Unfallbericht schreiben: Checkliste für den Ernstfall

Ein Unfall ist selbst für den erfahrensten Autofahrer ein Schock und das Schreiben des Unfallberichtes keine alltägliche Aufgabe. Deswegen ist es umso wichtiger, in der Ausnahmesituation die Ruhe zu bewahren und einige Maßnahmen zu treffen. Dazu gehören natürlich zunächst die Sicherung des Unfallortes und die Erste Hilfe bei möglichen Verletzten, aber auch die sorgfältige Anfertigung des Unfallberichtes.
Viele Unfallbeteiligte stehen beim Schreiben vor den gleichen Fragen: Was gehört in den Bericht? Wer muss was verifizieren? Und was ist eigentlich mit der Schuldfrage? Was genau Sie beim Schreiben des Berichtes beachten müssen und mit welchen Hilfsmitteln der ACV Sie unterstützt, können Sie hier nachlesen.
Unfallbericht schreiben – Checkliste
Um die Lage so weit wie möglich zu dokumentieren, können Sie sich an gängigen Vorlagen orientieren, wie beispielsweise am einheitlichen europäischen Unfallbericht. Sie können aber auch eigene Vorlagen verwenden. Folgende Regeln sollten Sie beim Schreiben des Unfallberichtes aber immer beachten:
- Grundsätzlich müssen beim Schreiben des Berichtes die großen fünf W-Fragen beantwortet werden: wer, was, wo, wann und warum? Nehmen Sie alle Beteiligten, Zeugen, Schäden und Fahrzeuge in den Bericht mit auf.
- Für die Dokumentation des Unfallhergangs ist eine exakte Unfallskizze notwendig.
- Weiteres Bild– oder Videomaterial von den Schäden an beiden Pkws und der Gesamtsituation ist ebenfalls sehr hilfreich.
- Wenn es möglich ist, verändern Sie nicht die Unfallposition des Wagens, sondern zeichnen Sie mit Kreide die Unfallsituation nach und fotografieren Sie diese.
- Sollte es Zeugen vom Unfallhergang geben, nehmen Sie unbedingt die Personalien in das Unfallprotokoll mit auf.
- Beim Schreiben des Unfallberichtes sollten Sie unbedingt darauf achten, einen sachlichen Ton anzuschlagen, präzise zu arbeiten und sich an die Fakten zu halten. Nur so kann die Versicherung den Unfallhergang schnell aufklären.
Es lohnt sich für den Notfall, immer zwei ausgedruckte Formulare im Handschuhfach zu haben. Nach einem Unfall müssen nämlich zwei identische Unfallberichte angefertigt werden, die von beiden Unfallparteien unterschrieben werden. Dabei ist es unwichtig, wer die beiden Berichte ausfüllt, wichtig ist nur, dass beide Parteien unterschreiben.
Unfallbericht schreiben – und dann?
Im Unfallbericht geht es nicht um Schuldzuweisungen. Vielmehr soll er dabei helfen, in einem nüchternen Ton den Unfallhergang, die Beteiligten und die Schäden zu dokumentieren. Mit Hilfe des Berichtes ermitteln die Versicherungsunternehmen dann, wer für welchen Schaden aufkommt. Den Unfall müssen Sie dafür innerhalb einer Woche bei Ihrer Versicherung angezeigt haben, bei einem Unfall mit Todesopfern verringert sich diese Frist auf 48 Stunden. Sollte Ihr Unfallgegner darauf bestehen, die Schuldfrage mit in den Bericht aufzunehmen, können Sie die Unterschrift verweigern. Dann hat das Dokument für Kfz-Versicherungen keinen Wert mehr.
Unfallbericht schreiben – mit oder ohne Polizei?
Die Antwort auf die Frage nach der Anwesenheit von Polizei bei der Erstellung des Berichtes richtet sich nach der Schwere des Unfalls. Bei Unfällen mit Personenschäden, Behinderungen des restlichen Verkehrs oder Beschädigung von Verkehrseinrichtungen muss die Polizei zwingend dazugeholt werden. Hier übernehmen die Beamten dann die Anfertigung des Unfallberichtes. Anders ist das bei leichten Sachschäden, hier können die Beteiligten selber aktiv werden. Sollte Ihr Unfallgegner jedoch nicht ruhig und kooperativ sein, können Sie auch in solchen Fällen die Polizei für Hilfe kontaktieren.
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