Der Fahrradschutzbrief vom ACV – Der treue Begleiter für jeden Radfahrer

Fahrrad und E-Bike gehören immer häufiger zu den bevorzugten Verkehrsmitteln, viele Berufspendler steigen täglich aufs Rad und auch im Urlaub zählen ausgedehnte Fahrradtouren zu den klassischen Freizeitbeschäftigungen. Doch die flexible Mobilität kann bei einer Fahrradpanne oder -unfall ein jähes Ende nehmen.
Aus diesem Grund steht Ihnen der ACV als Vorreiter aller Automobilclubs Deutschlands mit zuverlässiger Fahrradpannenhilfe zur Seite. Bereits seit 2016 befindet sich der Fahrradschutzbrief in unserem Leistungsumfang und bietet Ihnen attraktive Komfortleistungen rund ums Zweirad. Clevere Radfahrer sichern sich dadurch ab, werden im Notfall adäquat betreut und sind schnell wieder mobil. Einfacher geht’s kaum!
Was unsere Fahrrad-Pannenhilfe im Besonderen auszeichnet, erfahren Sie in den folgenden Absätzen.
Ob privat, geschäftlich oder auf Reisen: Der ACV Fahrradschutzbrief bringt Sie sicher ans Ziel
Da Radfahrer im Gegenteil zum Autofahrer ohne großartigen Schutz direkt den Witterungsbedingungen und dem Verkehr ausgesetzt sind, gilt es entsprechend Vorsorge zu treffen. Da ist es gut, wenn ein verlässlicher Partner im Notfall hilft und auch bereits im Vorfeld attraktive Angebote rund ums Fahrradfahren wie etwa die Routenplanung bereitstellt. Der ACV Fahrradschutzbrief ist so konzipiert, dass Sie als Mitglied jederzeit mobil bleiben und Hilfe im Ernstfall, wie den Rücktransport oder ein Ersatzfahrrad, bereits im Vorfeld sichern.
Die wesentlichen Merkmale des ACV Fahrradschutzbriefes im Folgenden:
- Jederzeitige Mobilität gewährleistet: Mit dem ACV als Partner an Ihrer Seite haben Sie im Fall der Fälle im Handumdrehen für Ersatz, Reparatur und Transport Ihres Fahrrads gesorgt.
- Immer sicher ans Ziel: Nach Bedarf übernehmen wir die Organisation einer Weiterfahrt oder den Rücktransport, sofern das Fahrrad nach einer Panne oder einem Unfall nicht mehr fahrbereit ist.
- Kompetente Ansprechpartner: Sie erreichen im Rahmen unserer Fahrrad Pannenhilfe an sieben Tagen in der Woche sowie 24 Stunden am Tag jemanden, der Ihnen weiterhilft.
- Europaweiter Schutz: Die Absicherung mittels des ACV Fahrradschutzbriefes ist nicht auf Deutschland beschränkt, sondern auch im europäischen Ausland sowie den EU- Außengebieten gewährleistet.
- Keine Zusatzkosten: Von unserem Fahrradschutzbrief profitieren alle ACV Mitglieder, ohne Wenn und Aber.

Unser Fahrradschutzbrief: Kostenfrei für alle ACV Mitglieder!
Unsere Mitglieder profitieren nicht nur vom umfangreichen Mobilitätsschutz für Fahrräder. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch zahlreiche attraktive Leistungen für Autofahrer an.
Was tun bei einer Fahrradpanne?
Mit dem Fahrradschutzbrief des ACV können Sie bei einer Fahrradpanne oder Unfall umfassende Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Gilt ein Schutzbrief auch bei E-Bikes? Unser Mobilitätsschutz hilft bei jeder Art von Fahrrad, E-Bike, Pedelec, Lastenfahrrad oder Fahrradanhänger, sofern es weder gewerblich genutzt noch versicherungs– oder zulassungspflichtig ist.
Mobilitätshilfe vor Ort am Fahrrad
Bei einer Fahrradpanne oder einem Unfall ist schnelle Hilfe gefragt. Wir machen Sie umgehend wieder mobil und bieten Hilfeleistungen direkt am Schadensort.
- Mobile Pannenhilfe
- 24 Stunden am Tag für Sie da
Mobilität des Mitglieds
Als Pendler oder auf Reisen sind Sie auf Ihr Fahrrad angewiesen. Sollte es nach dem Abschleppen nicht innerhalb von zwei Stunden repariert sein, organisieren wir Ihre Weiterfahrt.
