Unfallbericht schreiben: Checkliste für den Ernstfall

Unfallbericht

Wenn’s mal gekracht hat, hilft ein Unfallbericht allen Beteiligten dabei, dass Unfallhergang und Schäden dokumentiert sind und mit der Versicherung alles glatt läuft. Der ACV liefert Tipps und Hilfestellungen, damit Sie im Ernstfall an alles denken.

Im Unfallbericht geht es nicht um Schuldzuweisungen. Vielmehr soll er dabei helfen, in einem nüchternen Ton den Unfallhergang, die Beteiligten und die Schäden zu dokumentieren. Mit Hilfe des Berichtes ermitteln die Versicherungsunternehmen dann, wer für welchen Schaden aufkommt.

Was gehört in einen Unfallbericht?

Was gehört in einen Unfallbericht?

Das Schreiben eines Unfallberichtes ist keine alltägliche Aufgabe. Diese Regeln helfen Ihnen dabei: 

  • Wenn es möglich ist, verändern Sie nicht die Unfallposition des Wagens, sondern zeichnen Sie mit Kreide die Unfallsituation nach und fotografieren Sie diese.
  • Nehmen Sie alle Beteiligten, Zeugen, Schäden und Fahrzeuge in den Bericht mit auf. Grundsätzlich sollten dadurch die fünf W-Fragen geklärt werden: Wer, was, wo, wann und warum?
  • Anfertigen einer exakten Unfallskizze
  • Weiteres Bild– oder Videomaterial von den Schäden an beiden Pkws und der Gesamtsituation ist ebenfalls sehr hilfreich.
  • Aufnehmen der Personalien von möglichen Zeugen.

Beim Schreiben des Unfallberichtes sollten Sie unbedingt darauf achten, einen sachlichen Ton anzuschlagen, präzise zu arbeiten und sich an die Fakten zu halten. Nur so kann die Versicherung den Unfallhergang schnell aufklären. 

ACV Tipp

Unfallbericht in zweifacher Ausführung

Um die Lage so weit wie möglich zu dokumentieren, können Sie die ACV Vorlage für den europäischen Unfallbericht nutzen.

Es lohnt sich für den Notfall, immer zwei ausgedruckte Formulare im Handschuhfach zu haben. Nach einem Unfall müssen nämlich zwei identische Unfallberichte angefertigt werden, die von beiden Unfallparteien unterschrieben werden. Dabei ist es unwichtig, wer die beiden Berichte ausfüllt, wichtig ist nur, dass beide Parteien unterschreiben.

Gibt es eine Meldefrist?

Den Unfall müssen Sie dafür innerhalb einer Woche bei Ihrer Versicherung angezeigt haben, bei einem Unfall mit Todesopfern verringert sich diese Frist auf 48 Stunden. Sollte Ihr Unfallgegner darauf bestehen, die Schuldfrage mit in den Bericht aufzunehmen, können Sie die Unterschrift verweigern. Dann hat das Dokument für Kfz-Versicherungen keinen Wert mehr.

Ein Fall für die Polizei?

Die Antwort auf die Frage, ob die Polizei beim Schreiben des Unfallbericht anwesend sein muss,  richtet sich nach der Schwere des Unfalls. Bei Unfällen mit Personenschäden, Behinderungen des restlichen Verkehrs oder Beschädigung von Verkehrseinrichtungen muss die Polizei zwingend dazugeholt werden. Hier übernehmen die Beamten dann die Anfertigung des Unfallberichtes.

Anders ist das bei leichten Sachschäden, hier können die Beteiligten selber aktiv werden. Sollte Ihr Unfallgegner jedoch nicht ruhig und kooperativ sein, können Sie auch in solchen Fällen die Polizei für Hilfe kontaktieren.

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