In Deutschland gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Persönliche Daten dürfen nur erhoben und verarbeitet werden, wenn dafür eine rechtliche Grundlage besteht. Dauerhafte Dashcam-Aufnahmen erfassen zwangsläufig andere Verkehrsteilnehmer und greifen damit in deren Persönlichkeitsrechte ein. Hinzu kommt, dass Betroffene über eine solche Datenerhebung grundsätzlich informiert werden müssten, was im fließenden Straßenverkehr praktisch kaum möglich ist.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen im Einzelfall als Beweismittel verwertbar sein können. Eine anlasslose Daueraufzeichnung bleibt jedoch in der Regel unzulässig. Wichtig ist außerdem, dass Nutzerinnen und Nutzer die Kontrolle über ihre Aufnahmen behalten. Bei cloudbasierten Diensten sollte geprüft werden, wo Videos gespeichert werden und wer darauf zugreifen kann.
Auch die Veröffentlichung von Dashcam-Videos im Internet ist meist verboten. Nach dem Recht am eigenen Bild ist die Einwilligung aller erkennbaren Personen erforderlich. Ausnahmen gelten nur, wenn Personen zufällig und nicht gezielt im Hintergrund erscheinen.