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Alkohol am Steuer in der Probezeit

Alkoholkonsum kann für Fahranfänger in der Probezeit gravierende Folgen nach sich ziehen. Junge Fahrer müssen sich daher an die Null-Promille-Grenze halten, ansonsten drohen verschiedene Konsequenzen. Welche Strafen möglich sind, erfahren Sie hier.

Wenn Fahranfänger die Praxisprüfung bestanden und den Führerschein in der Tasche haben, beginnt eine Probezeit von zwei Jahren. Da es vor allem Fahranfängern noch an Erfahrung und umfassender Wahrnehmung fehlt, sind sie häufiger in Unfälle verwickelt. Die Probezeit soll deswegen dem hohen Unfallrisiko entgegenwirken und für erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr sorgen.

Insbesondere Alkoholkonsum ist bei jungen Fahrern eine ernst zu nehmende Unfallursache. Daher gilt für Fahranfänger die Null-Promille-Grenze. Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss daher in der Probezeit mit einer harten Strafe rechnen.

ACV HinweisVorsicht

Null-Promille-Grenze für Fahranfänger

Alkohol in der Probezeit ist für junge Autofahrer verboten. Seit dem 1. August 2007 gibt es offiziell die Null-Promille-Grenze, da vor allem Jugendliche Alkoholkonsum oftmals unterschätzen. Diese Grenze gilt aber nicht nur für Verkehrsteilnehmer in der Probezeit, sondern grundsätzlich für alle Fahrer unter 21 Jahren, selbst wenn die Probezeit bereits vorbei ist. Das Trinken vor und während der Fahrt ist damit strikt verboten. Fahrer können Promillegrenzen und Strafen für Alkohol am Steuer und in der Probezeit jederzeit im Bußgeldkatalog einsehen.

Konsequenzen bei Alkohol am Steuer in der Probezeit

Wenn in der Probezeit Alkohol am Steuer festgestellt wird, kann das für den Fahrer ernste Konsequenzen haben. Der Alkoholkonsum gilt in der Probezeit nämlich als sogenanntes schwerwiegendes Vergehen.

  • Dieser Verstoß kann dazu führen, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird.
  • Außerdem können ein Bußgeld zwischen 200 Euro und 1500 Euro anfallen. 
  • Auch ein Punkt in Flensburg droht.
  • Zusätzlich muss der Fahrer an einem Aufbauseminar teilnehmen.
  • Wenn es durch Alkohol in der Probezeit zu einem Unfall kommt, kann schon bei einer geringen Promillezahl eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
  • Bei einem zweiten schwerwiegenden Vergehen in der Probezeit folgt der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate.

Alkohol am Steuer – die Gefahren

Der Konsum von Alkohol hat je nach Ausmaß starke Auswirkungen auf den menschlichen Organismus. Das kann vor allem im Straßenverkehr gefährlich werden und eine sinkende Leistungsfähigkeit mit sich bringen. So sind Wahrnehmung, Reaktionszeit, Sehleistung und Hörvermögen deutlich eingeschränkt. Schon ab 0,2 Promille werden Entfernungen falsch eingeschätzt, zum Beispiel die Abstände zu anderen Fahrzeugen. Auch die Geschwindigkeit des eigenen Fahrzeugs wird anders wahrgenommen. Laut Statistik ist Alkohol am Steuer immer noch eine der häufigsten Ursachen für Autounfälle.

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