Spätestens nach einem wichtigen Sieg bilden sich vielerorts spontane Autokorsos. Was für viele Fans zum Feiern einfach dazugehört, ist straßenverkehrsrechtlich allerdings nicht ganz unproblematisch. Denn unnötiges Hin- und Herfahren sowie vermeidbare Lärmbelästigung sind grundsätzlich untersagt. Während großer Fußballturniere werden Autokorsos vielerorts zwar geduldet, solange die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Die allgemeinen Verkehrsregeln gelten jedoch weiterhin. Wer sich nicht daran hält, riskiert schnell Bußgelder und Punkte.
Beispielsweise ist das Hupen nur zur Warnung vor Gefahren oder außerhalb geschlossener Ortschaften zur Ankündigung eines Überholvorgangs erlaubt (§ 16 Abs. 1 StVO). Bei Autokorsos wird das Hupen zwar häufig toleriert, verlassen sollte man sich darauf jedoch nicht.
Klar ist auch: Wer einfach weiterfährt, obwohl die Ampel bereits auf Rot gesprungen ist, begeht einen Verstoß. Auch das Blockieren von Kreuzungen, etwa um den Korso zusammenzuhalten, kann schnell als Verkehrsbehinderung gewertet werden. Kritisch wird es spätestens dann, wenn Einsatzfahrzeuge behindert werden oder keine Rettungsgasse mehr gebildet werden kann.
Wichtig für Autokorsos:
- Alle Verkehrsregeln gelten ohne Ausnahme
- Rote Ampeln und Vorfahrt dürfen nicht ignoriert werden
- Absichtliches Blockieren von Kreuzungen ist unzulässig
- Alle Insassen müssen angeschnallt sein und auf zugelassenen Sitzplätzen sitzen
- Warnblinkanlage, Hupe und Lichthupe dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden
- Die Rettungswege müssen jederzeit frei bleiben
Nicht nur beim Fahren ist Wachsamkeit angesagt, sondern auch beim Parken. Vor allem rund um Public-Viewing-Veranstaltungen werden Halteverbote, Einfahrten oder Rettungswege in der Feierlaune schnell übersehen. Wer unachtsam parkt, riskiert schnell ein Bußgeld oder sogar das Abschleppen des Fahrzeugs.