Erste Hilfe: Im Notfall richtig handeln
Die ersten Minuten nach einem Unfall sind entscheidend und für die Unfallopfer kann es lebenswichtig sein, dass andere Verkehrsteilnehmer schnell reagieren.
Eine Umfrage zeigt, dass sich nur 18 % der deutschen Autofahrer in der Lage sehen, die wichtigsten Sofortmaßnahmen, wie zum Beispiel die stabile Seitenlage, in einer Ersten-Hilfe-Situation durchzuführen. Wir zeigen Ihnen die Schritte der Ersten Hilfe.
Unfallstelle sichern
Um Folgeunfälle zu verhindern, sollte ein Ersthelfer so schnell wie möglich die Unfallstelle absichern. Das eigene Auto wird bei eingeschalteter Warnblinkanlage sicher abgestellt. Vor dem Ausstieg wird eine Warnweste angelegt und anschließend ein Warndreieck entgegen der Fahrtrichtung am rechten Fahrbahnrand aufgestellt.
Auf der Landstraße sollten zwischen Unfall und Warndreieck etwa 100 Meter liegen, auf der Autobahn 200 Meter. Örtliche Gegebenheiten wie Kuppen oder Kurven müssen natürlich berücksichtigt werden.
Hilfe holen
Ist die Unfallstelle abgesichert, wird unter „112“ der Notruf abgesetzt. Informationen zum Ort, der Art des Unfalls und einer möglichen Zahl von Verletzten helfen der Zentrale, genügend und die richtige Hilfe loszuschicken. Für Rückfragen sollte die eigene Mobilnummer beim Notruf hinterlegt werden.
Ersthelfer sollten in jedem Fall warten, bis der Rettungsdienst am Unfallort ist. Der Notarzt stabilisiert den Patienten und sorgt dafür, dass er in ein Krankenhaus gebracht wird.
Erste Hilfe leisten
Ist der Rettungswagen unterwegs, ist es Zeit, sich als Ersthelfer um mögliche Verletzte zu kümmern. Allerdings nur, wenn der Eigenschutz gewährleistet ist.
Um zu helfen, muss man nicht unbedingt große Maßnahmen ergreifen. So kann man den Verletzten beispielsweise Zuspruch und den Hinweis geben, dass Rettungskräfte bereits unterwegs sind.
Auch den Verunfallten bei Kälte mit einer Rettungsdecke zu umhüllen oder Blutungen mit einem provisorischen Verband zu stillen, gehört zu den Maßnahmen, die ein Laie vornehmen kann.
Wird der Unfallbeteiligte bewusstlos, kann man ihn in die stabile Seitenlage bringen. Auf unnötige Umlagerung beziehungsweise Bewegung der Verletzten sollte man verzichten, nötig kann die Umlagerung aber zum Beispiel sein, wenn er in einer Gefahrenzone liegt.
Besondere Regeln gelten übrigens bei der Ersten Hilfe für verunfallte Motorradfahrer .
Unter Erster Hilfe versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.
BfGA Beratungsgesellschaft für Gesundheits- und Arbeitsschutz
Wiederbelebung
Eine Runde Druckmassage-Demonstration im Erste-Hilfe-Kurs hält kein ganzes Autofahrerleben vor. Atmet ein Unfallopfer nicht mehr, muss es trotzdem aus der stabilen Seitenlage sofort in Rückenlage gebracht und mit der Wiederbelebung gestartet werden.
Die läuft so:
- Den Handballen der einen Hand zwischen den Brustwarzen auf den Brustkorb legen.
- Den Ballen der anderen Hand auf die erste Hand legen.
- Die Arme durchdrücken und sie senkrecht auf den Brustkorb des Verunglückten halten.
- Nun 30-mal mit einem Rhythmus von 100 bis 120 Schlägen pro Minute fünf bis sechs Zentimeter tief auf den Brustkorb drücken.
- Danach zwei Beatmungsversuche unternehmen, von Mund zu Mund oder Mund zu Nase.
- Beatmung und Herzdruckmassage erfolgen dann im steten Wechsel: 30 x Drücken, 2 x Beatmen.
Die Wiederbelebung wird so lange durchgeführt, bis die Lebenszeichen zurückkehren oder der Rettungsdienst eintrifft.
Erste Hilfe vs. unterlassene Hilfeleistung
Unterlassene Hilfeleistung ist in jedem Fall strafbar, kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe geahndet werden. Eine „falsche“ Hilfeleistung hingegen ist eine rechtliche Grauzone. Ungeschickte Helfer werden aber – selbst wenn die Sache vor Gericht kommt – üblicherweise nicht belangt, wenn sie nach gutem Wissen und Gewissen gehandelt haben.
Ersthelfer müssen sich dabei nicht selbst in Gefahr begeben. Doch auch in diesem Fall wären sie abgesichert: Wer bei Erste-Hilfe-Leisten Verletzungen erleidet, hat Anspruch auf Schadenersatz. Selbst dann, wenn er sich objektiv falsch verhalten hat. Zuständig ist die örtliche Unfallkasse.
Bei Sachschäden wird es etwas komplizierter, da die Regulierungsstelle davon abhängt, ob das Unfallopfer und der Ersthelfer privat oder auf dem Weg zur Arbeit oder auf einer Dienstreise unterwegs sind und wie sie selbst versichert sind. Auf seinen Kosten bleibt aber auch in diesem Fall niemand sitzen.
Erste Hilfe auffrischen
Wer unsicher ist, ob er beispielsweise noch die stabile Seitenlage oder die lebensrettende Herzdruckmassage beherrscht, kann sein Wissen in einem Erste-Hilfe-Kurs auffrischen.
Die großen Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz oder die Malteser bieten neben den umfangreichen Lehrgängen für Führerscheinbewerber auch Wiederauffrischungskurse an. Das dort erworbene Wissen kann nicht nur im Straßenverkehr Leben retten.
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