Handy am Steuer: Was ist verboten, was ist erlaubt?
An der Ampel kurz eine Nachricht tippen oder während der Fahrt das Navi neu einstellen: Für viele Autofahrende ist der Griff zum Handy selbstverständlich. Doch schon wenige Sekunden Ablenkung können die Kontrolle über das Fahrzeug beeinträchtigen. Handy am Steuer zählt zu den häufigsten Unfallursachen und wird deshalb streng geahndet. Kontrolliert wird nicht nur durch Polizeibeamte, sondern auch mit speziellen Handyblitzern. Der ACV erklärt, welche Strafen drohen und unter welchen Voraussetzungen die Handynutzung im Auto erlaubt ist.
Was die StVO zum Handy am Steuer vorschreibt

Was die StVO zum Handy am Steuer vorschreibt
Die Straßenverkehrsordnung § 23 Abs. 1a StVO regelt eindeutig: Elektronische Geräte dürfen während der Fahrt nicht aufgenommen oder gehalten werden.
Das gilt nicht nur fürs Telefonieren. Auch das Lesen oder Schreiben von Nachrichten, das Scrollen durch Apps oder das Einstellen einer Route fällt darunter. Bereits das kurze Aufnehmen eines Smartphones kann einen Verstoß darstellen.
Erlaubt ist die Nutzung nur, wenn das Gerät in einer festen Halterung steckt oder per Sprachsteuerung beziehungsweise Freisprechanlage bedient wird. Dabei darf der Blick nur kurz vom Verkehr abgewendet werden.
Kurz gesagt: Wer während der Fahrt ein elektronisches Gerät in der Hand hält, verstößt in der Regel gegen die StVO. Das betrifft Smartphones ebenso wie Tablets und Navigationsgeräte. Auch das Bedienen einer Smartwatch kann unzulässig sein, wenn dadurch die Aufmerksamkeit vom Verkehr abgewendet wird.
Vorsicht auch beim Vapen
Das Dampfen selbst ist während der Fahrt nicht ausdrücklich verboten. Problematisch kann jedoch das Bedienen des Displays einer E Zigarette sein. Gerichte haben in Einzelfällen entschieden, dass das Verändern von Einstellungen als Nutzung eines elektronischen Geräts gewertet werden kann. In solchen Fällen droht ebenfalls ein Bußgeld.
Handy an der roten Ampel oder im Stau
Viele gehen davon aus, dass die Handynutzung an einer roten Ampel oder im Stau erlaubt sei. Das stimmt nur unter einer Voraussetzung: Der Motor muss vollständig ausgeschaltet sein.
Läuft der Motor, bleibt die Nutzung verboten – auch wenn das Fahrzeug steht.
Wichtig: Bei einer Start-Stopp-Automatik reicht das automatische Abschalten an der Ampel nicht aus. Rechtlich gilt der Motor weiterhin als betriebsbereit.
Welche Strafen bei Handyverstößen drohen
Welche Strafen bei Handyverstößen drohen
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Einfacher Handyverstoß | 100 € | 1 | – |
| Mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
| Mit Sachschaden | 200 € | 2 | 1 Monat |
Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein Handyverstoß als A-Verstoß. Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Zusätzlich wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet.
Übrigens: Auch Rad- und E-Scooter-Fahrer dürfen während der Fahrt kein Handy oder anderes elektronisches Gerät in der Hand halten. Das Bußgeld beträgt hier mindestens 55 Euro. Bei Gefährdung oder Unfallfolgen erhöht sich der Betrag entsprechend.
Hilfe bei Unfall und Pannen
Ein Handyverstoß ist nicht nur teuer, sondern auch gefährlich. Wenn es im Zuge der Unaufmerksamkeit doch einmal zu einem Unfall kommt, sorgt der ACV-Schutzbrief dafür, dass Sie europaweit abgesichert sind.
Handyverstoß: Polizei, Zeugen und Handyblitzer

