Eiskratzen mit der Scheckkarte? Nebelschlussleuchte bei Nieselregen? M+S-Reifen im Winter? Wir haben typische Fragen rund ums Autofahren in der kalten Jahreszeit überprüft. Hätten Sie es gewusst?
Muss ich mich um wartungsfreie Batterien nicht kümmern?
Richtig! Müssen Sie nicht. Im Interesse einer längeren Haltbarkeit sollten Sie aber trotzdem mindestens einmal jährlich den Flüssigkeitsstand in den Zellen überprüfen und – wenn möglich – mit destilliertem Wasser auffüllen. Um die Lebensdauer des Akkus zu verlängern, empfiehlt es sich auch, die Oberfläche der Batterie stets sauber zu halten und regelmäßig den festen Sitz der Polklemmen zu überprüfen.
Kommt man mit einem Allradler besser durch den Winter?
Die Antwort lautet: Nur bedingt. Zweifellos kommen allradgetriebene Fahrzeuge dank ihrer besseren Traktion gerade auf schlüpfrigem Untergrund besser in Fahrt – vor allem dann, wenn es bergauf geht. Doch das ist nur die eine Seite der Medaille, denn beim Verzögern gelten auch hier die ganz normalen Regeln der Fahrphysik: Der Bremsweg ist genauso lang wie bei einem Auto mit Front- oder Hinterradantrieb.
Gilt für Winterreifen dieselbe Mindestprofiltiefe wie für Sommerreifen?
Ja. Gesetzlich vorgeschrieben sind für alle Reifen mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe. Dieser Wert stellt jedoch eine absolute Untergrenze dar. Mit zunehmendem Verschleiß lässt die Traktion deutlich nach, besonders auf Schnee und Matsch. Viele Fachleute raten deshalb, Winterreifen spätestens ab etwa vier Millimetern Restprofil zu ersetzen, da ein tieferes Profil kürzere Bremswege und mehr Sicherheit bei winterlichen Bedingungen ermöglicht.
Stimmt es, dass man mit Allradantrieb und Winterreifen keine Schneeketten braucht?
Das stimmt nicht! In Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz können Schneeketten durch ein Verkehrsschild angeordnet werden, das dann auch für Allradler gilt. Wer dagegen verstößt und damit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, wird zur Kasse gebeten: In Österreich kann ein Verstoß bis zu 5000 Euro kosten. Textile Anfahrhilfen wie etwa die Schneesocke werden bei angeordneter Schneekettenpflicht grundsätzlich nicht anerkannt.
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