Wintercheck: Tipps und Tricks rund ums Auto im Winter
Eiskratzen mit der Scheckkarte? Nebelschlussleuchte bei Nieselregen? M+S-Reifen im Winter? Wir haben typische Fragen rund ums Autofahren in der kalten Jahreszeit überprüft. Hätten Sie es gewusst?
Verhindert Vaseline das Zufrieren von Türen?
Verhindert Vaseline das Zufrieren von Türen?
Leider nicht! Auch Hausmittel wie Hirschtalg (hilft kaum) oder Talkumpuder (mühsam aufzubringen) sind nicht der Weisheit letzter Schluss. Wirkungsvoll und problemlos anwendbar sind dagegen glyzerin- oder silikonhaltige Pflegestifte und Sprays, wie sie beispielsweise von Nigrin oder Sonax im Handel angeboten werden.
Reicht zum Eiskratzen auch die Bankkarte?

Reicht zum Eiskratzen auch die Bankkarte?
Im Notfall ja. Ob das gute Stück danach noch vom Geldautomaten akzeptiert wird, steht auf einem anderen Blatt. Völlig abzuraten ist jedoch von scharfkantigen Plastikteilen – früher etwa CD-Hüllen, heute zum Beispiel Parkscheiben oder andere harte Kunststoffteile. Sie können schnell Kratzer in der Scheibe verursachen. In jedem Fall lohnt sich die Investition in einen stabilen Eiskratzer, der über eine Sägezahnkante für grobes Eis und eine glatte Kante für Raureif verfügen sollte. Weitere praktische Möglichkeiten, Scheiben ohne aufwendiges Kratzen eisfrei zu bekommen, zeigt unser Ratgeber zu eisfreien Autoscheiben.
Muss ich den Schnee vom Autodach räumen?
Muss ich den Schnee vom Autodach räumen?
Ja. Schnee und Eis müssen vollständig vom Auto entfernt werden – nicht nur von den Scheiben. Rutscht während der Fahrt eine Schneeschicht vom Dach, kann sie die Sicht plötzlich stark einschränken oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Auch Eisplatten stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Wer mit nicht vollständig geräumtem Fahrzeug unterwegs ist, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Muss ich mich um wartungsfreie Batterien nicht kümmern?
Richtig! Müssen Sie nicht. Im Interesse einer längeren Haltbarkeit sollten Sie aber trotzdem mindestens einmal jährlich den Flüssigkeitsstand in den Zellen überprüfen und – wenn möglich – mit destilliertem Wasser auffüllen. Um die Lebensdauer des Akkus zu verlängern, empfiehlt es sich auch, die Oberfläche der Batterie stets sauber zu halten und regelmäßig den festen Sitz der Polklemmen zu überprüfen.
Darf ich bei schlechter Sicht die Nebelschlussleuchte einschalten?

Darf ich bei schlechter Sicht die Nebelschlussleuchte einschalten?
Nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig. Genauer müsste es heißen: „Nur bei sehr schlechter Sicht.“ Gesetzlich vorgeschrieben ist das Einschalten der Nebelschlussleuchten nur dann, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Wer die roten Strahler schon bei Nieselregen oder leichtem Nebel aktiviert, blendet damit nicht nur sämtliche nachfolgenden Verkehrsteilnehmer, sondern riskiert auch ein Verwarnungsgeld.
Übrigens: Bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte und einer Sichtweite von weniger als 50 Metern beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, wer diese Geschwindigkeit überschreitet, dem droht ein Bußgel
Sollten die Scheibenwischer im Winter hochgestellt werden?
Sollten die Scheibenwischer im Winter hochgestellt werden?
Nicht unbedingt. Viele stellen die Wischer hoch, um ein Festfrieren zu verhindern. Bei einigen Fahrzeugen ist das unkritisch, bei anderen können die Gelenke oder der Wischermotor belastet werden. Zudem können hochgestellte Wischer bei Wind beschädigt werden. Sicherer ist es, die Wischer mit Enteiser zu lösen oder die Scheibe abzudecken. Fahrzeuge mit Servicestellung sollten diese nutzen.
Kommt man mit einem Allradler besser durch den Winter?
Die Antwort lautet: Nur bedingt. Zweifellos kommen allradgetriebene Fahrzeuge dank ihrer besseren Traktion gerade auf schlüpfrigem Untergrund besser in Fahrt – vor allem dann, wenn es bergauf geht. Doch das ist nur die eine Seite der Medaille, denn beim Verzögern gelten auch hier die ganz normalen Regeln der Fahrphysik: Der Bremsweg ist genauso lang wie bei einem Auto mit Front- oder Hinterradantrieb.
Reichen M+S-Reifen im Winter aus?

Reichen M+S-Reifen im Winter aus?
Nein. Seit dem 1. Oktober 2024 gelten ausschließlich Reifen mit Alpine-Symbol als Winterreifen. Für M+S-Reifen aus der Produktion vor dem 1. Januar 2018 endete die Übergangsfrist. Reifen mit reiner M+S-Kennzeichnung erfüllen bei Schnee, Glätte oder Matsch nicht mehr die Winterreifenpflicht.
Bei falscher Bereifung drohen 60 bis 120 Euro Bußgeld und ein Punkt, abhängig von Behinderung, Gefährdung oder Unfall.
Ganzjahresreifen sind erlaubt, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. In milden Regionen funktionieren sie gut, in stark verschneiten Gebieten bieten klassische Winterreifen die bessere Traktion.
Gilt für Winterreifen dieselbe Mindestprofiltiefe wie für Sommerreifen?
Ja. Gesetzlich vorgeschrieben sind für alle Reifen mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe. Dieser Wert stellt jedoch eine absolute Untergrenze dar. Mit zunehmendem Verschleiß lässt die Traktion deutlich nach, besonders auf Schnee und Matsch. Viele Fachleute raten deshalb, Winterreifen spätestens ab etwa vier Millimetern Restprofil zu ersetzen, da ein tieferes Profil kürzere Bremswege und mehr Sicherheit bei winterlichen Bedingungen ermöglicht.
Stimmt es, dass man mit Allradantrieb und Winterreifen keine Schneeketten braucht?
Das stimmt nicht! In Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz können Schneeketten durch ein Verkehrsschild angeordnet werden, das dann auch für Allradler gilt. Wer dagegen verstößt und damit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, wird zur Kasse gebeten: In Österreich kann ein Verstoß bis zu 5000 Euro kosten. Textile Anfahrhilfen wie etwa die Schneesocke werden bei angeordneter Schneekettenpflicht grundsätzlich nicht anerkannt.
Der aktuelle Winterreifen-Test
Welche Winterreifen bieten bei Schnee, Nässe und Kälte zuverlässige Sicherheit? Und wie schneiden günstige Modelle im Vergleich zu Premiumreifen ab? Der aktuelle Test zeigt, welche Reifen in den wichtigsten Disziplinen überzeugen.
