Zum Inhalt des Verbandskastens gibt es genaue Vorschriften, zum Kasten selbst nicht. Zumindest in Pkw und beim Quad darf man das Erste-Hilfe-Material auch anders aufbewahren, Hauptsache das Behältnis ist staub- und wasserdicht. In der Regel dürfte der klassische Kasten oder das ebenso gebräuchliche „Kissen“ aber die beste Wahl sein.
Was reingehört, regelt ab Februar 2023 die neue DIN 13164:2022. Im Einzelnen führt sie folgenden Inhalt des Verbandskastens auf:
- 2 medizinische Gesichtsmasken mind. Typ 1 DIN EN 14683
- 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
- Fertigpflasterset:
- 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
- Fingerkuppenverband 5 cm x 4 cm
- Fingerverband 12 cm x 2 cm
- Pflasterstrip 7,2 cm x 1,9 cm
- Pflasterstrip 7,2 cm x 2,5 cm
- 1 Verbandpäckchen DIN 13151-K
- 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
- 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
- 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
- 6 Kompressen, 10 ± 0,5 cm x 10 ± 0,5 cm
- 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
- 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
- 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
- 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
- 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
- 4 medizinische Einmalhandschuhe, DIN EN 455
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 Inhaltsverzeichnis
Grundsätzlich ist die neue „DIN-Norm 13164“ zwar schon seit dem 1. Februar 2022 gültig, doch für Autofahrer gab es eine Übergangsfrist von einem Jahr. Verbandskästen nach alter Norm durften noch bis Ende Januar 2023 verkauft werden. Eine grundsätzliche Austauschpflicht für Autofahrer existiert bisher allerdings nicht.
Neu auf der Pflichtliste finden sich – auch aufgrund der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie – zwei medizinische Gesichtsmasken. Im Gegenzug wurden ein kleineres Verbandstuch (1 Verbandstuch, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm) und eines der zuvor zwei Dreiecktücher gestrichen. Eine Pflicht für Autofahrer, es aus dem Kasten zu entfernen, existiert aber nicht.
Sollte Ihr Verbandskasten im Auto schon älter sein, aber nach DIN-Norm von 2014 noch Gültigkeit haben, müssen Sie ihn nicht zwingend durch einen brandneuen ersetzen. Sofern der Inhalt noch nicht abgelaufen ist, können Sie den Kasten weiterverwenden und einfach die fehlenden Materialien gemäß der aktuellen Norm ergänzen.