Zugeparktes Auto: Was tun, wenn Sie blockiert sind?

zugeparktes Auto

Ein zugeparktes Auto kostet Zeit, Nerven und im schlimmsten Fall wichtige Termine. Wer plötzlich nicht mehr wegkommt, fragt sich schnell: Was ist erlaubt und was nicht? Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie bei einem zugeparkten Auto richtig reagieren und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.

Wann liegt rechtlich ein Zuparken vor?

Wann liegt rechtlich ein Zuparken vor?

Von einem Zuparken spricht man, wenn Ihr Fahrzeug so blockiert ist, dass Sie nicht mehr wegfahren oder ein Grundstück nicht erreichen können. Entscheidend ist also nicht die Enge, sondern die tatsächliche Behinderung.

 

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn

  • ein Fahrzeug Ihre Ausfahrt versperrt
  • Sie aus einer Parklücke nicht mehr herauskommen
  • ein Grundstück nicht mehr erreichbar ist

 

Rechtlich ist das kein Bagatelldelikt. In der Regel handelt es sich zunächst um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wird jedoch bewusst blockiert oder entsteht eine erhebliche Behinderung, kann Zuparken im Einzelfall auch als Nötigung nach § 240 StGB gewertet werden.

Ich wurde zugeparkt – was kann ich jetzt tun?

Ich wurde zugeparkt – was kann ich jetzt tun?

Wenn Sie zugeparkt wurden, greift man schnell reflexartig zur Hupe. Das ist verständlich, aber keine gute Idee. Innerorts ist Hupen nur erlaubt, wenn eine konkrete Gefährdung vorliegt. Ohne solchen Anlass kann es selbst zu einem Verstoß werden.

Stattdessen können Sie folgendermaßen vorgehen:

Vorsichtig rangieren

Im ersten Schritt sollten Sie versuchen, ganz langsam und vorsichtig zu rangieren, um weder Schäden an Ihrem Fahrzeug noch am Wagen des Falschparkers zu verursachen.

Das gelingt besser mit Unterstützung, etwa durch eine zweite Person oder Assistenzsysteme wie Rückfahrkamera und Parksensoren. Brechen Sie den Versuch ab, wenn der Platz nicht ausreicht.

Melden des Falschparkers im öffentlichen Raum

Werden Sie im öffentlichen Verkehrsraum zugeparkt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall können Sie die Polizei oder das Ordnungsamt informieren, die über weitere Maßnahmen entscheiden.

Je nach Situation kann das Fahrzeug verwarnt oder abgeschleppt werden, wenn es andere Verkehrsteilnehmer erheblich behindert.

Kostenpflichtiges Abschleppen auf Privatgrundstücken

Auf Privatgrundstücken sind Behörden in der Regel nicht zuständig. Sie müssen daher zunächst versuchen, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen. Das kann zum Beispiel bedeuten, im näheren Umfeld nachzufragen, etwa in Geschäften, bei Anwohnern oder im Gebäude selbst.

Gelingt das nicht, können Sie das Fahrzeug abschleppen lassen. Abschleppdienste verlangen dabei häufig Vorkasse. Wichtig ist, die Situation zu dokumentieren, zum Beispiel mit Fotos. Nur wenn das Abschleppen notwendig war und keine andere Lösung möglich ist, können Sie die Kosten als Schadensersatz zurückfordern.

Darf ich den Falschparker selbst zuparken?

Darf ich den Falschparker selbst zuparken?

Auch wenn es naheliegend erscheint: Sie dürfen ein anderes Fahrzeug nicht absichtlich blockieren. Das gilt auch dann, wenn Ihre Einfahrt zuvor zugeparkt wurde.

Rechtlich wird ein solches Verhalten als verbotene Eigenmacht gewertet. Das bedeutet, dass Sie unzulässig in die Nutzung des anderen Fahrzeugs eingreifen. Im Einzelfall kann sogar der Tatbestand der Nötigung erfüllt sein.

► Das Wichtigste auf einen Blick

Darf ich einfach wegfahren, wenn ich zugeparkt bin?

Nur wenn es ohne Schaden möglich ist. Ein absichtliches Vorbeischrammen oder Blockieren des anderen Fahrzeugs ist nicht erlaubt und kann strafbar sein.

Wen rufe ich an, wenn ich zugeparkt werde?

Zuerst den Halter ausfindig machen (z. B. über Klingeln oder im Supermarkt ausrufen lassen). Falls nicht möglich: Polizei rufen, damit diese den Halter ermittelt oder Abschleppen veranlasst.

Darf ich einen Falschparker abschleppen lassen?

Ja, wenn Sie massiv behindert werden, z. B. bei blockierter Einfahrt. Die Polizei oder das Ordnungsamt entscheidet über das Abschleppen.

Wer zahlt die Abschleppkosten beim Zuparken?

Der Falschparker trägt in der Regel die vollen Kosten. Bei Privatgrundstücken muss der Auftraggeber zunächst zahlen und kann das Geld anschließend zurückfordern.

Drohen dem Falschparker zusätzlich Bußgelder?

Ja. Je nach Fall bis zu 70 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg, etwa bei Behinderung von Rettungsfahrzeugen oder Fußgängern.

„Orangefarbener Abschleppwagen transportiert ein Auto auf einer Landstraße, unten links ist das KLUGO-Logo eingeblendet.“

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