Ein Strafzettel ist das unbeliebteste Mitbringsel aus einem Urlaub oder von einer Geschäftsreise. Denn Verkehrsverstöße aus dem Ausland können schnell teuer werden. Doch muss ich den fälligen Betrag wirklich bezahlen oder lohnt es sich, wenn ich stattdessen Einspruch erhebe? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Kann ich einen Strafzettel ignorieren?
Es lohnt sich nicht, einen Strafzettel auszusitzen. Bei einer Wiedereinreise in das entsprechende Land kann es zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle oder beim Überprüfen des Passes dazu kommen, dass der Betrag sofort bezahlt werden muss. Die Verjährungsfristen sind länderabhängig und betragen zum Beispiel bis zu fünf Jahre in Italien, vier Jahre in Spanien und drei Jahre in Frankreich. In manchen Ländern kann die Bußgeldforderung also auch noch lange nach dem Verstoß gültig bleiben.
Wird die Forderung vor Ort vollstreckt, können zusätzliche Mahn- oder Verwaltungskosten hinzukommen. Auch wer nie einen Bescheid erhalten hat – etwa wegen fehlerhafter Adressdaten – kann zur Zahlung verpflichtet werden, da die Behörden häufig davon ausgehen, dass die Zustellung korrekt erfolgt ist. In solchen Fällen liegt die Beweislast beim Betroffenen.
Lohnt es sich, Einspruch gegen den Strafzettel zu erheben?
Falls Sie Zweifel an dem Bußgeldbescheid haben, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einspruch bei der zuständigen Bußgeldbehörde einlegen. Prüfen Sie dabei genau, ob alle Angaben im Bescheid korrekt sind – zum Beispiel Ort, Uhrzeit und Kfz-Kennzeichen.
In Deutschland gilt im Gegensatz zu einigen anderen EU-Ländern keine generelle Halterhaftung. Das bedeutet: Der Fahrzeughalter ist nicht automatisch für den Verstoß verantwortlich, wenn er nicht selbst gefahren ist. Gerade bei Auslandsverstößen lohnt sich deshalb eine sorgfältige Prüfung, bevor gezahlt wird.
Kann ich bei Bußgeldern aus dem Ausland auch sparen?
Ja, das ist möglich. In einigen Ländern werden Rabatte gewährt, wenn Sie das Bußgeld innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen. In Spanien erhalten Sie bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung einen Nachlass von 50 Prozent. In Italien sind es 30 Prozent, wenn Sie innerhalb von fünf Tagen zahlen. Ab dem 61. Tag kann sich der Betrag deutlich erhöhen.
Wer nicht rechtzeitig zahlt, muss in der Regel den vollen Betrag begleichen – unter Umständen zuzüglich Verwaltungs- oder Mahnkosten.
Drohen mir Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug?
Nein, denn Ihr Punktekonto in Flensburg kann nur bei Verkehrsverstößen in Deutschland belastet werden. Ausländische Behörden können lediglich Bußgelder verhängen. Auch der Führerschein kann Ihnen von ausländischen Behörden nicht entzogen werden.
Dürfen Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern eingetrieben werden?
Nein. Bußgelder können nur von EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden. Nicht-EU-Staaten – zum Beispiel die Schweiz, Norwegen oder die Türkei – haben keine rechtliche Möglichkeit, Bußgelder über deutsche Behörden einzutreiben.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie die Strafe folgenlos ignorieren können: Bei einer Wiedereinreise in das betreffende Land kann die Forderung weiterhin geltend gemacht werden – unter Umständen sogar mit Zusatzkosten oder Konsequenzen vor Ort.
Was tun bei Inkassopost aus dem Ausland?
Manchmal erhalten Sie Bußgeldforderungen nicht direkt von einer Behörde, sondern über private Inkassounternehmen wie Euro Parking Collection oder Creditreform. Diese sind oft im Auftrag von Kommunen oder Mautbetreibern tätig und fordern nicht nur das ursprüngliche Bußgeld, sondern auch zum Teil hohe Zusatzgebühren. Das kann die Gesamtsumme deutlich erhöhen.
Wichtig zu wissen: In Deutschland dürfen ausländische Bußgelder nur über das Bundesamt für Justiz vollstreckt werden – private Inkassodienste haben dafür keine rechtliche Befugnis. Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, sollten Sie sorgfältig prüfen, ob es sich um einen offiziellen Bescheid einer Behörde oder lediglich um eine private Zahlungsaufforderung handelt. Zahlen Sie nicht vorschnell, sondern holen Sie bei Unklarheiten unbedingt rechtlichen Rat ein.
► Das Wichtigste auf einen Blick