Richtiges Verhalten im Stau: Was ist erlaubt und was nicht?
Ob auf dem Weg in den Urlaub oder beim täglichen Pendeln: Im Stau zu stehen kostet Zeit und Nerven. Doch wie verhalten Sie sich richtig? Lohnt es sich, den Stau zu umfahren? Und welche Regeln gelten im Stau? Der ACV beantwortet die wichtigsten Fragen und gibt praktische Tipps für mehr Sicherheit unterwegs.
Muss ich im Stau den Standstreifen freihalten?
Muss ich im Stau den Standstreifen freihalten?
Die nächste Raststätte oder Ausfahrt ist nur noch wenige hundert Meter entfernt und Sie würden den Stau am liebsten über den Standstreifen umfahren? Davon ist dringend abzuraten.
Richtiges Verhalten im Stau sieht anders aus: Der Standstreifen muss grundsätzlich frei bleiben. Das Halten und Fahren auf dem Standstreifen ist verboten und kann je nach Verstoß mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
Das gilt auch bei stockendem Verkehr und für die Bildung der Rettungsgasse. Nur wenn Einsatzfahrzeuge anders nicht durchkommen, kann der Standstreifen ausnahmsweise zum Ausweichen genutzt werden.
Ab wann sollte ich eine Rettungsgasse bilden?

Ab wann sollte ich eine Rettungsgasse bilden?
Sobald sich ein Stau bildet oder der Verkehr deutlich langsamer wird, sollten Sie die Geschwindigkeit reduzieren, ausreichend Abstand halten und eine Rettungsgasse bilden. Wer ein Stauende erkennt, sollte außerdem frühzeitig den Warnblinker einschalten, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen. Die Rettungsgasse wird zwischen der linken und allen übrigen Fahrstreifen gebildet.
Wenn Sie im Stau die Hinterräder des Vordermanns sehen können, bleibt noch genug Platz zum Reagieren, falls Rettungskräfte durchfahren müssen.
Wichtig: Die Rettungsgasse sollte nicht erst gebildet werden, wenn der Rettungswagen bereits zu sehen oder zu hören ist. Dann ist es häufig zu spät und wertvolle Zeit geht verloren.
Wer die Rettungsgasse blockiert, muss mit einem Bußgeld ab 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen.
Lohnt es sich, den Stau zu umfahren?
Lohnt es sich, den Stau zu umfahren?
Viele Navigationsgeräte sowie Apps wie Google Maps bieten bei Stau schnell eine alternative Route an. Doch lohnt es sich wirklich, die Autobahn zu verlassen?
Grundsätzlich können Navigationssysteme und Verkehrs-Apps dabei helfen, Staus frühzeitig zu erkennen und Zeit zu sparen. Trotzdem sollten ihre Routenvorschläge nicht unkritisch übernommen werden. Gerade kurzfristige Ausweichrouten führen häufig ebenfalls in stockenden Verkehr oder auf überlastete Landstraßen.
Ist die Autobahn nicht vollständig gesperrt, ist Abwarten oft die bessere Wahl. Staus lösen sich häufig schneller auf als erwartet. Wer Verkehrsmeldungen oder die Hinweise des Navis im Blick behält, kann bei längeren Sperrungen oder weiträumigen Umleitungen dennoch sinnvoll reagieren.
Wann darf ich im Stau rechts überholen?
Wann darf ich im Stau rechts überholen?
Eine Frage, die sich viele Autofahrer stellen: Darf man im Stau rechts überholen? Grundsätzlich gilt auf Autobahnen: Das Überholen von rechts ist verboten (§ 5 Abs. (1) der StVO).
Bei stockendem Verkehr gibt es jedoch eine Ausnahme. Fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur mit höchstens 60 km/h, dürfen Sie rechts mit maximal 20 km/h schneller vorbeifahren.
Häufige Spurwechsel bringen dagegen meist keinen Zeitvorteil. Im Gegenteil: Sie können den Verkehrsfluss zusätzlich stören und einen Stau sogar verschärfen.
Wer die geltenden Regeln missachtet, muss mit einem Bußgeld von rund 100 Euround einem Punkt in Flensburg rechnen.
Darf ich auf der Autobahn im Stau wenden oder rückwärtsfahren?
Darf ich auf der Autobahn im Stau wenden oder rückwärtsfahren?
Man hat es zu spät gesehen und die letzte Ausfahrt gerade verpasst. Die Fahrbahn hinter Ihnen scheint frei zu sein. Trotzdem gilt: Rückwärtsfahren und Wenden sind auf der Autobahn grundsätzlich verboten.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Polizei dies ausdrücklich anordnet. Wer dennoch rückwärtsfährt oder wendet, riskiert ein Bußgeld von rund 200 Euro, einen Punkt in Flensburg und ein Fahrverbot.
Vor allem aber bringen solche Fahrmanöver andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Wer in einen Stau gerät, muss deshalb bis zur nächsten regulären Ausfahrt weiterfahren oder den Stau abwarten.
Darf ich im Stau aus dem Auto aussteigen?

