Auto abgeschleppt? So finden Sie Ihr Fahrzeug wieder

Ein an einem Drahtzaun angebrachtes Parkverbotsschild mit dem Symbol eines Abschleppwagens und einem deutschen Text, der darauf hinweist, dass illegal geparkte Fahrzeuge auf Kosten des Eigentümers abgeschleppt werden.

Man kommt vom Einkaufen oder Restaurantbesuch zurück und dort, wo eben noch das Auto stand, ist weit und breit nichts zu finden. Nach dem ersten Schreck tauchen schnell Fragen auf: Wurde mein Auto abgeschleppt oder gestohlen? Wo rufe ich an, wie bekomme ich es zurück und was kostet das Ganze? Mit ein paar Schritten lässt sich klären, was passiert ist und wie Sie unnötige Umwege und zusätzliche Kosten vermeiden.

Was tun, wenn das Auto plötzlich weg ist?

Zunächst hilft es, einen Moment durchzuatmen und nochmal zu überlegen: Haben Sie das Auto wirklich dort abgestellt? Gerade an hektischen Tagen, in fremden Städten oder bei Dunkelheit kann man einen Parkplatz leichter verwechseln, als man denkt. 

Schauen Sie auch in der nächsten Straße oder auf einem anderen Parkdeck nach und prüfen Sie die Beschilderung am ursprünglichen Stellplatz. Gibt es dort neue mobile Halteverbotsschilder?

Ist das Auto tatsächlich nicht mehr auffindbar, helfen diese Schritte:

  1. Anrufen. Bei der örtlichen Polizei oder dem Ordnungsamt lässt sich mit Kennzeichen und letztem Abstellort nachfragen, ob das Auto entfernt wurde und wo es jetzt steht. Stand es auf einem Privatparkplatz, fragen Sie zunächst beim Betreiber nach.
  2. Die Abholung klären. Wichtig sind Standort, Öffnungszeiten, benötigte Unterlagen, Zahlungsarten und mögliche Verwahrkosten.
  3. Dokumentieren. Fotografieren Sie den ursprünglichen Stellplatz und die Beschilderung. Halten Sie mögliche Schäden am Auto bei der Abholung ebenfalls mit Fotos fest und bewahren Sie Rechnungen und Quittungen auf.

Ist keine Abschleppmaßnahme bekannt und bleibt das Auto verschwunden, sollte ein möglicher Diebstahl bei der Polizei gemeldet werden.

Wen kann ich anrufen, wenn mein Auto abgeschleppt wurde?

Stand Ihr Auto im öffentlichen Straßenraum, können je nach Stadt das Ordnungsamt, die örtliche Polizeidienststelle oder eine zentrale Verwahrstelle Auskunft geben. Suchen Sie im Internet nach „Auto abgeschleppt + Stadtname“. Auf der offiziellen Internetseite der Stadt oder Polizei finden Sie die zuständige Stelle und deren Telefonnummer. Finden Sie keine passende Auskunftsstelle, fragen Sie bei der örtlichen Polizeidienststelle über deren reguläre Telefonnummer nach. Der Notruf 110 ist für diese Nachfrage nicht gedacht.

Stand Ihr Auto auf einem Privatparkplatz, etwa vor einem Supermarkt, einer Einrichtung oder in einer privaten Tiefgarage, fragen Sie zunächst beim Betreiber nach. Wichtige Hinweise liefern die Schilder: Stehen dort Kontaktdaten des Betreibers oder der Parkraumüberwachung? Auch das Geschäft oder die Hausverwaltung kann meist sagen, wer zuständig ist. Lässt sich niemand erreichen, kann die örtliche Polizei gefragt werden, ob ihr der neue Standort des Autos bekannt ist.

Halten Sie für die Nachfrage Kennzeichen, Marke und Modell bereit. Wenn Sie bei der Polizei oder dem Ordnungsamt anrufen, nennen Sie auch den letzten Abstellort. Entscheidend ist die Frage, wo das Auto jetzt steht: auf einem anderen Stellplatz oder in einer Verwahrstelle? Bei einer Verwahrstelle sollte gleich geklärt werden, ab wann die Abholung möglich ist – so fährt man nicht umsonst hin.

Wo steht mein abgeschlepptes Auto?

Manchmal steht das Auto nur eine Straße weiter. In anderen Fällen wurde es auf einen Verwahrplatz gebracht, wo Sie es abholen müssen. Im Alltag wird beides meist als „Abschleppen“ bezeichnet.

Steht Ihr Auto auf einem anderen erlaubten Stellplatz direkt in der Nähe, wurde es nur umgesetzt. Eine Umsetzung kann nötig sein, um ein Hindernis zu beseitigen, etwa wenn Ihr Fahrzeug eine Feuerwehrzufahrt blockiert oder die Fläche für Bauarbeiten oder einen Umzug freigemacht werden muss.

