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Kreisverkehr: Welche Regeln gelten?

Kreisverkehre sind statistisch betrachtet deutlich sicherer als jede Ampelkreuzung. Über die korrekten Regelungen sind sich viele Menschen allerdings unklar und fühlen sich beim Befahren entsprechend unwohl. Wir erklären, wer im Kreisverkehr Vorfahrt hat und wann man blinken muss.

Der Kreisverkehr stellt eine Alternative zur Ampelkreuzung dar und soll einen besseren Verkehrsfluss gewährleisten. Schon seit Anfang des 20. Jahrhunderts kommen die sogenannten „Kreisel“ im deutschen Straßenverkehr vor. Die Regeln, die Verkehrsteilnehmer im Kreisverkehr beachten müssen, werfen allerdings noch heute viele Fragen auf.

    Wie wird ein Kreisverkehr ausgeschildert?

    Ob es sich um einen Kreisverkehr handelt, wird durch entsprechende Schilder angezeigt:

    • Verkehrszeichen 215: Es zeigt einen Kreisel und die Fahrtrichtung an, die im Kreisverkehr eingehalten werden muss. In einem Kreisverkehr müssen Sie stets gegen den Uhrzeigersinn fahren.
    • Verkehrszeichen 205: Bei diesem Schild gilt die Regel Vorfahrt gewähren

    Wer hat im Kreisverkehr Vorfahrt?

    Verkehrsteilnehmer, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, haben laut § 8 StVO Vorfahrt. Wer sich einem Kreisverkehr nähert, muss daher das Fahrzeug drosseln und die Verkehrslage überblicken.

    Erst wenn sich keine weiteren Verkehrsteilnehmer im Kreisel befinden oder diese durch das Einfahren nicht gefährdet oder behindert werden, ist es zulässig, in den Kreisverkehr zu fahren.

    Wann muss geblinkt werden?

    Wer in den Kreisverkehr einfährt, darf nicht blinken (§ 8 Abs. 1a S. 2 StVO), da es sich nicht um einen Abbiegevorgang handelt. Ferner kann das Blinken bei der Einfahrt in einen Kreisel dazu führen, dass durch das eingeschlagene Lenkrad der Blinker angeschaltet bleibt. Andere Verkehrsteilnehmer könnten in diesem Fall fälschlicherweise davon ausgehen, dass Sie die nächste Ausfahrt nehmen möchten – es droht ein Unfall. 

    Erst wenn Sie den Kreisverkehr verlassen, müssen Sie dies durch ein Blinken ankündigen. Dadurch wird an der nächsten Einfahrt wartenden Verkehrsteilnehmern signalisiert, dass diese nun gefahrlos in den Kreisverkehr einfahren können.

    Zudem werden durch das Blinken andere Verkehrsteilnehmer, zum Beispiel Radfahrer oder Fußgänger, darüber in Kenntnis gesetzt, dass Sie den Kreisverkehr verlassen.

    Was gilt bei mehrspurigen Kreisverkehren?

    In den meisten Fällen haben Kreisel in Deutschland nur eine einzige Spur – es gibt aber auch Ausnahmen. Insbesondere in Großstädten können durchaus Kreisel mit zwei oder mehr Spuren vorkommen. Hier gelten jedoch dieselben Regeln wie im einspurigen Kreisverkehr.

    Wenn Sie sich bereits im mehrspurigen Kreisverkehr befinden, haben Sie Vorfahrt vor den einfahrenden Verkehrsteilnehmern. Möchten Sie erst in einen solchen Kreisel einfahren, haben Sie den Fahrern, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, Vorfahrt zu gewähren

    Ferner sollten Sie sich in einem mehrspurigen Kreisverkehr möglichst rechts einordnen, wenn Sie bereits die nächste oder übernächste Ausfahrt nehmen möchten. Es ist nur dann sinnvoll, einen innenliegenden Fahrstreifen zu nutzen, wenn Sie den Kreisverkehr später verlassen möchten.

    Grundsätzlich gilt: Wer in einem mehrspurigen Kreisverkehr außen fährt, hat Vorrang. Schaffen Sie es nicht rechtzeitig vor Ihrer Ausfahrt die Spur zu wechseln, müssen Sie noch eine Runde im Kreisel drehen.

    Was ist im Kreisverkehr verboten?

    Neben den eigentlichen Verkehrsregeln im Kreisverkehr hat der Gesetzgeber auch Verbote aufgestellt. Im Kreisverkehr dürfen Sie nicht:

    • Halten und Parken: Es ist verboten, ohne Grund auf der Fahrbahn im Kreisverkehr anzuhalten. Sie müssen allerdings nicht mit Strafen rechnen, wenn der Verkehr das Halten nicht anders zulässt – beispielsweise, wenn es zu Stau oder stockendem Verkehr kommt. Wer jedoch im Kreisverkehr parkt und das Fahrzeug verlässt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
    • Mittelinsel befahren: Die Mittelinsel eines Kreisverkehrs darf von Kraftfahrzeugen nicht befahren werden. Auch hier gilt jedoch eine Ausnahme für Fahrzeuge mit überdurchschnittlicher großer Bauart – sofern der Kreisel dies zulässt und nicht anderweitig bepflanzt oder bebaut ist. Ferner dürfen Verkehrsteilnehmer aufgrund ihrer Überlänge keine anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen. Kann dies nicht sichergestellt werden, darf man nicht in den Kreisverkehr einfahren.

    Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

    Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften zum Verhalten im Kreisverkehr hält, muss mit Bußgeldern rechnen.

    Vergehen

    Bußgeld

    Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr geblinkt bzw. bei der Ausfahrt nicht geblinkt
    10 €
    Mittelinsel oder Fahrstreifenbegrenzung verbotswidrig überfahren
    10 €
    Mittelinsel oder Fahrstreifenbegrenzung verbotswidrig überfahren mit Sachbeschädigung
    35 €
    Beim berechtigten Überfahren der Mittelinsel einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet
    35 €
    Verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs angehalten
    20 €
    Verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs angehalten und Verkehrsteilnehmer behindert
    35 €
    Verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs geparkt
    25 €
    Verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs geparkt und Verkehrsteilnehmer behindert
    40 €
    Verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs geparkt für mehr als eine Stunde
    40 €
    Verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs geparkt für mehr als eine Stunde und Verkehrsteilnehmer behindert
    50 €
    Entgegen der Fahrtrichtung im Kreisel gefahren
    25 €
    Entgegen der Fahrtrichtung im Kreisel gefahren (als Fahrradfahrer)
    20 €
    Entgegen der Fahrtrichtung im Kreisel gefahren und andere Verkehrsteilnehmer behindert
    25 €
    Entgegen der Fahrtrichtung im Kreisel gefahren und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet
    30 €
    Entgegen der Fahrtrichtung im Kreisel gefahren mit Sachbeschädigung zur Folge
    35 €

     

    ACV VorteilACV Mitgliedervorteil

    Im Kreisverkehr falsch verhalten?

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