E-Scooter-Regeln: Alkohol, Handy und Fahren zu zweit
E-Scooter sind aus vielen Städten kaum noch wegzudenken und für kurze Strecken eine praktische Möglichkeit, flexibel unterwegs zu sein. Weil die Nutzung so unkompliziert ist, kann schnell der Eindruck entstehen, dass für E-Scooter kaum Regeln gelten. Doch auch mit dem E-Scooter müssen Sie sich im Straßenverkehr an klare Vorgaben halten. Was erlaubt ist, welche Verstöße teuer werden können und wann sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen, haben wir für Sie kompakt zusammengefasst.
Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?

Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?
Mit dem E-Scooter dürfen Sie innerorts auf Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Gibt es keine entsprechende Radverkehrsfläche, dürfen Sie auf der Fahrbahn fahren.
Auf reinen Gehwegen und in Fußgängerzonen sind E-Scooter grundsätzlich verboten. Das gilt auch dann, wenn dort Fahrräder freigegeben sind. Nur wenn die Fläche ausdrücklich für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben ist, dürfen Sie dort mit dem E-Scooter fahren. Dann gilt Schrittgeschwindigkeit, Fußgänger dürfen weder behindert noch gefährdet werden.
Auch Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind für E-Scooter tabu. Wer auf nicht erlaubten Verkehrsflächen fährt, muss mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen.
Ab welchem Alter darf man E-Scooter fahren?
Ab welchem Alter darf man E-Scooter fahren?
E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr ab 14 Jahren gefahren werden. Einen Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis benötigen Sie dafür nicht.
Bei Leih-E-Scootern kann ein höheres Mindestalter gelten. Entscheidend sind die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Kinder unter 14 Jahren dürfen E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum nicht fahren. Auf abgeschlossenen, nicht öffentlich zugänglichen Privatflächen kann die Nutzung dagegen möglich sein.
Braucht ein E-Scooter eine Straßenzulassung?
Braucht ein E-Scooter eine Straßenzulassung?
Wer einen eigenen E-Scooter kauft, sollte genau hinschauen: Nicht jedes angebotene Modell darf im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Dafür braucht der E-Scooter eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis. Vor allem bei vermeintlichen Schnäppchen oder Modellen aus dem Ausland sollten Sie deshalb prüfen, ob das Modell für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen ist.
Für zugelassene E-Scooter gelten bestimmte technische Anforderungen, etwa an Bremsen, Beleuchtung und Klingel. Außerdem dürfen sie bauartbedingt höchstens 20 km/h schnell sein. Ob ein Modell über eine Betriebserlaubnis verfügt, lässt sich unter anderem anhand der Angaben auf dem Fabrikschild prüfen.
Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren?

Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren?
Nein. E-Scooter dürfen nur von einer Person gefahren werden. Eine zweite Person mitzunehmen, ist nicht erlaubt. Das gilt auch für Kinder. Grund dafür ist unter anderem, dass sich das zusätzliche Gewicht auf die Fahrstabilität auswirkt und das Unfallrisiko erhöhen kann.
Wer trotzdem zu zweit auf einem E-Scooter fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Kommt es dabei zu einer Gefährdung oder einem Unfall, können weitere Konsequenzen folgen.
Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Haftpflichtversicherung grundsätzlich Schäden, die anderen durch den E-Scooter entstehen. Wer jedoch gegen Vorschriften verstößt, muss je nach Einzelfall und Versicherungsbedingungen damit rechnen, dass der Versicherer einen Teil der Kosten zurückfordert. Auch bei eigenen Schäden kann sich der Regelverstoß auf die Regulierung auswirken.
Darf man E-Scooter fahren, wenn man Alkohol getrunken hat?
Darf man E-Scooter fahren, wenn man Alkohol getrunken hat?
Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für andere Kraftfahrzeuge. Wer alkoholisiert fährt, muss je nach Promillewert und Fahrverhalten mit Bußgeld, Punkten, einem Fahrverbot oder sogar strafrechtlichen Folgen rechnen.
Die wichtigsten Promillegrenzen im Überblick:
| Promillewert | Was gilt? |
|---|---|
| 0,0 | Für Fahrer unter 21 Jahren sowie in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. |
| Ab 0,3 | Zeigen sich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder kommt es zu einem Unfall, kann bereits eine Straftat vorliegen. |
| Ab 0,5 | Auch ohne Ausfallerscheinungen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Beim ersten Verstoß drohen in der Regel 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. |
| Ab 1,1 | Ab diesem Wert gilt man auf dem E-Scooter als absolut fahruntüchtig. Es liegt grundsätzlich eine Straftat vor. |
Wichtig: Eine Alkoholfahrt mit dem E-Scooter kann sich auch auf den Autoführerschein auswirken. Je nach Einzelfall kann die Fahrerlaubnis entzogen oder eine MPU angeordnet werden, obwohl für das Fahren eines E-Scooters selbst kein Führerschein erforderlich ist.
Darf man auf dem E-Scooter Handy oder Kopfhörer benutzen?

