Lastenrad: Regeln für Kindertransport, Fahren und Parken

Ein Mann fährt mit einem Lastenrad, auf dessen Frontkiste zwei Kinder sitzen, auf einer Holzpromenade am Wasser entlang, im Hintergrund sind Stadtgebäude und eine Brücke zu sehen.

Morgens das Kind zur Kita bringen, auf dem Rückweg einkaufen und später noch ein Paket wegfahren: Mit einem Lastenrad lässt sich einiges erledigen. Spätestens wenn Kinder mitfahren oder das Rad voll beladen ist, tauchen aber Fragen auf. Darf ich auch auf dem Gehweg fahren? Wo stelle ich das Rad ab, ohne jemanden zu behindern? Und gelten für einen Lieferdienst andere Regeln als für eine Familie? Was Sie beim Kindertransport, Fahrwegen und Parken mit dem Lastenrad beachten sollten, erfahren Sie in unserer Übersicht.

Gilt ein Lastenrad als Fahrrad oder als Kraftfahrzeug?

Gilt ein Lastenrad als Fahrrad oder als Kraftfahrzeug?

Lastenräder, auch Cargo-Bikes genannt, können rechtlich als Fahrräder oder als Kraftfahrzeuge gelten. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Sie je nach Einstufung andere Verkehrsregeln beachten müssen. Entscheidend ist der Antrieb: Fahren Sie allein mit Muskelkraft, mit einem Pedelec oder mit einem S-Pedelec?

  • Ohne Motor: Sie bewegen das Lastenrad allein durch Treten. Es gilt als Fahrrad.
  • Pedelec: Ein Elektromotor unterstützt Sie beim Treten. Seine Nenndauerleistung darf höchstens 250 Watt betragen. Die Unterstützung endet, sobald Sie aufhören zu treten oder 25 km/h erreichen. Manche Modelle haben zusätzlich eine Anfahr- oder Schiebehilfe, die das Rad bis 6 km/h auch ohne Treten bewegt. Ein solches Lastenrad gilt ebenfalls als Fahrrad.
  • S-Pedelec: Der Elektromotor unterstützt Sie beim Treten bis zu 45 km/h. Solche Lastenräder gelten als Kraftfahrzeuge. Dafür brauchen Sie mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM, eine Betriebserlaubnis, eine Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen und einen geeigneten Helm. Auf Radwegen dürfen Sie damit grundsätzlich nicht fahren.

Für Lastenräder, die als Fahrrad gelten, brauchen Sie weder einen Führerschein noch ein Versicherungskennzeichen. Auf diese Modelle beziehen sich die folgenden Regeln.

Wer darf auf dem Lastenrad mitfahren?

Wer darf auf dem Lastenrad mitfahren?

Ab 16 Jahren dürfen Sie Kinder oder Erwachsene auf dem Lastenrad mitnehmen, wenn das Rad für die Personenbeförderung gebaut und eingerichtet ist. Eine große Transportbox allein reicht dafür nicht. Welche Mitfahrplätze vorgesehen sind, finden Sie in der Bedienungsanleitung.

Für Kinder unter sieben Jahren verlangt die StVO besondere Sitze. Diese können bereits im Lastenrad eingebaut sein oder als passendes Zubehör montiert werden. Prüfen Sie in der Bedienungsanleitung, ob die Plätze für das Alter, die Größe und das Gewicht Ihrer Kinder geeignet sind. Vorrichtungen am Rad müssen außerdem verhindern, dass ihre Füße in die Speichen geraten. Das ist besonders bei Lastenrädern mit verlängertem Heck wichtig, auf denen Kinder nahe am Hinterrad sitzen.

Kinder ab sieben Jahren und Erwachsene dürfen ebenfalls mitfahren. Sie brauchen keine besonderen Sitze, aber einen vorgesehenen Mitfahrplatz, etwa eine Sitzbank, die der Hersteller für die Personenbeförderung vorsieht.

