Wildunfälle sind besonders im Frühjahr und Herbst keine Seltenheit, denn dann fällt der Berufsverkehr in die Dämmerzeit, zu der Bambi auf Nahrungssuche ist. Der ACV rät, insbesondere dann auf Wildwechsel zu achten.
Unterstützung bei Kaskoschäden
Auch bei Tierkollisionen können Sie mit der Clubhilfe des ACV bei unverschuldeten Schäden einen finanziellen Zuschuss anfragen.
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Trägt die Versicherung die Kosten?
Informieren Sie anschließend Ihre Kaskoversicherung über den Unfall und reichen Sie die Bescheinigung von Forstamt oder Polizei ein. Ein Wildschaden hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt.
Ein Wildunfall ist eine Kollision eines sich in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild. Unter Haarwild versteht man zum Beispiel Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse und Hasen. Die Versicherung greift nicht bei Unfällen mit Nutztieren wie Kühen oder Schafen sowie mit Hunden und Vögeln.
Unfälle und Schäden, die durch Ausweichmanöver entstanden sind, sind in der Regel keine Wildunfälle. Die Nachweispflicht eines entstandenen Schadens durch einen Rettungsversuch obliegt dem Geschädigten gegenüber seiner Versicherung.