In Deutschland gilt grundsätzlich keine Null-Promillegrenze. Allerdings kann es bereits ab 0,3 Promille juristisch heikel werden, denn: Wer trotz Alkohol am Straßenverkehr teilnimmt, muss beispielsweise damit rechnen, dass bei einem Unfall zivilrechtlich mindestens eine Teilschuld festgestellt wird.
Dabei sind 0,3 Promille schnell erreicht: Für eine durchschnittliche Frau von 60 kg Körpergewicht reicht dafür schon eine Menge von 0,1 Liter Wein oder 0,3 Liter Bier. Bei einem durchschnittlichen Mann mit 80 kg Körpergewicht sorgen 0,2 Liter Wein bzw. 0,5 Liter Bier für einen Promillewert von 0,3.
Strafrechtlich hingegen gilt nach dem Gesetzgeber die Grenze von 0,3 Promille als relative Fahrtüchtigkeit. Das bedeutet: Beim Fahren eines Fahrzeugs mit Auftreten von Ausfallerscheinungen müssen Sie mit strafrechtlichen Folgen rechnen. Ab einem Promillewert von 0,5 erreichen Sie die Grenze zum Bußgeldverfahren. Ab einem Promillewert von 1,1 liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor. Dann müssen Sie auf jeden Fall mit Konsequenzen rechnen.