Eine allgemeine gesetzliche Anschnallpflicht gibt es bei diesen Fahrrädern nicht. Nutzen Sie vorhandene Gurte dennoch nach den Herstellerangaben: Sie halten Kinder bei einer starken Bremsung besser auf ihrem Platz. Auch ein Helm ist für Fahrende und Mitfahrende nicht vorgeschrieben, kann aber bei einem Sturz vor schweren Kopfverletzungen schützen.

Worauf muss ich beim Beladen des Lastenrads achten?

Worauf muss ich beim Beladen des Lastenrads achten?

Auch wenn Kinder und Einkauf bequem in die Box passen, kann das Lastenrad bereits zu schwer beladen sein. Entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht, das Sie in den Herstellerangaben finden. Dazu zählen das Rad selbst, die fahrende Person, die Kinder und alles, was Sie zusätzlich mitnehmen. Bei einem E-Lastenrad zählen auch Motor und Akku mit.

Passt das Gewicht, muss die Ladung noch sicher verstaut werden. Eine lose Tasche kann bei einer starken Bremsung nach vorn rutschen oder aus der Box fallen. Stellen Sie Einkäufe deshalb so ab, dass sie nicht umkippen oder herausfallen können. Was über den Rand ragt oder keinen festen Halt hat, sichern Sie zum Beispiel mit einem Netz oder Spanngurten.

Wo darf ich mit dem Lastenrad fahren?

Wo darf ich mit dem Lastenrad fahren?

Befindet sich auf Ihrer Strecke ein Radweg mit einem blauen Schild, müssen Sie ihn mit dem Lastenrad benutzen. Das gilt auch, wenn Kinder mitfahren oder das Rad schwer beladen ist. Ist der Weg so schmal, dass Ihr Lastenrad nicht hindurchpasst, oder ist er versperrt, dürfen Sie auf die Fahrbahn ausweichen.

Gibt es keinen Radweg, fahren Sie auf der Fahrbahn. Ist ein Radweg vorhanden, aber nicht mit einem blauen Schild ausgeschildert, haben Sie die Wahl: Sie dürfen ihn nutzen, wenn er rechts in Ihrer Fahrtrichtung verläuft, oder auf der Fahrbahn bleiben.

Gerade mit Kindern in der Box wirkt der Gehweg vielleicht wie die sichere Wahl. Dass Kinder mitfahren, erlaubt Ihnen jedoch nicht, dort zu radeln. Eine Ausnahme gilt, wenn ein Zusatzschild „Radverkehr frei“ den Gehweg freigibt. Dann dürfen Sie dort mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Außerdem dürfen Sie als Aufsichtsperson ein Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten, wenn es dort selbst Rad fährt. Beim Überqueren der Fahrbahn müssen Sie beide absteigen und schieben.

Auch durch eine Fußgängerzone dürfen Sie nur mit ausdrücklicher Freigabe für den Radverkehr fahren. Dann gilt ebenfalls Schrittgeschwindigkeit. Ohne Freigabe müssen Sie das Lastenrad schieben.

Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen dürfen Sie Menschen zu Fuß weder gefährden noch behindern.

Wo darf ich das Lastenrad parken?

Wo darf ich das Lastenrad parken?

Ein Lastenrad braucht beim Parken oft mehr Platz als ein gewöhnliches Fahrrad. Auf dem Gehweg dürfen Sie es grundsätzlich abstellen, solange andere ungehindert vorbeikommen. Das muss auch mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl möglich sein. Eingänge und abgesenkte Bordsteine müssen ebenfalls frei bleiben. Behindert das abgestellte Rad andere, kann es kostenpflichtig entfernt werden.

Ist der Gehweg zu schmal, können Sie das Lastenrad stattdessen am Fahrbahnrand parken, sofern es dort erlaubt ist. Auch ausgewiesene Parkflächen oder spezielle Plätze für Lastenräder kommen infrage. Achten Sie dabei auf die Schilder vor Ort.

