz von Reisedokumenten
  • Hilfe bei Zahlungsmittelverlust
  • Vermittlung ärztlicher Betreuung
  • Krankenrücktransport
  • Vermittlung von Anwaltshilfe
ACV Mitgliedskarten Komfort und Premium

...und vieles mehr – Sie haben die Wahl!

Umfassende Leistungen zu einem fairen Preis oder Premium-Leistungen ohne Kompromisse? Vergleichen Sie jetzt unsere Tarife Komfort und Premium und entdecken Sie unsere gesamte Leistungsvielfalt.

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Häufige Fragen zum Auslandsschutz

Leistet der ACV Pannenhilfe auch im Ausland?

Die Einsatzfahrzeuge des ACV sind auch im europäischen Ausland für Sie unterwegs. Über die ACV Notrufzentrale erhalten Sie jederzeit schnelle Pannenhilfe. Im Premium-Tarif erhalten Sie sogar weltweit finanzielle Unterstützung bei Pannen.

Wie definiert der ACV den Begriff Reise?

Als Reise gilt jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen.

Ist eine Auslandskrankenversicherung integriert?

In die Mitgliedschaft integriert sind lediglich die hier aufgeführte Leistungen. Eine Auslandskrankenversicherung kann über unseren Partner DEVK abgeschlossen werden.

Sichern Sie sich den verlässlichen ACV Reiseschutz

Ob bei technischem Defekt, Erkrankung im Ausland oder anderen Problemen und Schwierigkeiten – der ACV Auslandsschutz begleitet Sie überall dort, wo kompetente Hilfe und schneller Rat gefragt sind. Jetzt ACV Mitglied werden und von vielen weiteren attraktiven Leistungen profitieren!

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