Dashcam in Deutschland: Wann ist die Nutzung erlaubt?

Im Auto befestigte Dashcam filmt den Verkehr während einer Autofahrt.

Viele Autofahrer nutzen inzwischen eine Dashcam, um das Verkehrsgeschehen festzuhalten. Vor allem nach einem Unfall können die Aufnahmen helfen, den Ablauf besser nachzuvollziehen. Gleichzeitig stellt sich aber eine zentrale Frage: Ist der Einsatz einer Dashcam in Deutschland überhaupt erlaubt und was gilt beim Datenschutz? Dieser Ratgeber erklärt, unter welchen Voraussetzungen Dashcams zulässig sind und worauf es in der Praxis ankommt.

Ist eine Dashcam in Deutschland erlaubt?

Ist eine Dashcam in Deutschland erlaubt?

Eine Dashcam ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Entscheidend ist jedoch, wie sie eingesetzt wird. Zulässig ist die Nutzung nur dann, wenn die Kamera nicht dauerhaft filmt, sondern Aufnahmen anlassbezogen gespeichert werden und die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer gewahrt bleiben.

In der Praxis kommen dafür Dashcams zum Einsatz, die mit sogenannten Loop-Aufnahmen arbeiten. Dabei zeichnen sie fortlaufend kurze Sequenzen auf, überschreiben ältere Aufnahmen automatisch und speichern nur dann dauerhaft, wenn ein konkreter Anlass vorliegt, zum Beispiel nach einem Unfall. So lässt sich der Unfallhergang dokumentieren, ohne den Straßenverkehr permanent zu überwachen.

Was ist mit Dashcam erlaubt und was verboten?

Was ist mit Dashcam erlaubt und was verboten?

Erlaubt ist

  • Der Einbau einer Dashcam im Fahrzeug.
  • Die Nutzung von Dashcams oder Apps, sofern sie datenschutzkonform eingesetzt werden.
  • Kurzzeitige und anlassbezogene Aufnahmen, etwa im Zusammenhang mit einem Unfall.

 

Verboten ist

  • Das dauerhafte Filmen des Straßenverkehrs ohne konkreten Anlass.
  • Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen oder Kennzeichen erkennbar sind, ohne deren Einwilligung.
  • Das gezielte Filmen anderer Verkehrsteilnehmer zur Anzeige von Verkehrsverstößen. Die Überwachung des Verkehrs ist ausschließlich Aufgabe der Polizei.

Für den Ernstfall gut aufgestellt

Wer eine Dashcam nutzt, möchte für den Ernstfall vorbereitet sein. Kommt es dabei zu einer Panne oder ist das Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit, unterstützt der ACV Pannenschutz dabei, vor Ort schnell und zuverlässig Hilfe zu organisieren.

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Welche Datenschutzregeln gelten bei Dashcams im Auto?

Welche Datenschutzregeln gelten bei Dashcams im Auto?

In Deutschland gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Persönliche Daten dürfen nur erhoben und verarbeitet werden, wenn dafür eine rechtliche Grundlage besteht. Dauerhafte Dashcam-Aufnahmen erfassen zwangsläufig andere Verkehrsteilnehmer und greifen damit in deren Persönlichkeitsrechte ein. Genau hier entstehen in der Praxis häufig Unsicherheiten.

Der Bundesgerichtshof erlaubt Dashcam-Aufnahmen daher nur kurzzeitig und anlassbezogen. Eine dauerhafte Speicherung ohne konkreten Anlass ist in der Regel unzulässig. Wichtig ist außerdem, dass Nutzerinnen und Nutzer die Kontrolle über ihre Aufnahmen behalten. Bei cloudbasierten Diensten sollte geprüft werden, wo Videos gespeichert werden und wer darauf zugreifen kann.

Auch die Veröffentlichung von Dashcam-Videos im Internet ist meist verboten. Nach dem Recht am eigenen Bild ist die Einwilligung aller erkennbaren Personen erforderlich. Ausnahmen gelten nur, wenn Personen zufällig und nicht gezielt im Hintergrund erscheinen.

ACV Info

Wie nutze ich eine Dashcam rechtssicher?

