Technische Gegebenheiten prüfen
Zugfahrzeug und Wohnwagen müssen zusammenpassen. Bei einem Caravan handelt es sich um einen Anhänger, der an einen Pkw, Kastenwagen oder Campingbus angehängt werden kann. Das Zugfahrzeug muss dazu in der Lage sein, den Wohnwagen zu ziehen – ein Kleinwagen mit wenig PS wird es kaum schaffen, einen 1.500 kg schweren Anhänger durch Berge und Täler zu bewegen. Zudem muss eine Anhängerkupplung am Auto vorhanden sein, damit Sie den Wohnwagen sicher befestigen können. Diese lässt sich bei geeigneten Fahrzeugen aber meist nachrüsten.
Eine weitere Frage ist das zulässige Gesamtgewicht: Je nach Führerschein, aber auch abhängig vom geplanten Zielland der Reise, darf das Wohnwagengespann nur maximal 3,5 Tonnen wiegen. Wiegt allein das Zugfahrzeug schon 2.500 kg, darf höchstens noch ein kleiner Anhänger mit 1.000 kg angehängt werden. Dazu kommt noch die Beladung, denn die wenigsten Menschen reisen ohne Gepäck in den Urlaub. Prüfen Sie daher schon vor Reisestart, ob Sie das zulässige Gesamtgewicht möglicherweise überschreiten. Im Fahrzeugschein von Zugfahrzeug und Wohnwagen finden Sie das Leergewicht der Fahrzeuge, das Gepäck (inklusive der mitreisenden Personen) muss im Anschluss hinzugerechnet werden. Einige größere Tankstellen, Rastplätze oder Übungsplätze bieten zudem die Möglichkeit, das Caravan-Gespann wiegen zu lassen – manchmal sogar kostenfrei. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Sorgen Sie auch für den Notfall vor: Im besten Fall ist für jede mitreisende Person eine Warnweste an Bord. Auch ein Verbandskasten nach Norm DIN 13164 muss im Kraftfahrzeug mitgeführt werden. Beachten Sie, dass im Jahr 2022 eine Änderung in Kraft trat, die nun auch das Mitführen von mindestens zwei medizinischen Gesichtsmasken zur Pflicht macht.