Wenn Sie in eine routinemäßige Verkehrskontrolle geraten, drohen Ihnen keine Konsequenzen, wenn Sie sich an die Vorschriften halten. Erfahren Sie hier, wozu Sie als Fahrer verpflichtet sind und was Sie nicht tun müssen.
Was darf die Polizei nicht?
Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte kennen, denn abgesehen von den selbstverständlichen Pflichten müssen Sie nicht allen Anweisungen der Polizei Folge leisten. Sie haben zwar eine Duldungspflicht bei der Polizeikontrolle, grundsätzlich aber keine Mitwirkungspflicht. Vor Ort sind Sie zum Beispiel nicht dazu verpflichtet, Alkohol– oder Drogentests durchzuführen. Auch eine Urinprobe müssen Sie bei Anfrage nicht abgeben. In beiden Fällen gilt, dass Sie dies unbedingt nur dann tun sollten, wenn Sie überhaupt keinen Alkohol oder Drogen konsumiert haben und der Test mit Sicherheit negativ ausfällt.
Außerdem müssen Sie weder Ihr Handy noch die Inhalte von transportierten Taschen überprüfen lassen. Alles, was über die Überprüfung des Zustands und der Beladung hinausgeht, können Sie grundsätzlich verweigern, sofern Sie freundlich bleiben.
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht auf Aussageverweigerung. Wenn die Beamten Sie in ein Gespräch verwickeln, sind Sie nicht dazu verpflichtet, genaue Angaben zur Sache zu machen.
Besonders wichtig ist, dass Sie einer freiwilligen Blutentnahme niemals zustimmen sollten, da Sie dadurch alle Rechte verlieren. Erst durch einen richterlichen Beschluss ist die Blutentnahme bindend. Wenn Gefahr in Verzug besteht, ist die Blutentnahme zwar auch ohne Beschluss möglich, allerdings müssen dafür bereits konkrete Hinweise auf Alkohol– oder Drogenmissbrauch vorliegen. Ohne Beschluss und ohne unmittelbare Gefahr gilt die Blutabnahme durch die im Auftrag der Polizei handelnden Amtsärzte als Körperverletzung.
► Das Wichtigste auf einen Blick