ACV kritisiert die beispiellose Verunsicherung deutscher Autobesitzer

Zum Verkehrsgerichtstag 2019 ist das verkehrspolitische Klima in Deutschland so schlecht wie noch nie zuvor. Wir erleben eine beispiellose Verunsicherung der Autobesitzer. Wer heute als Privatmensch einen Neuwagen kaufen will, kann nicht mehr einschätzen, welcher Antrieb überhaupt noch zukunftssicher ist. Um diese Stimmungslage mit inzwischen bizarren Auswüchsen in Form immer neuer Vorschriften und Verbote wieder zu verbessern, fordert der ACV im Rahmen des Verkehrsgerichtstages von der Politik kurzfristige Kurskorrekturen und entschieden mehr Besonnenheit und Bürgernähe. Es kann nicht sein, dass praktisch jeden Monat ein neues Thema auftaucht, welches dann die allgemeine verkehrspolitische Hysterie zu Lasten der individuellen Mobilität weiter anheizt.

Fahrverbote: ACV schlägt Moratorium vor

Die aktuelle Diskussion über die Glaubwürdigkeit der geltenden Grenzwerte für Luftschadstoffe zeigt: Deutschland braucht in der Verkehrspolitik dringend mehr Sachlichkeit und weniger Aktionismus. Der ACV schließt sich der Forderung des 57. Verkehrsgerichtstages an, die Grenzwerte wissenschaftlich zu überprüfen und die Aufstellung der Messstationen eindeutig zu standardisieren. In der Zwischenzeit wäre ein Moratorium sinnvoll für die jüngst verfügten Fahrverbote in Städten wie Berlin, Köln und Stuttgart. ACV Geschäftsführer Holger Küster: „Diese Auszeit ließe sich nutzen, um die berechtigten Zweifel deutscher Wissenschaftler an der tatsächlichen Gesundheitsgefährdung der Menschen durch Feinstaub und Stickoxide auszuräumen. Dies wäre auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland ein wichtiges Signal.“

Tempolimit ist ein Griff in die Mottenkiste

Der ACV fordert von der Politik mehr Kreativität bei der Suche nach Lösungen für die Herausforderungen der Verkehrswende. Ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen wäre in diesem Zusammenhang der völlig falsche Weg. Die Zahl der Verkehrstoten ist auch ohne Tempolimit seit Jahrzehnten konstant rückläufig. Ohnehin prägen auch heute schon Geschwindigkeitsbeschränkungen und Staus den Alltag der Autofahrer. Auf der Strecke von Köln nach Goslar, wo in diesen Tagen der Verkehrsgerichtstag stattfand, erreichten Mitarbeiter des ACV eine ernüchternd geringe Durchschnittsgeschwindigkeit von 90 km/h. Ein generelles Tempolimit ist nichts weiter als ein Griff in die verkehrspolitische Mottenkiste. Holger Küster: „Damit werden wir weder die Klimaziele des Pariser Abkommens erreichen noch die Verkehrssicherheit erhöhen. Stattdessen fordert der ACV eine bessere Vernetzung der Verkehrsmittel und -teilnehmer.“ Intelligente Steuerungen könnten etwa bei der Belegung von Rastplätzen für Lkw eine spürbare Entlastung und mehr Sicherheit bewirken.

Bevormundung der Autofahrer

Der ACV kritisiert zudem die immer weiter um sich greifende Bevormundung der Autofahrer. Ein Beispiel hierfür sind die auf dem 57. Verkehrsgerichtstag diskutierten Bestrebungen, Neuwagen künftig verpflichtend mit einem Alkolock auszurüsten, also mit einer Wegfahrsperre, die bei Trunkenheit des Fahrers greift. Zweifellos geschehen viel zu viele Unfälle in Verbindung mit Alkohol. Der ACV setzt sich deshalb für eine Null-Promille-Grenze ein. Dennoch wäre es absolut unverhältnismäßig, jeden Autofahrer unter den Generalverdacht der Trunkenheit zu stellen, den er vor jeder Fahrt erst ausräumen muss. Ein Vorgehen, dass übrigens vermutlich auch mit dem Grundgesetz gar nicht vereinbar wäre. Eine solch einschneidende Maßnahme wäre – wie auch von den Experten des Verkehrsgerichtstages gefordert – allenfalls für bereits auffällig gewordene Autofahrer oder für bestimmte Berufsgruppen wie Bus- oder Lkw-Fahrer denkbar. Zudem fordert der ACV von der Politik eine sorgfältige Prüfung, ob Alkolocks, die auf einem Test der Atemluft basieren, überhaupt technisch der beste Weg sind. Der ACV ist bereits im Gespräch mit Anbietern neuer Technologien, welche die Fahrtauglichkeit insgesamt überprüfen, nicht nur in Bezug auf Alkoholmissbrauch.

Drei ACV Forderungen für Verkehrssicherheit

Grundsätzlich ist nach Überzeugung des ACV stets ein Dreiklang verschiedener Ansätze nötig, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen: Wir müssen 1. innovative Technologien einsetzen, etwa Assistenzsysteme, 2. den rechtlichen Rahmen überprüfen und die Strafen bei gravierenden Verkehrsverstößen verschärfen sowie 3. durch kontinuierliche Aufklärung eine Verhaltensänderung bewirken, etwa beim Thema Handy am Steuer. Deshalb engagiert sich der ACV seit langem in Gremien wie dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat und unterstützt und gestaltet aktiv dessen Aktionen.

Fazit des ACV zum Verkehrsgerichtstag 2019

Die Verunsicherung insbesondere privater Autobesitzer muss aufhören. Deutschland braucht in der Verkehrspolitik keine immer neuen Limits und Verbote sondern intelligentere Lösungen. Sinnvolle Technologien müssen nach Prüfung zügig Anwendung finden. Einer Einschränkung der individuellen Mobilität erteilt der ACV eine klare Absage.