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Strafzettel aus dem Ausland: Muss ich bezahlen?

Ein Strafzettel ist das unbeliebteste Mitbringsel aus einem Urlaub oder von einer Geschäftsreise. Denn Verkehrsverstöße aus dem Ausland können schnell teuer werden. Doch muss ich den fälligen Betrag wirklich bezahlen? Lohnt es sich, wenn ich stattdessen Einspruch erhebe? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Muss ich einen Strafzettel aus dem EU-Ausland bezahlen?

Wenn der Betrag gemeinsam mit möglichen Verfahrenskosten 70 Euro übersteigt, werden Strafzettel innerhalb der EU grenzüberschreitend vollstreckt. Dann müssen Sie auch bezahlen. Die 70-Euro-Grenze ist schnell erreicht, da Bußgelder in Europa zumeist höher ausfallen als in Deutschland. Wenn der Verkehrssünder nicht bezahlt, übernimmt das Bundesamt für Justiz das Eintreiben des Bußgeldes.

Eine Ausnahme bildet Österreich: Verkehrssünder werden aufgrund eines Abkommens hier bereits bei 25 Euro Strafe zur Kasse gebeten.

Das Bundesamt für Justiz in Bonn prüft allerdings zunächst, ob die von der ausländischen Behörde vorgelegten Unterlagen eine Vollstreckung zulassen. Ist der Bußgeldbescheid zum Beispiel nicht in der Heimatsprache des Betroffenen verfasst, so hat der Antragsteller in den meisten Fällen keinen Anspruch. Sie sollten Bescheide, die nicht in deutscher Sprache formuliert sind, aber nicht grundsätzlich ignorieren, denn mit einigen Ländern bestehen besondere Abkommen. Suchen Sie sich im Zweifel rechtliche Beratung. ACV Mitglieder erhalten eine kostenlose Rechtsberatung.

Kann ich einen Strafzettel ignorieren?

Es lohnt sich nicht, einen Strafzettel auszusitzen. Bei einer Wiedereinreise in das entsprechende Land kann es zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle oder beim Überprüfen des Passes dazu kommen, das der Betrag  sofort bezahlt werden muss. Die Verjährungsfristen sind länderabhängig und in manchen Ländern kann die  Bußgeldforderung auch noch nach Jahren gültig sein.

Lohnt es sich, Einspruch gegen den Strafzettel zu erheben?

Falls Sie Zweifel an dem Bußgeldbescheid haben, haben Sie nach Erhalt zwei Wochen Zeit, um gegenüber der Bußgeldbehörde Einspruch zu erheben. In Deutschland gilt zum Beispiel im Gegensatz zu anderen EU-Ländern nicht die Halterhaftung.

Kann ich bei Bußgeldern aus dem Ausland auch sparen?

Ja, das geht tatsächlich. In einigen Ländern gibt es Rabatte, wenn Sie das Bußgeld innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen, beispielsweise in Spanien oder Italien. Allerdings bedeutet das auch, dass sich die Strafen erhöhen können, wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht bezahlen.

Welche Verkehrsverstöße im Ausland werden geahndet?

Seit 2013 ist der europäische Halterdatenaustausch möglich. Mithilfe dieses grenzüberschreitenden Verfahrens ist das Kraftfahrtbundesamt in Deutschland bei einer Anfrage aus einem EU-Land zur Herausgabe der Halterdaten verpflichtet.

Der Halterdatenaustausch ist bei Verkehrsverstößen möglich, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden.

Dazu gehören folgende Verstöße:

  • Überfahren einer roten Ampel
  • Handy am Steuer
  • Geschwindigkeitsübertretung
  • Alkohol oder Drogen am Steuer
  • Fahren ohne Sicherheitsgurt oder Schutzhelm
  • Unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens

Drohen mir Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug?

Nein, denn Ihr Punktekonto kann nur bei Verkehrssünden in Deutschland belastet werden. Ausländische Behörden können lediglich Bußgelder verhängen. Auch der Führerschein kann Ihnen von ausländischen Behörden nicht abgenommen werden.

Dürfen Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern eingetrieben werden?

Nein. Bußgelder können nur von EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden. Nicht-EU-Länder, zum Beispiel die Schweiz, können keine Bußgelder in Deutschland einfordern.

Was tun, wenn Post von Nivi SpA im Briefkasten liegt?

Das Unternehmen Nivi SpA aus Italien wird von italienischen Autobahnbetreibern mit der Verfolgung ausstehender Mautgebühren beauftragt. Nach italienischer Gesetzgebung ist das rechtens, außerdem können die Gebühren bis zu zehn Jahre später noch eingetrieben werden. Es handelt sich dabei nicht um Betrug.

Es ist nicht einfach, nach mehreren Jahren den Beweis der Zahlung vorzulegen, aus diesem Grund ist es ratsam, sich bei einem technischen Defekt oder Befahren der Telepass-Spur direkt an Nivi SpA zu wenden. Grundsätzlich gewährt Nivi SpA eine Frist von zwei Wochen, die offene Mautgebühr nachträglich zu bezahlen.

Tipp: Achten Sie auf die Quittungen an den Mautstationen, denn trotz abgebrochener Kreditkartenzahlung oder technischen Defekts öffnen sich die Schranken. Bei Quittungen mit „Mancato pagamento“ (deutsch: nicht bezahlt) wenden Sie sich an Nivi SpA.

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Vignette und Viacard - aktuelle Kosten in der Übersicht

Bei einer Autofahrt im Ausland gehören gewisse Mautgebühren dazu, die unterschiedlich hoch ausfallen können. Für Ihre Reiseplanung empfehlen wir Ihnen daher, sich im Vorfeld über die genauen Kosten zu informieren.  

Als Hilfestellung für Ihre nächste Auslandsreise hat Ihnen der ACV die aktuellen Gebühren von Vignette und Viacard zusammengefasst. Hier gehts zur Kostenübersicht.

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