Ersatzfahrrad/Leihfahrrad
- Kostenübernahme für Weiterfahrt oder Übernachtung
Transport des Fahrrads
Nicht immer ist das Fahrrad nach einem Unfall sofort wieder fahrbereit. In diesem Fall können Sie sich auf unsere unkomplizierten Transportleistungen für das Fahrrad verlassen.
- Fahrrad-Rücktransport zum Wohn– oder Zielort
- Abschleppdienst zur nächsten Werkstatt
Unser Versprechen:
Ob bei Naturkatastrophen, im Falle eines Reiseabbruchs oder bei gesundheitlichen Notfällen – auf die Kompetenz und das Organisationstalent unserer Mitarbeiter in der ACV Notrufzentrale können Sie sich jederzeit verlassen. Wenn Sie zudem unsere App ACV Co- Pilot nutzen, können Sie darüber wichtige Details Ihrer Panne oder Ihres Unfalls dokumentieren sowie GPS-gestützt verlässliche Ortsangaben direkt für weitere Schritte an die Notrufzentrale übermitteln.
Der ACV Fahrrad Schutzbrief: Hilfe für Fahrradfahrer, wann immer sie nötig ist
Unser Anliegen ist es, Ihnen einen Rundum-Mobilitätsschutz zu bieten, der jeden Radfahrer in den nötigen Situationen bedarfsgerecht unterstützt. Egal ob klassisches Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder Fahrradanhänger – jedes derartige Fortbewegungsmittel, welches nicht gewerblich genutzt sowie versicherungs- oder zulassungspflichtig ist, wird mit dem ACV Fahrradschutzbrief abgesichert. Wir bieten Ihnen mobile Pannenhilfe direkt vor Ort und koordinieren alles, damit Sie schnell wieder mobil sind. Für Pendler oder Fahrradreisende bedeutet das: Ersatz- oder Leihfahrrad bei einer Panne, notfalls inklusive Abschleppen sowie ggfs. Kostenübernahme für die Weiterfahrt oder Übernachtung. Selbstverständlich organisieren wir alles Weitere für Sie, damit Ihrer Reise nichts im Wege steht.
Alle Leistungen im Detail
Als günstiger Premium Automobil-Club bieten wir Ihnen umfassende Leistungen, schnelle Hilfe im Falle eines Notrufs und immer einen persönlichen und individuellen Service.
- Fahrradschutz inkl. E-Bikes, Lastenräder & Co.
- In ganz Europa
- Mobilitätshilfe / Reparatur vor Ort wenn möglich
- Fahrrad-Rücktransport
- Kostenlos für alle ACV Mitglieder inklusive
Mobilitätsschutz Fahrrad
Ist Ihr Fahrrad infolge einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr fahrbereit, schicken wir Ihnen eine qualifizierte mobile Pannenhilfe, sofern diese am Leistungsort in zumutbarer Zeit nach der Schadenmeldung angeboten werden kann. Die hierdurch entstehenden Kosten übernehmen wir.
Wird die Hilfe nicht durch uns organisiert, erstatten wir Ihnen maximal 50 € für diese Leistung.
Kosten für Ersatzteile übernehmen wir nicht.
Ein entladener oder entwendeter Akku sowie zu niedriger Reifendruck, der mithilfe einer Luftpumpe erhöht werden kann, zählen nicht als Panne. Das Fahrrad darf zudem nicht in einem nach der Straßenverkehrsordnung unzulässigem Zustand sein, durch den eine Weiterfahrt untersagt wäre.
Kann Ihr Fahrrad nach einer Panne oder einem Unfall durch die von uns beauftragte mobile Pannenhilfe nicht wieder fahrbereit gemacht werden oder ist dies nicht in zumutbarer Zeit möglich, organisieren wir den Transport des Fahrrads einschließlich Gepäck und Ladung in die nächstgelegene Fahrradwerkstatt und übernehmen die anfallenden Kosten. Liegt Ihr ständiger Wohnsitz näher als die Fahrradwerkstatt, transportieren wir Ihr Fahrrad zu Ihrem Wohnort. Ist ein von Ihnen gewünschter Zielort näher oder aber in gleicher Entfernung wie die Fahrradwerkstatt oder Ihr Wohnort, so kann der Transport nach Absprache auch dorthin erfolgen.
