Führerschein umtauschen: Fristen, Kosten & Bußgeld
Millionen Autofahrer müssen in den nächsten Jahren ihren alten Führerschein umtauschen und viele fragen sich: Wann bin ich dran? Seit 2025 gilt eine neue Regel: Entscheidend ist jetzt das Ausstellungsjahr und nicht mehr das Geburtsjahr. Doch was bedeutet das konkret für Ihren Führerschein? Welche Fristen gelten und welche Folgen drohen, wenn Sie zu spät dran sind? Hier finden Sie alle wichtigen Infos im Überblick - inklusive einer übersichtlichen Fristtabelle.
Warum muss man seinen Führerschein umtauschen?
Warum muss man seinen Führerschein umtauschen?
Der Umtausch ist eine EU-weite Vorgabe. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nach und nach durch ein einheitliches und fälschungssicheres Format ersetzt werden. Die alten Papierführerscheine nutzen schnell ab, und auch frühere Kartenmodelle entsprechen nicht mehr dem heutigen Sicherheitsstandard.
Bis 2033 müssen in Deutschland rund 42 Millionen Führerscheine erneuert werden. Damit dieser große Andrang nicht auf einmal entsteht, erfolgt der Umtausch in gestaffelten Fristen, die sich nach Ausstellungsjahr oder Geburtsjahr richten.
Wichtig zu wissen: Beim Umtausch wird nur das Dokument ersetzt. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert. Eine Prüfung, ein Gesundheitscheck oder zusätzliche Nachweise sind nicht nötig.
Ausstellungsjahr oder Geburtsjahr – was zählt?
Ausstellungsjahr oder Geburtsjahr – was zählt?
Für den Führerschein-Umtausch gelten heute andere Regeln als zu Beginn der Umtauschpflicht. Entscheidend ist, welches Führerscheinmodell Sie besitzen:
- Bis Ende 2024 orientierte sich der Umtausch am Geburtsjahr. Diese Regel galt vor allem für die alten Papierführerscheine, die schrittweise erneuert wurden.
- Seit 2025 gibt es ein neues Vorgehen: Bei Kartenführerscheinen entscheidet das Ausstellungsjahr, wann das Dokument erneuert werden muss. Diese Regelung betrifft alle Führerscheine, die zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Welche Fristen gelten aktuell für den Führerschein-Umtausch?
Welche Fristen gelten aktuell für den Führerschein-Umtausch?
Für Kartenführerscheine gelten folgende Stichtage. Maßgeblich ist das Ausstellungsjahr, das Sie auf Ihrem Führerschein unter Feld 4a finden:
| Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
|---|---|
| 1999–2000 | 19. Januar 2026 |
| 2001–2002 | 19. Januar 2027 |
| 2003–2004 | 19. Januar 2028 |
| 2005–2006 | 19. Januar 2029 |
| 2007–2008 | 19. Januar 2030 |
| 2009–2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011–2012 | 19. Januar 2032 |
| 2012–18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
Was gilt für Papierführerscheine?
Was gilt für Papierführerscheine?
Für Papierführerscheine sind die Umtauschfristen bereits abgelaufen.
Nur eine Ausnahme gibt es noch:
- Geburtsjahr vor 1953: Umtausch möglich bis 19. Januar 2033
Alle anderen Papierführerscheine sind längst überfällig und sollten zeitnah erneuert werden.
Was gilt für Führerscheine ab 2013?
Was gilt für Führerscheine ab 2013?
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, entsprechen dem aktuellen EU-Standard und sind 15 Jahre gültig. Das Ablaufdatum steht im Führerschein unter Feld 4b. Läuft dieser Termin ab, muss das Dokument aktiv neu beantragt werden. Die ersten dieser EU-Führerscheine laufen ab 2028 ab.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Nach Ablauf der Frist ist Ihr Führerschein ungültig. Ihre Fahrerlaubnis bleibt zwar bestehen, sodass Sie weiterhin fahren dürfen, Sie besitzen jedoch keinen gültigen Führerschein mehr.
In Deutschland gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro bei Kontrollen geahndet. Wiederholte Verstöße können weitere Verwarnungsgelder nach sich ziehen.
Im Ausland können die Folgen strenger sein. Einige Länder werten das Fahren ohne gültigen Führerschein als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das kann zu höheren Bußgeldern oder zu Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen führen. Auch bei Mietwagenanbietern kann ein abgelaufener Führerschein zu Problemen führen.
Wenn Sie beruflich fahren, sollten Sie die Fristen ebenfalls unbedingt einhalten, da Arbeitgeber einen gültigen Führerschein voraussetzen.
Wie läuft das Umtauschen des Führerscheins ab?
Wie läuft das Umtauschen des Führerscheins ab?
Der Umtausch ist unkompliziert und verläuft überall ähnlich. Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da es vor Fristenden oft zu einem erhöhten Aufkommen und damit zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
1. Termin vereinbaren
Der Antrag wird bei der Führerscheinstelle oder dem Bürgeramt gestellt. Viele Behörden bieten Online-Termine oder digitale Anträge an.