  • Platzierung: Die Dashcam sollte so angebracht werden, dass sie das Verkehrsgeschehen erfasst, ohne die Sicht zu beeinträchtigen. Bewährt hat sich eine Montage im Bereich hinter oder leicht unter dem Rückspiegel.
  • Technik: Kurze Clips in Endlosschleife einstellen, damit alte Aufnahmen automatisch überschrieben werden.
  • Sensoren: Ein integrierter Beschleunigungssensor kann Unfälle erkennen und relevante Sequenzen sichern.
  • Datenschutz: Aufnahmen nur im Anlassfall speichern und nicht ohne Zustimmung veröffentlichen.
  • Kauf: Modelle mit integrierten Datenschutzfunktionen bevorzugen, etwa automatisches Unkenntlichmachen von Gesichtern und Kennzeichen. 

Dashcams im Ausland

Für Fahrten ins Ausland gelten teils andere Regelungen als in Deutschland. Eine einheitliche europäische Vorschrift zur Dashcam-Nutzung gibt es nicht. In einigen Ländern ist der Einsatz stark eingeschränkt oder untersagt. Wer mit einer Dashcam reist, sollte sich daher vorab über die geltenden Regeln im jeweiligen Urlaubsland informieren und die Kamera im Zweifel deaktivieren.

Sind Dashcam-Aufnahmen bei Unfällen als Beweis zulässig?

Sind Dashcam-Aufnahmen bei Unfällen als Beweis zulässig?

Bei Verkehrsunfällen können Dashcam-Aufnahmen helfen, den Hergang besser nachzuvollziehen. Versicherungen nutzen solche Videos, um Schadensersatzansprüche zu prüfen. Auch Gerichte können Aufnahmen im Einzelfall als Beweismittel berücksichtigen.

Besonders hilfreich sind sie in unübersichtlichen oder komplexen Verkehrssituationen, etwa wenn mehrere Fahrzeuge beteiligt sind oder Aussagen zum Unfallhergang widersprüchlich ausfallen.

Ob ein Gericht Dashcam-Aufnahmen verwertet, hängt stets vom Einzelfall ab. Maßgeblich ist dabei unter anderem, ob die Aufnahmen datenschutzkonform entstanden sind und die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer gewahrt bleiben.

Absicherung nach einem Verkehrsunfall

Auch wenn der Unfallhergang geklärt ist, lassen sich die persönlichen Folgen eines Verkehrsunfalls oft nicht sofort abschätzen. In der ACV Mitgliedschaft ist eine Verkehrsunfall-Versicherung enthalten, die finanzielle Unterstützung bietet, wenn es infolge eines Kfz-Unfalls zu Verletzungen oder einem Bergungseinsatz kommt.

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Welche Bußgelder drohen bei Dashcam-Verstößen?

Welche Bußgelder drohen bei Dashcam-Verstößen?

Wer gegen die Datenschutzregeln verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Besonders relevant sind:

  • dauerhafte Aufzeichnungen ohne Anlass
  • die Veröffentlichung nicht anonymisierter Aufnahmen

In der Praxis kommt es häufig zunächst zu Abmahnungen oder Verwarnungen. Bei schwerwiegenden Datenschutzverstößen sind jedoch auch Bußgelder möglich. Diese richten sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung und liegen typischerweise im niedrigen vierstelligen Bereich.

Fazit

Fazit

Dashcams sind in Deutschland erlaubt, solange sie verantwortungsvoll und datenschutzkonform genutzt werden. Entscheidend ist, dass Aufnahmen nicht dauerhaft gespeichert, sondern nur bei einem konkreten Anlass gesichert werden. Wer diese Grundregeln beachtet, kann eine Dashcam im Alltag nutzen und sie im Ernstfall sinnvoll einsetzen, etwa um den Ablauf eines Unfalls nachvollziehbar zu dokumentieren.

► Das Wichtigste auf einen Blick

Ist eine Dashcam im Auto generell erlaubt?

Ja, solange sie nicht dauerhaft filmt und nur anlassbezogen speichert.

Darf ich Dashcam-Aufnahmen im Internet veröffentlichen?

Nein, wenn Personen oder Kennzeichen erkennbar sind und keine Einwilligung vorliegt.

Werden Dashcam-Videos vor Gericht anerkannt?

Ja, sie können als Beweismittel zugelassen werden, wenn sie datenschutzkonform entstanden sind.

Ist eine permanente Aufzeichnung des Straßenverkehrs erlaubt?

Nein, eine dauerhafte Aufnahme ohne konkreten Anlass ist in der Regel unzulässig.

Welche Dashcam-Einstellungen gelten als rechtssicher?

Kurze Aufnahmen in Endlosschleife, automatische Überschreibung und Speicherung nur im Ereignisfall.

„Orangefarbener Abschleppwagen transportiert ein Auto auf einer Landstraße, unten links ist das KLUGO-Logo eingeblendet.“

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