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So bekommen Sie Ihr Wunschkennzeichen

Mit einem Wunschkennzeichen bekommen die Buchstaben und Zahlen am eigenen Wagen eine besondere Bedeutung. Mit diesen Tipps kommen Sie bequem an das Kennzeichen Ihrer Wahl.

Wer beim Auto auf Individualität Wert legt, entscheidet sich für ein personalisiertes Kennzeichen mit selbst gewählter Buchstaben- und Ziffernfolge. Die maximal acht Zeichen der Nummernschilder auf deutschen Straßen verraten so einiges über ihre Besitzer: Nicht nur, in welcher Stadt der Wagen angemeldet ist, sondern auch Geburtstage, Wagentypen, Firmennamen und manchmal auch eine witzige Botschaft.

Wunschkennzeichen: geringe Kosten

Ihr Wunschkennzeichen müssen Sie wie jedes andere Kfz-Kennzeichen bei der zuständigen Straßenzulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes beantragen. Das geht zum einen direkt bei der Anmeldung beziehungsweise Ummeldung Ihres Fahrzeugs, oder durch eine vorherige Online-Reservierung im Internet – ein Großteil der Zulassungsbehörden bietet diesen Service an. Die Vorabreservierung ist die für Sie deutlich stressfreiere Variante. Sie kostet bundesweit einheitlich 2,60 Euro, und für das Wunschkennzeichen kommen 10,20 Euro hinzu, macht also insgesamt 12,80 Euro.

Wunschkennzeichen online reservieren

Außerdem praktisch: Online können Sie selbst die verfügbaren Buchstaben- und Zahlenkombinationen für das Kennzeichen durchsuchen. Nach wenigen Klicks sehen Sie, welche Kombinationen noch verfügbar sind. Gegebenenfalls werden auch ähnliche Vorschläge angezeigt, falls das gewünschte Kennzeichen schon vergeben ist. Ist Ihr Wunschkennzeichen noch frei, können Sie es direkt online reservieren.

ACV HinweisVorsicht

Kostenfalle bei Fremdanbietern

Es gibt eine Reihe überregionaler Internet-Dienstleister für Wunschkennzeichen, die eine Reservierung in Ihrem Auftrag durchführen. Diese Anbieter stehen jedoch nicht im Zusammenhang mit den Zulassungsbehörden, auch wenn durch die Gestaltung der Angebote häufig ein solcher Eindruck entsteht. Die Reservierung ist in der Regel an die Bestellung von geprägten Nummernschildern gekoppelt, durch deren Verkauf sich die Dienste finanzieren. Auf den jeweiligen Seiten geben Sie das Kfz-Kürzel Ihres Wohnorts ein und können dann die Verfügbarkeit des Wunschkennzeichens überprüfen und es reservieren. Meist müssen Sie dazu erst Ihre Kontaktdaten eingeben. Achten Sie in jedem Fall genau auf die angegebenen Kosten und lesen Sie auch das „Kleingedruckte“ durch, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Am sichersten ist immer die direkte Online-Reservierung über Ihre Zulassungsstelle.

1. Nummernschild reservieren

Die Online-Reservierung können und sollten Sie direkt auf dem Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde vornehmen. Leider gibt es keine bundesweit einheitliche Online-Anlaufstelle, auf der Verbraucher Wunschkennzeichen anmelden können. Sie müssen also über die Suchmaschine Ihr zuständiges Online-Portal recherchieren.

Finden Sie auf Anhieb keine passende Online-Reservierungsmöglichkeit für Ihren Wohnort, können Sie das Wunschkennzeichen in der Regel auch telefonisch reservieren. Angaben zu Rufnummern und Erreichbarkeit stehen auf der Internet-Seite der Zulassungsbehörde.

2. Vor Ort Anmelden

Drucken Sie die Reservierungsbestätigung aus und bringen Sie diese zur Zulassung oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs mit. Falls Sie die Zulassung nicht selbst erledigen, legen Sie den Reservierungsbeleg zu den übrigen Anmeldeunterlagen für Ihren Vertreter.

Tipp: Nutzen Sie die Reservierungsbestätigung und gehen Sie damit noch vor dem Anmelden zum „Schildermacher“. So entfällt zeitraubendes doppeltes Anstehen am Schalter.

Auch viele Autohäuser und Kfz-Zulassungsdienste vor Ort berücksichtigen Wunschkennzeichen. Klären Sie in diesem Fall telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch ab, wie die Wunschkennzeichenbestellung abläuft und welche zusätzlichen Kosten dafür entstehen.

Tipp: Sie haben bereits ein Wunschkennzeichen und möchten es nach einem Umzug behalten? Das geht seit dem 1. Januar 2015 bei Umzügen innerhalb Deutschlands. Voraussetzung ist, dass es sich um das gleiche Fahrzeug handelt und Sie der bisherige Halter sind. Ummelden müssen Sie den Wagen bei der Zulassungsstelle am neuen Wohnort aber trotzdem.

Diese Kennzeichen sind nicht erlaubt

Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens besteht nicht. Ist Ihre bevorzugte Kombination bereits vergeben, müssen Sie sich etwas Neues ausdenken. Ausnahmen sind unzulässige Buchstaben- und Zeichenkombinationen, die etwa eine politische Gesinnung zum Ausdruck bringen könnten oder aus anderweitigen Verstößen gegen die guten Sitten nicht gestattet sind. Das regelt der Paragraf 8 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Zu den No-go-Nummernschildern gehören etwa die Abkürzungen KZ, SS, SA und HJ. Weitere Ausnahmen variieren von Behörde zu Behörde und hängen in der Regel mit dem jeweiligen Ortskürzel zusammen.

Schwierig zu bekommen sind auch besonders kurze Kennzeichnen mit nur einer oder zwei Ziffern am Ende. Sie sind normalerweise für Motorräder und Autos mit zu wenig Platz für ein längeres Kennzeichnen (etwa US-Cars) reserviert. Auf der Website der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde finden sich meist Hinweise zu verbotenen Kennzeichenkombinationen, anderenfalls hilft ein Anruf bei der betreffenden Behörde.

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Vergünstigungen bei Kennzeichenheld

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