2. Unterlagen vorbereiten
Sie benötigen:
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- alten Führerschein
- Karteikartenabschrift (falls der Führerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt wurde)
3. Antrag stellen
Der alte Führerschein wird entwertet oder einbehalten. Auf Wunsch kann ein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden.
4. Bearbeitung und Ausgabe
Die Bearbeitung dauert meist vier bis sechs Wochen. Der neue Führerschein kann anschließend abgeholt oder gegen Gebühr zugeschickt werden.
Was ist eine Karteikartenabschrift?
Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus Ihrer früheren Führerscheinakte. Sie wird nur benötigt, wenn Ihr Führerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt wurde.
Sie können die Abschrift vorab bei der früheren Ausstellungsbehörde anfordern. Das geht meist unkompliziert per E-Mail oder telefonisch und ist in der Regel kostenlos. Viele Behörden übermitteln die Daten inzwischen auch direkt elektronisch an die neue Führerscheinstelle.
Was kostet der Führerschein-Umtausch?
Was kostet der Führerschein-Umtausch?
Der Umtausch eines Führerscheins ist mit überschaubaren Kosten verbunden. Die Gebühren können je nach Behörde leicht variieren, bewegen sich aber in einem ähnlichen Rahmen.
Sie sollten mit folgenden Kosten rechnen:
- 25 bis 45 Euro für den neuen Führerschein
- 5 bis 15 Euro für ein biometrisches Passfoto
- zusätzliche Versandkosten, wenn der Führerschein per Post zugestellt werden soll
Bleiben meine Fahrerlaubnisklassen beim Umtausch erhalten?

Bleiben meine Fahrerlaubnisklassen beim Umtausch erhalten?
Ja. Beim Umtausch ändern sich Ihre Fahrberechtigungen nicht. Alle bisherigen Fahrerlaubnisklassen werden automatisch in die heutigen EU-Klassen übertragen – unabhängig davon, wie alt Ihr Führerschein ist.
Auch frühere Einstufungen wie die alte Klasse 3 oder Fahrerlaubnisse aus der ehemaligen DDR werden korrekt zugeordnet und im neuen Dokument entsprechend abgebildet. Die Bezeichnungen können anders aussehen, der Umfang Ihrer Berechtigungen bleibt jedoch unverändert bestehen.
Was gilt bei einem Wohnsitz im Ausland?
Was gilt bei einem Wohnsitz im Ausland?
Auch im Ausland lebende Deutsche müssen ihren Führerschein umtauschen, wenn sie dort oder in Deutschland fahren möchten. Ein abgelaufener deutscher Führerschein ist auch im Ausland ungültig.
- Innerhalb der EU und des EWR:
Wer in einem EU Staat oder in einem EWR Land wie Island, Liechtenstein oder Norwegen lebt, wendet sich an die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort. Dort wird der Umtausch entsprechend den nationalen Regeln durchgeführt. Viele Länder stellen in diesem Zuge einen neuen Führerschein im EU Format aus. - Außerhalb der EU und des EWR:
Wer außerhalb Europas lebt, muss den Umtausch über eine deutsche Führerscheinstelle abwickeln. Am einfachsten ist es, die Behörde zu kontaktieren, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Die Unterlagen können meist per Post eingereicht werden.
Der neue Führerschein wird anschließend über die zuständige deutsche Auslandsvertretung ausgegeben, die die Identität prüft und das alte Dokument einzieht.
Wie lange gilt der neue Führerschein?
Wie lange gilt der neue Führerschein?
Der Pflichtumtausch endet am 19. Januar 2033. Danach gibt es keine gestaffelten Umtauschfristen mehr. Alle Führerscheine im EU Format haben dann eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen nach Ablauf neu beantragt werden. Diese Regelung sorgt dafür, dass Foto und gegebenenfalls der Nachname regelmäßig aktualisiert werden.
Das persönliche Ablaufdatum steht im Führerschein unter Feld 4b. Die ersten Führerscheine im EU Format, die 2013 ausgestellt wurden, erreichen ihr Ablaufdatum bereits 2028.
Wer muss seinen Führerschein umtauschen?
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis 2033 erneuert werden.
Welche Frist gilt für meinen Führerschein?
Bei Kartenführerscheinen zählt das Ausstellungsjahr (1999–2013). Die dazugehörigen Stichtage stehen in der offiziellen Umtausch-Tabelle.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Der Führerschein wird ungültig. In Deutschland droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, im Ausland können die Folgen strenger sein.
Wie läuft der Umtausch ab und was kostet er?
Sie stellen einen Antrag bei Ihrer Führerscheinstelle und bringen Ausweis, Foto und Ihren alten Führerschein mit. Die Kosten liegen bei 25 bis 45 Euro plus Foto und ggf. Versand.
Wie lange gilt der neue Führerschein?
Alle Führerscheine im EU-Format sind 15 Jahre gültig und müssen danach erneut beantragt werden – ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.