Gelten für gewerblich genutzte Lastenräder andere Regeln?

Gelten für gewerblich genutzte Lastenräder andere Regeln?

Egal ob Sie mit dem Lastenrad Kinder zur Kita bringen oder Waren ausliefern: Für das Fahren und Parken gelten dieselben Verkehrsregeln. Auch bei einer Lieferung dürfen Sie nicht allein deshalb auf dem Gehweg fahren oder andere beim Parken behindern. Wo das Halten zum Be- und Entladen erlaubt ist, dürfen Sie mit dem Lastenrad Waren auf- oder abladen. Ob Sie anschließend dort parken dürfen, richtet sich nach den Schildern vor Ort.

Setzt ein Betrieb Beschäftigte auf Lastenrädern ein, kommen Pflichten aus dem Arbeitsschutz hinzu. Der Arbeitgeber muss mögliche Gefahren beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und die Beschäftigten im sicheren Umgang mit dem Lastenrad unterweisen.

Der Betrieb sollte außerdem prüfen, ob seine Haftpflichtversicherung Schäden durch Fahrten mit dem Lastenrad abdeckt. Allein der Einsatz eines Lastenrads verpflichtet ihn jedoch nicht gesetzlich dazu, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Welche Bußgelder drohen mit dem Lastenrad?

Welche Bußgelder drohen mit dem Lastenrad?

Auf einem Lastenrad, das rechtlich als Fahrrad gilt, drohen dieselben Bußgelder wie auf anderen Fahrrädern. Wer einen benutzungspflichtigen Radweg ohne Grund nicht nutzt, muss im Regelfall 20 Euro zahlen. Auch unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg kostet Geld. Je nach Beschilderung sind im Regelfall 25 oder 55 Euro vorgesehen. Behindern oder gefährden Sie andere oder verursachen einen Schaden, fällt der Betrag höher aus. Beim Parken kommt es darauf an, wo und wie Sie das Lastenrad abstellen. 

Für den Kindertransport gilt: Fehlen die vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtungen, sind im Regelfall 5 Euro vorgesehen. Das betrifft beispielsweise die Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren ohne den erforderlichen Speichenschutz.

Manche Verstöße haben weitere Folgen: Wer mit dem Fahrrad bei Rot über eine Ampel fährt, muss im Regelfall 60 Euro zahlen und bekommt einen Punkt. Bei Gefährdung, einem Unfall oder einer bereits länger als eine Sekunde roten Ampel fällt das Bußgeld höher aus. Eine Fahrt unter erheblichem Alkoholeinfluss kann sogar den Autoführerschein gefährden.

► Das Wichtigste auf einen Blick

Dürfen Babys im Lastenrad mitfahren?

Ja, wenn das Lastenrad dafür eingerichtet ist und ein für das Modell vorgesehener Babysitz oder eine passende Babyschalenhalterung verwendet wird.

Dürfen Kinder ab sieben Jahren im Lastenrad mitfahren?

Ja, wenn das Lastenrad für die Personenbeförderung gebaut und eingerichtet ist und das Kind einen vorgesehenen Mitfahrplatz hat.

Müssen Kinder im Lastenrad angeschnallt sein?

Eine gesetzliche Anschnallpflicht gibt es nicht, vorhandene Gurte sollten Sie aber vor jeder Fahrt nach den Herstellerangaben anlegen.

Darf ich mit Kindern im Lastenrad auf dem Gehweg fahren?

Nur wenn der Gehweg ausdrücklich für den Radverkehr freigegeben ist; dann müssen Sie Schrittgeschwindigkeit fahren und Menschen zu Fuß Vorrang lassen.

Darf ich ein Lastenrad auf dem Gehweg parken?

Ja, solange andere ungehindert vorbeikommen und Eingänge sowie abgesenkte Bordsteine frei bleiben.

„Orangefarbener Abschleppwagen transportiert ein Auto auf einer Landstraße, unten links ist das KLUGO-Logo eingeblendet.“

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