Grundsätzlich lernen Fahranfänger das Autofahren in der Fahrschule und erwerben dort unter professioneller Anleitung die nötige Fahrpraxis. Außerhalb dieses Rahmens ist das Üben ohne Führerschein nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Erlaubt sind dabei ausschließlich klar abgegrenzte Flächen außerhalb des öffentlichen Verkehrs.
In der Praxis sind das nur folgende Orte:
Privatgelände
Übungsfahrten auf einem Privatgelände sind grundsätzlich erlaubt, sofern das Gelände nicht als öffentlicher Verkehrsraum gilt. Voraussetzung ist, dass alle folgenden Punkte erfüllt sind:
- Das Gelände ist nicht öffentlich zugänglich. Es darf kein freier oder faktischer Zugang für jedermann bestehen.
- Die Nutzung erfolgt durch den Eigentümer oder mit dessen ausdrücklicher Erlaubnis.
- Das Grundstück ist so abgegrenzt, dass für Außenstehende erkennbar ist, dass es sich um einen privaten Bereich handelt, etwa durch Zaun, Mauer oder ein abgeschlossenes Tor.
Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, handelt es sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum im Sinne der Straßenverkehrsordnung. In diesem Fall darf dort auch ohne Fahrerlaubnis gefahren werden.
Verkehrsübungsplätze
Eine sichere und leicht zugängliche Möglichkeit zum Üben bieten Verkehrsübungsplätze. Da es sich hierbei nicht um öffentlichen Verkehrsraum handelt, darf dort ohne Fahrerlaubnis gefahren werden.
Die meisten Betreiber erlauben das Fahren ab 16 Jahren in Begleitung eines Beifahrers mit gültigem Führerschein. Welche Voraussetzungen gelten, etwa zum Mindestalter, Begleitperson oder Versicherungsschutz, legt jedoch jeder Betreiber selbst fest.
Vorteile von Verkehrsübungsplätzen:
- realitätsnahe Verkehrs- und Straßenbedingungen
- vorhandene Verkehrszeichen
- kontrollierte und gesicherte Umgebung
Die Gebühren liegen je nach Betreiber meist zwischen 18 und 30 Euro.