Darf man auf dem E-Scooter Handy oder Kopfhörer benutzen?
Das Handywährend der Fahrt in der Hand zu halten und zu bedienen, ist verboten. Das gilt zum Beispiel für Telefonate, Nachrichten oder die Bedienung von Apps. Wer dagegen verstößt, muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Als Navigationsgerät darf das Smartphone genutzt werden, wenn es sicher in einer Halterung befestigt ist. Während der Fahrt sollten Sie den Blick nur kurz vom Verkehr abwenden. Am besten stellen Sie die Route deshalb schon vor Fahrtbeginn ein.
Kopfhörer sind grundsätzlich erlaubt. Die Lautstärke darf jedoch nicht so hoch sein, dass Warnsignale, Sirenen oder andere wichtige Verkehrsgeräusche nicht mehr wahrgenommen werden können.
Muss man auf dem E-Scooter einen Helm tragen?
Muss man auf dem E-Scooter einen Helm tragen?
Nein. Für E-Scooter besteht in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht. Sie dürfen also auch ohne Helm fahren.
Ein Fahrradhelm ist dennoch sinnvoll, da er bei Stürzen oder Zusammenstößen das Risiko schwerer Kopfverletzungen verringern kann. Das gilt auch auf kurzen Strecken. Die Unfallzahlen zeigen, dass das Risiko nicht unterschätzt werden sollte: 2025 ist die Zahl der E-Scooter-Unfälle in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um rund 38 Prozent gestiegen. Auch die Zahl der tödlichen Unfälle nahm zu.
Braucht ein E-Scooter eine Versicherung?
Braucht ein E-Scooter eine Versicherung?
Ja. Jeder E-Scooter, der im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Entscheidend ist aber, wem der Scooter gehört: Bei einem eigenen E-Scooter müssen Sie sich selbst um den Versicherungsschutz kümmern. Je nach Anbieter und Tarif kostet dieser meist etwa 20 bis 60 Euro pro Versicherungsjahr.
Bei einem Leih-E-Scooter übernimmt das der Anbieter. Sie müssen also keine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, bevor Sie einen Sharing-Scooter mieten. Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs deckt grundsätzlich Schäden ab, die Sie anderen mit dem E-Scooter zufügen.
Eine Versicherungsplakette am E-Scooter weist den bestehenden Versicherungsschutz nach. Das Versicherungsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres. Danach sind eine neue Versicherung und eine neue Plakette erforderlich. Wer einen eigenen E-Scooter ohne den vorgeschriebenen Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, macht sich strafbar. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen E-Scooter ist freiwillig.
Wo darf man einen E-Scooter abstellen?

Wo darf man einen E-Scooter abstellen?
E-Scooter dürfen nur so abgestellt werden, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder gefährden. Vor allem Gehwege, Zugänge und Rettungswege müssen ausreichend passierbar bleiben.
In vielen Städten gibt es für Leih-E-Scooter speziell ausgewiesene Abstellflächen. Zusätzlich können Anbieter bestimmte Parkzonen vorgeben, die in der App angezeigt werden.
Wer seinen E-Scooter so abstellt, dass andere behindert werden, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Welche Bußgelder und Strafen drohen bei E-Scooter-Verstößen?
Welche Bußgelder und Strafen drohen bei E-Scooter-Verstößen?
Wer gegen die E-Scooter-Regeln verstößt, muss je nach Verstoß mit Verwarnungs- oder Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot rechnen. Bei schweren Verstößen können auch strafrechtliche Folgen hinzukommen.
| Verstoß | Folgen |
|---|---|
| Handy während der Fahrt verbotswidrig benutzt | 100 Euro, 1 Punkt |
| Zu zweit auf dem E-Scooter gefahren | 10 Euro |
| Nicht erlaubte Verkehrsfläche befahren | 15 Euro, bei Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung bis 30 Euro |
| Freihändig gefahren | 10 Euro |
| Ohne gültige Versicherungsplakette gefahren | 40 Euro |
| Ohne vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz gefahren | Straftat, Geld- oder Freiheitsstrafe möglich |
| Ab 0,5 Promille gefahren | beim ersten Verstoß 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| Ab 1,1 Promille gefahren | Straftat, Geld- oder Freiheitsstrafe möglich |
Stand: September 2026
Fazit
Fazit
E-Scooter sind praktisch für kurze Wege, im Straßenverkehr gelten jedoch klare Regeln. Wer weiß, wo gefahren werden darf, und die Vorgaben zu Alkohol, Handynutzung, Versicherung und Mitfahrern kennt, kann Bußgelder und andere rechtliche Folgen vermeiden.
Besonders wichtig: Auch wenn für E-Scooter kein Führerschein erforderlich ist, können Verstöße Auswirkungen auf eine vorhandene Fahrerlaubnis haben.

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