Wurde Ihr Auto nicht auf einem anderen erlaubten Stellplatz in der Nähe abgestellt, finden Sie es in der Regel auf einem sogenannten Verwahrplatz. Das kann ein behördliches Verwahrgelände oder der Betriebshof eines Abschleppunternehmens sein. Ihr Auto steht also nicht zwangsläufig bei einer Polizeidienststelle. Die genaue Adresse erfahren Sie bei der Standortauskunft.

Wie kann ich mein Auto abholen und welche Unterlagen brauche ich?

Steht das Auto nach einer Umsetzung auf einem anderen erlaubten Stellplatz, kann man es dort in der Regel direkt wieder nutzen. Auch wenn man dann weiterfahren kann, können trotzdem Kosten anfallen. Ein entsprechender Bescheid kommt dann später.

Für die Abholung aus einer Verwahrstelle werden häufig ein Ausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I, also der Fahrzeugschein, benötigt. Holt jemand anderes das Auto ab, kann eine Vollmacht der Halterin oder des Halters nötig sein. Klären Sie vorher, ab wann die Abholung möglich ist, welche Unterlagen verlangt werden und ob Sie vor Ort bezahlen müssen. 

In manchen Fällen muss das Auto erst freigegeben werden, etwa wenn die Polizei es nach einem Einbruch zum Schutz Ihres Eigentums in Verwahrung genommen hat oder noch Spuren am Fahrzeug untersucht werden müssen. Die Polizei kann dann Auskunft darüber geben, welche Stelle über die Freigabe entscheidet und wann Sie das Auto voraussichtlich abholen können. Fragen Sie auch, ob eine Freigabebescheinigung erforderlich ist. Diese erhalten Sie je nach Fall von der zuständigen Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft. 

Was, wenn das abgeschleppte Auto beschädigt ist?

Vor dem Losfahren ist ein Rundgang um das Fahrzeug eine gute Idee. Neue Kratzer, Schäden an Felgen oder andere Auffälligkeiten sollten fotografiert und direkt bei der Abholung gemeldet werden. Am besten wird der Schaden dort auch schriftlich festgehalten. Fotos, Namen der Ansprechpersonen und Quittungen sollten für die spätere Klärung aufgehoben werden.

Wurde das Auto im Auftrag einer Behörde abgeschleppt, ist diese die erste Adresse für die Schadensmeldung. Bei einem Privatparkplatz sind zunächst der Betreiber oder das Abschleppunternehmen die passenden Kontakte.

Übernimmt die Pannenhilfe Abschleppkosten wegen Falschparkens?

Beim Abschleppen kommt es auf den Anlass an: Nach einer Panne oder einem Unfall kann ein Abschleppdienst nötig sein, weil das Auto nicht mehr weiterfahren kann. Dafür bietet der ACV im Rahmen seiner Leistungsbedingungen Unterstützung.

Wird ein Auto dagegen wegen Falschparkens entfernt, ist das keine Pannenhilfe. Diese Abschleppkosten sind durch die Abschleppleistung der ACV Mitgliedschaft nicht abgedeckt. Das gilt auch dann, wenn das ausführende Unternehmen zugleich Pannenhilfe anbietet.

Welche Kosten können entstehen und wann muss ich bezahlen?

Für das reine Abschleppen können Kosten von mehreren hundert Euro entstehen. Wie hoch die Rechnung ausfällt, hängt von der Region, dem Aufwand und dem Zeitpunkt ab. Nachts oder an Sonn- und Feiertagen können Zuschläge hinzukommen.

Zusätzlich können Gebühren für die behördliche Maßnahme und die Verwahrung anfallen. Bei einem Parkverstoß kommt gegebenenfalls noch ein Verwarnungs- oder Bußgeld hinzu. Bleibt das Auto länger in der Verwahrstelle, etwa weil Sie es nicht direkt abholen, können weitere Kosten hinzukommen.

Die Zahlung läuft nicht überall gleich. Manchmal werden die Abschleppkosten direkt bei der Herausgabe fällig, zum Beispiel wenn ein privater Parkplatzbetreiber das Abschleppen veranlasst hat. In anderen Fällen kommt später ein behördlicher Bescheid. Auch wenn Sie die Abschleppkosten bereits vor Ort bezahlt haben, können weitere Gebühren später gesondert berechnet werden. Fragen Sie deshalb vor der Abholung nach, was Sie vor Ort bezahlen müssen und welche Zahlungsarten möglich sind.

