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In der Probezeit geblitzt

Wenn Fahranfänger in der Probezeit geblitzt werden, hat das entsprechende Konsequenzen zur Folge. Erfahren Sie hier, womit junge Fahrer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen müssen.

Jedes Jahr werden im Straßenverkehr zahlreiche Autofahrer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Ein nicht unwesentlicher Teil davon sind oft Fahranfänger, die gerade erst ihren Führerschein erhalten haben. Vor allem junge Autofahrer müssen lernen, mit Geschwindigkeiten korrekt umzugehen, da es ihnen noch an Erfahrung mangelt.

Geblitzt in der Probezeit – welche Folgen kann das haben?

Da insbesondere Fahranfänger sich eine vorsichtige Fahrweise aneignen und lernen sollen, Geschwindigkeiten einzuhalten, wird das Überschreiten der Geschwindigkeit meist streng behandelt. In der Probezeit wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung deswegen als A-Verstoß geahndet. Wer in der Probezeit geblitzt wird, hat je nach Schwere des Verstoßes unterschiedliche Folgen zu erwarten.

Wird der Fahrer mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von höchstens 20 km/h geblitzt, handelt es sich zwar um einen A-Verstoß, jedoch wird die Probezeit dadurch nicht direkt um zwei Jahre verlängert.

Auch ein Aufbauseminar ist in dem Fall nicht Pflicht. Trotzdem erhält der Fahrer eine Verwarnung und muss ein entsprechendes Bußgeld zahlen. Sollte es in der Probezeit jedoch erneut zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommen, ist schließlich doch mit der Verlängerung der Probezeit und der Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zu rechnen. Beträgt die Geschwindigkeitsüberschreitung mindestens 21 km/h, wird die Probezeit sofort um zwei Jahre verlängert. Auch hier fallen ein Bußgeld und das Aufbauseminar an. Je nach Überschreitung kann der Fahrer auch einen Punkt in Flensburg kassieren.

A-Verstöße und B-Verstöße

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden in der Probezeit laut der Straßenverkehrsordnung in A– und B-Verstöße unterteilt. Während Straftaten einen Freiheitsentzug zur Folge haben, werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet und können auch ein Fahrverbot nach sich ziehen. Bei A-Verstößen handelt es sich um schwerwiegende Verstöße gegen das Verkehrsrecht, die den Verkehr unter Umständen stark gefährden. B-Verstöße hingegen sind weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten. Die zu erwartenden Strafen für diese Vergehen sind im Bußgeldkatalog festgehalten.

Aufbauseminar für Fahranfänger

Wenn ein Autofahrer in der Probezeit einen schwerwiegenden A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Das Seminar soll dem Fahrer helfen, sein Vergehen einzusehen und seine Fahrweise nachhaltig zu ändern.

Die Teilnahmefrist beträgt dabei in der Regel zwei Monate. Wenn der Fahranfänger innerhalb dieser Zeit nicht an dem Seminar teilnimmt, wird die Fahrerlaubnis entzogen und die Probezeit auf vier Jahre verlängert.

ACV HinweisVorsicht

Aufbauseminar für Fahranfänger

Wenn ein Autofahrer in der Probezeit einen schwerwiegenden A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Das Seminar soll dem Fahrer helfen, sein Vergehen einzusehen und seine Fahrweise nachhaltig zu ändern. Die Teilnahmefrist beträgt dabei in der Regel zwei Monate. Wenn der Fahranfänger innerhalb dieser Zeit nicht an dem Seminar teilnimmt, wird die Fahrerlaubnis entzogen und die Probezeit auf vier Jahre verlängert.

Das Aufbauseminar kann in einer Fahrschule absolviert werden, sofern die Fahrlehrer entsprechend ausgebildet sind. Das Seminar besteht aus mehreren Theorieblöcken und einer Fahrprobe, um die Fahrereignung festzustellen. Die Kosten für das Seminar liegen meist zwischen 250 und 500 Euro.

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