Handyverstoß: Polizei, Zeugen und Handyblitzer
Damit ein Bußgeld verhängt werden kann, muss ein Verstoß eindeutig nachgewiesen werden. In der Praxis geschieht das durch Polizeibeobachtungen, Zeugenaussagen oder technische Systeme.
In mehreren Bundesländern werden sogenannte Handyblitzer wie die Monocam eingesetzt oder getestet. Die meist an Brücken oder Masten montierten Kameras erfassen den Fahrerbereich. Eine KI-gestützte Auswertung prüft die Aufnahmen darauf, ob ein Gerät in der Hand gehalten wird. Bei einem Verdacht kontrollieren Polizeibeamte das Bildmaterial. Bestätigt sich der Verstoß, folgt der Bußgeldbescheid per Post.
Rheinland-Pfalz nutzt die Technik bereits regulär. Weitere Bundesländer testen oder planen den Einsatz.
Handyverstöße im Ausland
Handyverstöße im Ausland
Auch im europäischen Ausland ist die Handynutzung während der Fahrt streng geregelt. Teilweise fallen die Strafen höher aus als in Deutschland.
In den Niederlanden kostet ein Verstoß rund 230 Euro, in Österreich mindestens 100 Euro. In Griechenland können bis zu 200 Euro und ein Fahrverbot drohen.
Da Vorschriften und Bußgelder variieren können, empfiehlt sich vor einer Reise ein Blick auf die aktuellen Länderinformationen des Auswärtigen Amtes.
Rundum-Schutz auch im Ausland
Gerade auf Reisen ist eine gute Absicherung wichtig. Mit dem ACV-Schutzbrief sind Sie europaweit geschützt – ob bei Panne, Unfall oder Fahrzeugausfall. So bleiben Sie und Ihre Familie mobil, egal wo Sie unterwegs sind.
Wie Versicherungen bei Handyverstößen reagieren
Wie Versicherungen bei Handyverstößen reagieren
Kommt es durch verbotswidrige Handynutzung zu einem Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners.
In der Kaskoversicherung kann der Versicherer Leistungen kürzen, wenn grobe Fahrlässigkeit festgestellt wird. Wer durch Ablenkung einen Unfall verursacht, muss im ungünstigsten Fall einen Teil des eigenen Schadens selbst tragen.
So nutzen Sie Ihr Handy legal im Auto
- Navigationsziele immer vor Fahrtantritt eingeben
- Sprachsteuerung oder Freisprechanlage verwenden
- Handy in einer stabilen Halterung fixieren
- Bei dringendem Bedarf anhalten und den Motor ausschalten
Fazit
Fazit
Handy am Steuer ist gefährlich, teuer und wird konsequent bestraft. Das gilt für Smartphones ebenso wie für Tablets oder Smartwatches. Auch Rad- und E-Scooter Fahrer sind betroffen. Im Ausland drohen teilweise höhere Strafen. Wer auf Freisprechanlage, Sprachsteuerung und vorausschauendes Handeln setzt, reduziert das Risiko deutlich.
Darf ich das Handy während der Fahrt in der Hand halten?
Nein. Das Halten oder Bedienen eines elektronischen Geräts mit der Hand ist verboten und wird mit mindestens 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt geahndet.
Ist die Nutzung einer Freisprecheinrichtung erlaubt?
Ja, wenn das Gerät dabei nicht in der Hand gehalten wird und die Bedienung nur kurzzeitig erfolgt, ohne den Blick wesentlich von der Straße zu nehmen.
Gilt das Handyverbot auch bei roter Ampel oder Stau?
Ja, außer der Motor ist vollständig ausgeschaltet und bei Fahrzeugen mit Start-Stopp-Automatik zusätzlich in dieser Funktion deaktiviert.
Welche Geräte fallen unter das Handyverbot?
Alle elektronischen Geräte zur Kommunikation, Information oder Organisation, zum Beispiel Smartphones, Smartwatches, Tablets und Navigationsgeräte, ebenso wie das Display einer E-Zigarette.
Welche Strafe droht bei Gefährdung durch Handynutzung?
150 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot; bei Sachbeschädigung 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

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