Europaweiter Auslandsschutz
Wer sich mit dem Auto, dem Wohnmobil oder gar dem Fahrrad oder E-Bike in Europa auf Reisen begibt, nimmt die wunderbare Vielfalt unseres Kontinents unterwegs wahr und erhält einzigartige Perspektiven. Um die schönste Zeit des Jahres unbeschwert verbringen zu können ist es sinnvoll, sich für alle möglichen Eventualitäten auf und neben der Straße zu wappnen. Egal wo und wie, mit dem ACV bleiben Sie auch im europäischen Ausland stets auf der sicheren Seite. Wir halten Ihnen den Rücken frei und bieten Ihnen vielfältige Komfortleistungen, die gerade bei Auslandsreisen den Unterschied machen.
Denn wer ist schon in der Lage, bei Unfällen, Pannen oder anderen Vorkommnissen adäquat in der jeweiligen Landessprache zu kommunizieren und schnelle Hilfe zu koordinieren? Genau für solche Fälle können Sie sich auf das Leistungsangebot des ACV im Ausland verlassen, wir sichern Ihre Mobilität und begleiten Sie auch in schwierigen Situationen. Was unseren Auslandsschutz im Besonderen auszeichnet, erfahren Sie im Folgenden.
Der europaweite Auslandsschutz des ACV Automobil-Club Verkehr – Jederzeit bestens betreut!
Allein die Tatsache, dass Sie einen kompetenten, europaweit vernetzten Partner wie den ACV an Ihrer Seite haben, erhöht die Vorfreude auf die nächste Reise. Denn wir sind Ihr erster Ansprechpartner für alle möglichen Probleme auf Reisen, um Ihnen die Unterstützung zuteilwerden zu lassen, die Sie brauchen. Und das an sieben Tagen in der Woche und an 24 Stunden am Tag – unser Auslandsschutz sichert Ihre Mobilität im Ausland, hilft Ihnen bei der Tourenberatung, liefert wertvolle Reiseinformationen und vieles mehr.
Der ACV unterstützt Sie im Ausland u.a. durch
- schnelle Hilfe bei einer Vielzahl an möglichen Problemen und Komplikationen, die auf Reisen auftreten können;
- Sicherstellung Ihrer Mobilität im gesamten europäischen Ausland;
- kompetente Hilfe bei einer Panne oder einem Unfall;
- viele weitere attraktive Service-Leistungen, die Ihre Reise unvergesslich machen.

ACV – auch im Ausland für Sie da
Ob bei technischem Defekt, Erkrankung im Ausland oder anderen Problemen und Schwierigkeiten – der ACV Auslandsschutz begleitet Sie überall dort, wo kompetente Hilfe und schneller Rat gefragt sind. Jetzt ACV Mitglied werden und von vielen weiteren Komfortleistungen profitieren!
Überblick über die Leistungsbestandteile des europaweiten ACV Auslandsschutzes
Nicht allein ACV Mitglieder sind abgesichert, sondern auch eheliche sowie nicht-eheliche Partner als auch minderjährige Kinder, sofern Sie im Haushalt der versicherten Person leben. Der ACV Auslandsschutz greift in sämtlichen Ländern des geographischen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Profitieren Sie nicht allein von klassischer Pannen- und Unfallhilfe, sondern von einer Vielzahl an reisespezifischen Leistungen, die auch fahrzeugunabhängig gelten. Hier eine erste Übersicht über Leistungen, die im europaweiten Auslandsschutz des ACV enthalten sind:
- Ersatz von Reisedokumenten
- Hilfe bei Zahlungsmittelverlust
- Vermittlung ärztlicher Betreuung
- Arzneimittelversand
- Kosten für Krankenbesuch
- Krankenrücktransport
- Rückholung von Kindern
- Hilfe im Todesfall
- Kostenerstattung bei Reiseabbruch
- Hilfe bei Insolvenz des Reiseveranstalters
- u.v.m.
Alle Leistungen im Detail
- Ersatz von Reisedokumenten
- Hilfe bei Zahlungsmittelverlust
- Vermittlung ärztlicher Betreuung
- Krankenrücktransport
- Vermittlung von Anwaltshilfe
Sie haben auf einer Reise im Ausland ein dafür benötigtes Dokument verloren? Wir helfen Ihnen bei der Ersatzbeschaffung und übernehmen die dabei anfallenden Gebühren. Auf Wunsch informieren wir auch unverzüglich die Bank bzw. Ihr Kreditunternehmen, sollten Sie Ihre Scheck– oder Kreditkarte verloren haben.