Wird die Hilfe nicht durch uns organisiert, erstatten wir Ihnen maximal 150 € für diese Leistung.
Ist ein Transport von Gepäck und Ladung zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich, werden die Kosten für deren separaten Transport bis 200 € übernommen.
Ein entladener oder entwendeter Akku sowie zu niedriger Reifendruck, der mithilfe einer Luftpumpe erhöht werden kann, zählen nicht als Panne. Das Fahrrad darf zudem nicht in einem nach der Straßenverkehrsordnung unzulässigem Zustand sein, durch den eine Weiterfahrt untersagt wäre.
Wurde Ihr Fahrrad in die nächstgelegene Fahrradwerkstatt transportiert und kann dort nicht repariert werden, erstatten wir Ihnen die Kosten für Ihre Weiter- oder Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz bzw. zum Zielort oder für die Fahrt einer Person zurück zum Schadenort, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden kann. Die Kosten hierfür werden bis maximal 50 € je Schadenfall von uns übernommen.
Nehmen Sie unsere Leistung der Weiter- oder Rückfahrt in Anspruch, übernehmen wir weder die Kosten für ein Ersatzfahrrad noch für die Übernachtung.
Kann Ihr Fahrrad in der nächstgelegenen Fahrradwerkstatt nicht wieder fahrbereit gemacht werden, helfen wir Ihnen bei der Organisation eines Ersatzfahrrads und kommen für die Mietkosten auf. Wir übernehmen die Kosten bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, jedoch höchstens 50 € pro Schadenfall.
Nehmen Sie unsere Leistung eines Ersatzfahrrads in Anspruch, übernehmen wir weder die Kosten für die Weiter- oder Rückfahrt noch für die Übernachtung.
Ist die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Ihres Fahrrads in der nächstgelegenen Fahrradwerkstatt nicht möglich, reservieren wir Ihnen ein Zimmer im nächstgelegenen Hotel und tragen die Übernachtungskosten bis Ihr Fahrrad wieder fahrbereit ist. Maximal erstatten wir jedoch 50 € pro Schadenfall.
Nehmen Sie unsere Leistung der Übernahme der Übernachtungskosten in Anspruch, übernehmen wir weder die Kosten für die Weiter- oder Rückfahrt noch für ein Ersatzfahrrad.
Muss Ihr Fahrrad geborgen werden, nachdem es infolge eines Unfalls von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen ist, übernehmen wir die Kosten hierfür sowie für den Abtransport des Fahrrads bis maximal 2.000 €. Wird die Bergung behördlich angeordnet, übernehmen wir die Kosten in voller Höhe.
Der Schadenort muss mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegen.
Wurde Ihr Fahrrad in die nächstgelegene Fahrradwerkstatt transportiert und kann dort nicht repariert werden, erstatten wir Ihnen die Kosten für Ihre Weiter- oder Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz bzw. zum Zielort Ihrer Reise.
Sind Sie bereits an Ihrem Zielort angekommen, tragen wir die Kosten der Rückfahrt von dort zu Ihrem ständigen Wohnsitz. Kann Ihr Fahrrad nach Ihrer Weiter- oder Rückfahrt wieder fahrbereit gemacht werden, erstatten wir für die Abholung des Fahrrads die Rückfahrt zum Schadenort für eine Person. Insgesamt werden die Kosten bis maximal 500 € je Schadenfall von uns übernommen.
Der Schadenort muss mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegen. Dies gilt nicht, wenn Ihnen das Fahrrad während einer Reise gestohlen wird. Der Diebstahl ist polizeilich zu melden.
Kann Ihr Fahrrad in der nächstgelegenen Fahrradwerkstatt nicht wieder fahrbereit gemacht werden, helfen wir Ihnen bei der Organisation eines Ersatzfahrrads und kommen für die Mietkosten auf. Wir übernehmen die Kosten bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, jedoch maximal 50 € pro Tag für höchstens sieben Tage.
Der Schadenort muss mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegen. Dies gilt nicht, wenn Ihnen das Fahrrad während einer Reise gestohlen wird. Der Diebstahl ist polizeilich zu melden.
Nehmen Sie unsere Leistung Weiter- oder Rückfahrt Premium in Anspruch, übernehmen wir keine Ersatzfahrradkosten.