Darf ich im Stau aus dem Auto aussteigen?
Seit längerer Zeit geht es im Stau keinen Meter weiter. Das Auto heizt sich auf und Sie möchten sich kurz die Beine vertreten. Grundsätzlich sollten Sie das Fahrzeug nur im Notfall verlassen, etwa um eine Unfallstelle abzusichern. Andernfalls droht ein Bußgeld.
Bei längeren Standzeiten drücken Polizei oder Ordnungsbehörden zwar häufig ein Auge zu. Dennoch sollten Sie das Fahrzeug nicht unnötig verlassen und in der Nähe des Autos bleiben. Ein Stau kann sich jederzeit wieder auflösen.
Außerdem dürfen Sie Rettungskräfte nicht behindern. Auch Motorradfahrer fahren trotz Verbots manchmal zwischen den Fahrzeugen hindurch. Sich plötzlich öffnende Türen können deshalb schnell zur Gefahr werden.
Was muss ich bei einem Stau im Tunnel beachten?
Was muss ich bei einem Stau im Tunnel beachten?
Kommt es im Tunnel zu einem Stau, gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen. Halten Sie möglichst mindestens fünf Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und bilden Sie frühzeitig eine Rettungsgasse.
Bei längerem Stillstand empfiehlt es sich, den Motor abzustellen. Bleiben Sie im Fahrzeug, schließen Sie die Fenster und stellen Sie die Lüftung auf Umluft. So gelangen weniger Abgase in den Innenraum.
Kommt es zu einem Notfall, achten Sie auf Durchsagen und die Beschilderung im Tunnel. Sie zeigen den Weg zu den Notausgängen und geben wichtige Hinweise für das richtige Verhalten.
Wie halte ich es im Stau am besten aus?
Wie halte ich es im Stau am besten aus?
Ist die Rettungsgasse gebildet, bleibt zunächst nur eines: Ruhe bewahren. Bei längeren Standzeiten empfiehlt es sich, den Motor abzustellen, um Kraftstoff zu sparen und die Umwelt zu schonen.
Damit ein längerer Stau nicht zur Belastung wird, sollten Sie ausreichend trinken und bei längeren Fahrten eine Kleinigkeit zu essen dabeihaben. Starten Sie außerdem möglichst nicht mit fast leerem Tank oder geringer Batterieladung in die Fahrt.
Auch ein Telefonat oder ein Hörbuch können die Wartezeit angenehmer machen. Das Smartphone darf jedoch nur genutzt werden, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und je nach Verstoß weiteren Konsequenzen rechnen.
Staurisiko verringern – vier Tipps
Mit einer guten Vorbereitung und einem umsichtigen Fahrstil lässt sich das Risiko, in einen Stau zu geraten, oft verringern. Diese vier Tipps helfen dabei:
- Stoßzeiten meiden: Besonders an Ferienwochenenden sowie freitagnachmittags und samstagvormittags ist auf vielen Autobahnen mit starkem Verkehr zu rechnen. In den Sommermonaten sorgt das Lkw-Fahrverbot (Samstag 7 bis 20 Uhr, Sonn- und Feiertage 0 bis 22 Uhr) auf vielen Autobahnen zumindest punktuell für Entlastung.
- Rechts fahren: Nutzen Sie die linke Spur nur zum Überholen und wechseln Sie anschließend wieder nach rechts.
- Reißverschluss nutzen: Fahren Sie bis zum Hindernis vor und ordnen Sie sich erst dort im Wechsel ein. So wird der vorhandene Platz optimal genutzt.
- Vorausschauend fahren: Vermeiden Sie starkes Bremsen, abruptes Beschleunigen und unnötige Spurwechsel. Das sorgt für einen gleichmäßigeren Verkehrsfluss und kann Staus vermeiden.
Ab wann muss ich eine Rettungsgasse bilden?
Sobald der Verkehr ins Stocken gerät oder steht, muss die Rettungsgasse zwischen der linken und den übrigen Spuren gebildet werden. Wer blockiert, riskiert mindestens 200 € Bußgeld, 2 Punkte und ggf. Fahrverbot.
Darf ich im Stau rechts überholen?
Ja, aber nur bei stockendem Verkehr oder stehendem Stau bis 60 km/h. Das Vorbeifahren rechts darf maximal 20 km/h schneller erfolgen. Verstöße kosten 100 € und 1 Punkt.
Ist Rückwärtsfahren oder Wenden im Stau erlaubt?
Nein, außer die Polizei ordnet es ausdrücklich an. Unerlaubtes Rückwärtsfahren oder Wenden führt zu mindestens 200 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot – und ist lebensgefährlich.
Darf ich im Stau aussteigen?
Nur in Notfällen, z. B. zur Absicherung einer Unfallstelle. In längeren Standphasen wird es teils toleriert, solange Rettungskräfte nicht behindert werden. Sonst droht 10 € Bußgeld.
Lohnt es sich, den Stau zu umfahren?
Meist nicht, da sich Staus ohne Vollsperrung oft schneller auflösen. Alternativrouten sind oft überlastet. Besser: Verkehrsmeldungen prüfen und auf der Autobahn bleiben.

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