Entsteht Ihnen auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln eine finanzielle Notlage, so stellen wir unverzüglich den Kontakt zu Ihrer Hausbank her. Ist diese Kontaktaufnahme nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellen wir Ihnen ein zinsloses Darlehen bis zu 1.500 € je Schadenfall zur Verfügung.
Bei einer Erkrankung im Ausland informieren wir Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung. Außerdem stellen wir, sofern erforderlich, die Verbindung zwischen dem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus her und tragen die hierdurch entstehenden Kosten.
Erfordert die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit bei einer Auslandsreise den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, sorgen wir nach Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind und dass keine Einfuhrbeschränkungen gelten. Der ACV erstattet Ihnen auch die Kosten für eine eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Verzollung.
Sollten Sie während einer Reise gezwungen sein, sich länger als zwei Wochen im Krankenhaus aufzuhalten, werden die Fahrt– und Übernachtungskosten für einen Besuch durch eine nahestehende Person bis zu 1.000 € je Schadensfall erstattet. Wird er Besuch nicht über die ACV-Notrufzentrale organisiert, ist eine Erstattung der Fahrt– und Übernachtungskosten bis zu 515 € je Schadensfall möglich.
Sollten Sie infolge einer Erkrankung Ihre Reise nicht mehr fortsetzen können, kümmern wir uns um die Durchführung des Krankenrücktransports zum ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierfür anfallenden Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransportes müssen medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sein. Auch die Kosten für die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter werden übernommen, falls behördlich vorgeschrieben. Sollten bis zum Rücktransport durch die Erkrankung bedingte Übernachtungskosten entstehen, werden diese für höchstens drei Nächte bis zu 70 € je Person erstattet – auch für mitreisende Familienangehörige.
Sollten minderjährige Kinder auf Grund einer Erkrankung oder im Todesfall der Begleitperson nicht mehr betreut werden können, so tragen wir für deren Abholung zum Wohnsitz durch eine von Ihnen oder uns ausgewählte Begleitperson Sorge. Die anfallenden Kosten werden bei Organisation über die ACV Notrufzentrale voll übernommen. Dies gilt auch, wenn die Kinder selbst erkranken und infolge ihrer Weiterreise nicht mehr betreut werden können.
Kommt es bei einer Reise ins Ausland zu einem Todesfall, kümmern wir uns nach Abstimmung mit den Angehörigen um die Bestattung im Ausland oder um die Überführung in die Bundesrepublik Deutschland. Die hierdurch entstehenden Kosten werden vom ACV übernommen.
Sollte eine Auslandsreise aus bestimmten Gründen nicht planmäßig beendet werden können, wird für die Rückreise gesorgt. Zu diesen Gründen zählen der Ausbruch von Krieg am Zielort sowie der Tod oder die schwere Erkrankung eines nahen Verwandten oder Mitreisenden. In diesem Fall werden die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rückreise höheren Fahrtkosten bis zu 3.000 € je versicherte Person erstattet. Erfolgt die Hilfe nicht über die ACV Notrufzentrale, werden die entstehenden Fahrtkosten bis zu 2.560 € je Schadenfall und Person erstattet.
Meldet Ihr Reiseveranstalter während Ihrer Auslandsreise Insolvenz an und Sie können Ihre Rückreise nicht planmäßig antreten, übernehmen wir die Beratung zu anderen Möglichkeiten Ihrer Rückreise. Zusätzlich stellen wir Ihnen, soweit erforderlich, ein zinsloses Darlehen für die Kosten der Rückreise zur Verfügung.
Sollte eine Betreuung Ihrer minderjährigen Kinder infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls notwendig werden, vermitteln wir Ihnen auf Anfrage eine Person, die die Betreuung der Kinder während Ihrer Abwesenheit durch Ihre Reise übernimmt. Dasselbe gilt auch, wenn Sie während einer Reise erkranken und die Kinder deshalb zu Hause betreut werden müssen. Die Betreuungskosten werden nicht übernommen.
Bei einer erheblichen Beschädigung durch unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Brand, Wasser, Einbruch, Vandalismus) Ihrer Wohnung oder Ihres Haus im Inland vermitteln wir Ihnen auf Anfrage uns bekannte Handwerkerfirmen oder Dienstleistungsunternehmen und organisieren deren Einsatz für Soforthilfemaßnahmen. Die Kosten dieser Firmen zahlen wir nicht; für deren Leistung übernehmen wir keine Haftung.
