Handy am Steuer: Was ist verboten, was ist erlaubt?

Frau hat ein Handy am Steuer

An der Ampel kurz eine Nachricht tippen oder während der Fahrt das Navi neu einstellen – für viele Autofahrende ist der Griff zum Handy selbstverständlich. Doch die Nutzung elektronischer Geräte ist verboten, da schon eine kurze Ablenkung die Kontrolle über das Fahrzeug beeinträchtigen kann. Handy am Steuer zählt zu den häufigsten Unfallursachen und wird entsprechend streng geahndet. Der ACV erklärt, welche Strafen drohen und unter welchen Voraussetzungen die Handynutzung im Auto erlaubt ist.

Was die StVO zum Handy am Steuer vorschreibt

Was die StVO zum Handy am Steuer vorschreibt

Die Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs. 1a StVO) verbietet die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt, wenn sie in der Hand gehalten werden. Erlaubt ist die Bedienung nur über Sprachsteuerung, Freisprechanlagen oder eine Halterung, und selbst dann nur mit kurzer Blickzuwendung, die das Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt.

Kurz gesagt: Wer während der Fahrt ein elektronisches Gerät in der Hand hält, begeht in der Regel einen Verstoß gegen die StVO. Das Verbot betrifft nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr, sondern gilt auch für Tablets, Laptops, Navigationsgeräte oder Smartwatches.

ACV Hinweis

Vorsicht auch beim Vapen

Während das Dampfen während der Fahrt grundsätzlich erlaubt ist, kann nach einem aktuellen Gerichtsurteil das Bedienen des Displays einer E-Zigarette verboten sein. Das Verändern von Einstellungen gilt als Ablenkung und wird wie die Nutzung anderer elektronischer Geräte mit Bußgeld geahndet.

Handy an der roten Ampel

Ein verbreitetes Missverständnis ist die Annahme, dass Handynutzung an einer roten Ampel erlaubt sei.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 18.12.2019 – 4 StR 526/19) stellt klar:
Solange der Motor läuft, gilt das Verbot weiter.

Erst wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist, darf das Handy benutzt werden.
Wichtig: Bei Start-Stopp-Automatik gilt das kurze Abschalten an der Ampel nicht als „Motor aus“. In diesen Fällen bleibt die Nutzung verboten.

Welche Strafen bei Handyverstößen drohen

Welche Strafen bei Handyverstößen drohen

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Einfacher Handyverstoß100 €1
Mit Gefährdung150 €21 Monat
Mit Sachschaden200 €21 Monat

 

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein Handyverstoß als A-Verstoß. Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar wird verpflichtend.

Übrigens: Auch Radfahrer und E-Scooter-Nutzer dürfen während der Fahrt kein Handy oder anderes elektronisches Gerät in der Hand halten. Das Bußgeld beträgt hier mindestens 55 Euro – bei Gefährdung oder Unfall entsprechend mehr.

Hilfe bei Unfall und Pannen

Ein Handyverstoß ist nicht nur teuer, sondern auch gefährlich. Wenn es im Zuge der Unaufmerksamkeit doch einmal zu einem Unfall kommt, sorgt der ACV-Schutzbrief dafür, dass Sie europaweit abgesichert sind.

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Wie ein Handyverstoß nachgewiesen wird

Wie ein Handyverstoß nachgewiesen wird

Damit ein Bußgeld verhängt werden kann, muss ein Handyverstoß immer zweifelsfrei nachgewiesen werden. Dafür kommen Polizeibeobachtungen, Zeugenaussagen oder moderne Technik infrage.

In mehreren Bundesländern laufen bereits Pilotprojekte mit sogenannten Handyblitzern. Diese Systeme erkennen automatisch, wenn ein Fahrer ein Mobiltelefon in der Hand hält, und dokumentieren den Verstoß mit Foto- oder Videoaufnahmen. Auf dieser Grundlage kann ein Bußgeldbescheid ergehen.

Handyverstöße im Ausland

Handyverstöße im Ausland

Auch im europäischen Ausland ist die Handynutzung während der Fahrt streng geregelt – die Strafen fallen dort oft noch höher aus als in Deutschland. In den Niederlanden kostet ein Verstoß etwa 230 Euro, in Österreich mindestens 100 Euro, in Griechenland drohen sogar bis zu 200 Euro plus Fahrverbot.

Da die Vorschriften und Bußgelder je nach Land stark variieren, sollten Sie sich vor einer Reise unbedingt auf den Länderseiten des Auswärtigen Amtes informieren.

Rundum-Schutz auch im Ausland

Gerade auf Reisen ist eine gute Absicherung wichtig. Mit dem ACV-Schutzbrief sind Sie europaweit geschützt – ob bei Panne, Unfall oder Fahrzeugausfall. So bleiben Sie und Ihre Familie mobil, egal wo Sie unterwegs sind.

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Wie Versicherungen bei Handyverstößen reagieren

Wie Versicherungen bei Handyverstößen reagieren

Kommt es durch Handynutzung zu einem Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar den Schaden des Unfallgegners. In der Kaskoversicherung kann der Versicherer jedoch Leistungen kürzen, wenn grobe Fahrlässigkeit festgestellt wird. Wer also durch Ablenkung einen Unfall verursacht, bleibt im schlimmsten Fall auf einem Teil der eigenen Kosten sitzen.

Tipp

So nutzen Sie Ihr Handy legal im Auto

Damit Sie auf der sicheren Seite bleiben, sollten Sie einige Regeln beachten.

  • Navigationsziele immer vor Fahrtantritt eingeben
  • Sprachsteuerung oder Freisprechanlage verwenden
  • Handy in einer stabilen Halterung fixieren
  • Bei dringendem Bedarf anhalten und den Motor ausschalten

Fazit

Fazit

Handy am Steuer ist gefährlich, teuer und wird streng bestraft – egal ob mit Smartphone, Tablet oder Smartwatch. Auch Rad- und E-Scooter-Fahrer sind von den Verboten betroffen. Im Ausland drohen zum Teil noch deutlich höhere Strafen. Wer dagegen auf Freisprechanlagen, Sprachsteuerung und vorausschauendes Handeln setzt, fährt sicherer. Mit dem ACV haben Sie außerdem einen starken Partner, der Sie im Notfall rechtlich unterstützt und Ihre Mobilität sichert.

► Das Wichtigste auf einen Blick

Darf ich das Handy während der Fahrt in der Hand halten?

Nein. Das Halten oder Bedienen eines elektronischen Geräts mit der Hand ist verboten und wird mit mindestens 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt geahndet.

Ist die Nutzung einer Freisprecheinrichtung erlaubt?

Ja, wenn das Gerät dabei nicht in der Hand gehalten wird und die Bedienung nur kurzzeitig erfolgt, ohne den Blick wesentlich von der Straße zu nehmen.

Gilt das Handyverbot auch bei roter Ampel oder Stau?

Ja, außer der Motor ist vollständig ausgeschaltet und bei Fahrzeugen mit Start-Stopp-Automatik zusätzlich in dieser Funktion deaktiviert.

Welche Geräte fallen unter das Handyverbot?

Alle elektronischen Geräte zur Kommunikation, Information oder Organisation, zum Beispiel Smartphones, Smartwatches, Tablets und Navigationsgeräte, ebenso wie das Display einer E-Zigarette.

Welche Strafe droht bei Gefährdung durch Handynutzung?

150 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot; bei Sachbeschädigung 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. 

„Orangefarbener Abschleppwagen transportiert ein Auto auf einer Landstraße, unten links ist das KLUGO-Logo eingeblendet.“

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