Ist die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Ihres Fahrrads in der nächstgelegenen Fahrradwerkstatt nicht möglich, reservieren wir Ihnen ein Zimmer im nächstgelegenen Hotel und tragen die Übernachtungskosten, bis Ihr Fahrrad wieder fahrbereit ist. Maximal erstatten wir jedoch die Kosten für fünf Übernachtungen bis 80 € pro Nacht.
Der Schadenort muss mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegen. Dies gilt nicht, wenn Ihnen das Fahrrad während einer Reise gestohlen wird. Der Diebstahl ist polizeilich zu melden.
Nehmen Sie unsere Leistung Weiter- oder Rückfahrt Premium in Anspruch, übernehmen wir nur die Kosten für eine Übernachtung bis 80 € pro Person.
Kann Ihr Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen wieder fahrbereit gemacht werden, organisieren wir den Transport zu einer Fahrradwerkstatt oder an Ihren ständigen Wohnsitz. Voraussetzung hierfür ist, dass die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag übersteigen, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden muss. Wir tragen die Kosten, die durch den Rücktransport des Fahrrads an Ihren ständigen Wohnsitz entstehen. Dies gilt auch dann, wenn Ihr Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufgefunden wird.
Der Schadenort muss mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegen. Dies gilt nicht, wenn Ihnen das Fahrrad während einer Reise gestohlen wird. Der Diebstahl ist polizeilich zu melden.
Ist der zu einem Pedelec gehörige Akku beschädigt und ist dessen Transport nur als Gefahrgut zulässig, werden nur die Kosten für den Rücktransport des Fahrrads ohne Akku übernommen.
Ist es nötig, dass Ihr Fahrrad im europäischen Ausland verzollt oder verschrottet werden muss, helfen wir Ihnen bei der Erledigung und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. Muss Ihr Fahrrad bis zur Verzollung oder Verschrottung eingestellt werden, kommen wir auch für Transportkosten vom Schaden- zum Einstellort auf. Gepäck lassen wir zu Ihrem Wohnsitz transportieren, falls der Transport zusammen mit Ihrem gewählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten hierfür werden bis zum Wert der Bahnfracht übernommen.
Der Schadenort muss mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegen. Dies gilt nicht, wenn Ihnen das Fahrrad während einer Reise gestohlen wird. Der Diebstahl ist polizeilich zu melden.
Aus einer Verschrottung anfallende Resterträge werden an Sie ausbezahlt.
Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.

Für grenzenlose Mobilität: ACV Premium
Sie wünschen sich ein Ersatzfahrrad bis zu 7 Tage, im Notfall einen Mietwagen direkt ab der Haustür oder den Transport zu Ihrer Wunschwerkstatt? Dann bietet Ihnen unser ACV Premium Tarif das Maximum an Absicherung.
Häufige Fragen zum Fahrradschutzbrief
Welche Kosten entstehen?
Der Fahrradschutzbrief ist für ACV Mitglieder eine Inklusiv-Leistung und damit komplett kostenfrei.
Wann kann nicht von einer Fahrradpanne gesprochen werden?
Es liegt keine Panne vor, wenn der Akku entladen oder entwendet wurde oder ein fehlender Reifendruck durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann.
Wer steht hinter dem Mobilitätsschutz Fahrrad?
Die Leistungen des ACV Mobilitätsschutz Fahrrad werden durch unseren Partner DEVK Versicherungen, versichert.

Ganz klar
Mit der Fahrrad-Pannenhilfe vom ACV erhalten Sie unkompliziert, direkt und kompetent Unterstützung im Schadensfall. Dazu bieten wir Ihnen eine umfassende Mobilitätshilfe, wann immer und wo immer Sie diese benötigen. Jetzt Mitglied des ACV Automobil-Club Verkehr werden und von den Leistungen einer starken Gemeinschaft profitieren.

ACV – drittgrößter und erster klimaneutraler Automobilclub in Deutschland
Der ACV ist Deutschlands drittgrößter Automobilclub. Seit unserer Gründung 1962 durch unseren Partner DEVK Versicherungen schenken uns immer mehr Menschen ihr Vertrauen. Dabei haben wir immer deren Bedürfnisse im Blick: Ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis, Verlässlichkeit und Innovation in einer Welt der Mobilität, die sich stets verändert. Und wir übernehmen Verantwortung: Der ACV ist seit 2019 erster klimaneutraler Automobilclub in Deutschland.