Wir vermitteln Ihnen einen auf Anfrage einen uns bekannten Haushüter, sollte die von Ihnen hierfür beauftrage Person diese Aufgabe an Ihrem ständigen Wohnsitz unerwartet nicht antreten oder fortsetzen können. Die Kosten des Haushüters zahlen wir nicht; für seine Leistung übernehmen wir keine Haftung.
Wird Ihnen auf einer Auslandreise Haft angedroht oder werden Sie tatsächlich verhaftet, sind wir bei der Auswahl und Beauftragung eines Anwalts und, soweit erforderlich, eines Dolmetschers behilflich. Ebenfalls setzen wir uns mit Botschaften und Konsulate in Verbindung, wenn dies notwendig wird.
Geraten Sie auf einer Reise im Ausland in eine besondere Notlage, die im ACV Schutzbrief nicht geregelt und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erhebliche Nachteile für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, werden die erforderlichen Maßnahmen durch die ACV Notrufzentrale veranlasst und die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 1.000 € je Schadenfall übernommen. Kosten für selbst organisierte Hilfe wird bis zu 260 € je Schadenfall übernommen. Wiederbeschaffungs– und Reparaturkosten sowie Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Teilerfüllung von Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, werden nicht erstattet.
Macht eine Naturkatastrophe am jeweiligen Aufenthaltsort (z. B. Lawinen oder Erdbeben) die Weiterreise nicht möglich, werden bis zu 3.000 € je versicherte Person erstattet. Selbst organisierte Hilfe, welche nicht über die ACV Notrufzentrale erfolgt, wird bis zu 210 € je versicherte Person übernommen.
Sollte ein auf einer Reise mitgeführtes Haustier infolge einer Erkrankung oder im Todesfalldes ACV Mitglieds oder dessen Partner nicht mehr versorgt werden können, organisieren wir den Heimtransport des Tiers und tragen zusätzlich die dadurch entstehenden Kosten. Wenn das Tier nach Rücktransport nicht sofort versorgt werden kann, werden für dessen Versorgung höchstens zwei Wochen die Kosten übernommen.
Sie haben auf einer Auslandsreise die Schlüssel verloren? Der ACV hilft Ihnen bei der Beschaffung von Ersatzschlüsseln und übernimmt den Versand. Nicht ersetzt werden hierbei die Kosten für den Ersatzschlüssel.
Der Verlust von Brille oder Kontaktlinsen im Ausland kann mehr als ärgerlich sein. Wir sorgen – in Abstimmung mit Ihnen nahestehenden Personen – für die Beschaffung und Zusendung einer Ersatzbrille oder von Ersatzkontaktlinsen und übernehmen die hierbei entstehenden Versandkosten, nicht aber die Kosten der Ersatzbrille oder Ersatzkontaktlinsen selbst.
Europaweit ist Ihnen nicht genug?

Für grenzenlose Mobilität: ACV Premium
Sie wünschen sich im Notfall einen Mietwagen direkt ab der Haustür, den Transport zu Ihrer Wunschwerkstatt oder sorgenfreies weltweites Reisen? Dann bietet Ihnen unser ACV Premium Tarif das Maximum an Absicherung.
Häufige Fragen zum Auslandsschutz des ACV
Leistet der ACV Pannenhilfe auch im Ausland?
Die Einsatzfahrzeuge des ACV sind auch im europäischen Ausland für Sie unterwegs. Über die ACV Notrufzentrale erhalten Sie jederzeit schnelle Pannenhilfe.
Wie definiert der ACV den Begriff Reise?
Als Reise gilt jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen.
Ist eine Auslandskrankenversicherung integriert?
In die Mitgliedschaft Integriert sind lediglich oben aufgeführte Leistungen. Eine Auslandskrankenversicherung kann über unseren Partner DEVK abgeschlossen werden.

Unser Versprechen
Wir lassen Sie bei Problemen nicht im Regen stehen und unterstützen Sie in Ihrer Mobilität, damit die Reise in positiver Erinnerung bleibt. Überzeugen Sie sich selbst und erhalten Sie weitere Informationen zu den Leistungsbestandteilen des ACV Auslandsschutzes. Jetzt Mitglied des ACV Automobil-Club Verkehr werden und keine unnötigen Risiken mehr eingehen!