ACV Info

Drei-Tage-Frist bei nachträglichem Halteverbot

Und was gilt, wenn Ihr Auto abgeschleppt wurde, weil erst nach dem Parken Halteverbotsschilder aufgestellt wurden, etwas bei Bauarbeiten, Umzügen oder Veranstaltungen wie einem Marathon?

Hier gilt: War Ihr Auto vorher erlaubt geparkt, dürfen Ihnen die Abschleppkosten grundsätzlich erst nach drei vollen Tagen auferlegt werden. Der Aufstelltag zählt nicht mit. Werden die Schilder am Montag aufgestellt, kann Ihr Auto frühestens am Freitag auf Ihre Kosten abgeschleppt werden, sofern das Halteverbot dann gilt. Wird das Auto schon vorher entfernt, müssen Sie diese Abschleppkosten grundsätzlich auch später nicht tragen.

Wann kann man sich gegen die Kosten wehren?

Prüfen Sie vor dem Bezahlen, warum Ihr Auto abgeschleppt wurde und welche Kosten berechnet werden. Lassen Sie sich die einzelnen Posten aufschlüsseln.

Bei privaten Abschleppaufträgen dürfen nur notwendige Kosten zu ortsüblichen Preisen verlangt werden. Allgemeine Parkplatzüberwachungskosten gehören nicht dazu. Zahlen Sie, um Ihr Auto zurückzubekommen, lassen Sie sich auf der Quittung bestätigen, dass Sie unter Vorbehalt zahlen.

Auch Verwahrkosten dürfen nicht automatisch weiterberechnet werden, nachdem Sie die Herausgabe verlangt haben. Schreiben Sie demjenigen, der das Geld fordert, welche Posten Sie bestreiten und warum.

Bei einem behördlichen Kostenbescheid steht am Ende, wie und innerhalb welcher Frist Sie dagegen vorgehen können: mit einem Widerspruch oder einer Klage. Die Zahlung wird dadurch nicht automatisch aufgeschoben.

Fazit

Ist Ihr Auto verschwunden, lässt sich über die örtliche Polizei oder das Ordnungsamt klären, ob es abgeschleppt wurde und wo es jetzt steht. Bei einem Privatparkplatz ist zunächst der Betreiber die richtige Anlaufstelle. Fragen Sie vor der Abholung nach den benötigten Unterlagen und der Bezahlung. Holen Sie Ihr Auto möglichst zeitnah ab, um zusätzliche Verwahrkosten zu vermeiden.

► Das Wichtigste auf einen Blick

Wen rufe ich an, wenn mein Auto abgeschleppt wurde?

Stand Ihr Auto im öffentlichen Straßenraum, können je nach Stadt Polizei, Ordnungsamt oder eine zentrale Verwahrstelle Auskunft geben. Suchen Sie nach „Auto abgeschleppt + Stadtname“ und nutzen Sie die Telefonnummer auf der offiziellen Stadt- oder Polizeiseite. Bei einem Privatparkplatz fragen Sie zunächst beim Betreiber nach.

Kann mein Auto abgeschleppt werden, obwohl ich erlaubt geparkt habe?

a, etwa wenn nachträglich ein Halteverbot eingerichtet wurde. Haben Sie vor dem Aufstellen der Schilder erlaubt geparkt, müssen Sie die Abschleppkosten grundsätzlich nur tragen, wenn mindestens drei volle Tage zwischen dem Aufstellen und dem Abschleppen liegen. Der Aufstelltag zählt nicht mit.

Was kostet es, wenn mein Auto abgeschleppt wird?

Für das Abschleppen können mehrere hundert Euro anfallen. Hinzu kommen gegebenenfalls Verwahrkosten, behördliche Gebühren und ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Erfragen Sie vor der Abholung die Höhe der Kosten und ob Sie vor Ort bezahlen müssen.

Muss ich Abschleppkosten zahlen, wenn ich rechtzeitig zurückkomme?

Auch wenn Sie Ihr Auto noch selbst wegfahren können, können bereits Kosten entstanden sein, etwa für die Anfahrt des Abschleppwagens. Lassen Sie sich aufschlüsseln, welche Leistungen berechnet werden. Ob Sie zahlen müssen, hängt davon ab, ob die Maßnahme und die berechneten Kosten berechtigt waren.

Übernimmt der ACV Abschleppkosten wegen Falschparkens?

Nein. Die Abschleppleistung der ACV Pannenhilfe unterstützt unter den jeweiligen Leistungsbedingungen bei einem Fahrzeugausfall, etwa nach einer Panne oder einem Unfall. Das Entfernen eines falsch geparkten Autos ist davon nicht umfasst.

„Orangefarbener Abschleppwagen transportiert ein Auto auf einer Landstraße, unten links ist das KLUGO-Logo eingeblendet.“

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