Winterreifenpflicht in Deutschland

Seit 2010 gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Bei Glatteis, Schnee oder Reifglätte sind nur geeignete Reifen erlaubt. Doch welche Reifen gelten rechtlich als Winterreifen – und welche Strafen drohen bei Verstößen? Alle wichtigen Infos lesen Sie hier.
Was bedeutet Winterreifenpflicht?
Was bedeutet Winterreifenpflicht?
Die Winterreifenpflicht sorgt oft für Verwirrung – festgelegt ist sie in § 2 Abs. 3a StVO geregelt. Dort steht: Bei Glatteis, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Fahrzeuge mit geeigneter Bereifung fahren.
Man spricht deshalb von einer situativen Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Es gibt in Deutschland keine generelle Pflicht, zu einem bestimmten Datum Winterreifen aufzuziehen. Stattdessen müssen Autofahrer ihre Reifen immer dann anpassen, wenn es die Straßenverhältnisse erfordern.
Eine feste Frist zum Aufziehen oder Abmontieren von Winterreifen gibt es nicht. Die bekannte „O-bis-O-Regel“ (Oktober bis Ostern) ist lediglich eine Faustregel und rechtlich nicht bindend. Sie bietet aber eine praktische Orientierung, da in diesem Zeitraum mit winterlichen Straßenverhältnissen zu rechnen ist.
Die Pflicht gilt nur dann als erfüllt, wenn alle vier Räder eines Fahrzeugs mit Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol ausgestattet sind. Ausnahmen bestehen lediglich für bestimmte Sonderfahrzeuge (z. B. Einsatzfahrzeuge), nicht jedoch für den normalen Pkw-Verkehr.
Wann Schneeketten wichtig werden
In schneereichen Regionen oder bei Fahrten in die Berge können Schneeketten vorgeschrieben sein – erkennbar an entsprechenden Verkehrszeichen. Achten Sie darauf, dass die Ketten zur Reifengröße passen, und üben Sie die Montage vorab. So geht das Anlegen im Ernstfall schnell und sicher.
Welche Reifen gelten rechtlich als Winterreifen?

Welche Reifen gelten rechtlich als Winterreifen?
Winterreifen sind nur dann zulässig, wenn sie das Alpine-Symbol tragen – ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke (3PMSF). Seit dem 1. Oktober 2024 gilt dies verbindlich.
Die frühere M+S-Kennzeichnung reicht seitdem nicht mehr aus. Winterreifen mit M+S-Symbol, die bis einschließlich 31. Dezember 2017 produziert wurden, durften noch bis zum 30. September 2024 genutzt werden. Diese Übergangsfrist ist inzwischen abgelaufen.
Auch Ganzjahresreifen sind erlaubt, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. Sie sparen den saisonalen Wechsel, bieten aber weniger Grip und längere Bremswege bei Schnee und Eis. In milden Regionen können sie eine gute Lösung sein, in schneereichen Gebieten sind klassische Winterreifen die sicherere Wahl.
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Wie viel Profil müssen Winterreifen haben?
Wie viel Profil müssen Winterreifen haben?
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter. Sinkt das Profil darunter, müssen die Reifen sofort ersetzt werden – andernfalls drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.
Fachverbände empfehlen allerdings, bereits ab 4 Millimetern Profiltiefe neue Winterreifen aufzuziehen. Der Grund: Die Profiltiefe hat erheblichen Einfluss auf die Bremsleistung. Bei 50 km/h verlängert sich der Bremsweg auf Schnee mit Reifen von nur 1,6 Millimetern Profiltiefe auf rund 38 Meter, während neue Winterreifen mit 8 Millimetern Profil den Bremsweg auf etwa 26 Meter verkürzen können.
Wie bleiben Winterreifen sicher und leistungsfähig?

Wie bleiben Winterreifen sicher und leistungsfähig?
Neben Profiltiefe und Alter spielen auch weitere Faktoren eine Rolle, die die Sicherheit von Winterreifen beeinflussen. Ein wichtiger Punkt ist der Luftdruck, der sich bei Kälte automatisch verringert. Zu niedriger Druck mindert die Haftung, verlängert den Bremsweg und erhöht den Kraftstoffverbrauch. Deshalb sollte er regelmäßig überprüft werden. Die Herstellerangaben finden sich im Tankdeckel, in der Bedienungsanleitung oder auf einem Aufkleber im Türrahmen.
Auch der gleichmäßige Verschleiß trägt zur Sicherheit bei. Empfehlenswert ist es, die Reifen etwa alle 10.000 Kilometer zwischen Vorder- und Hinterachse zu wechseln. So nutzen sie sich gleichmäßiger ab und behalten länger ihre volle Leistungsfähigkeit.
Winterreifen für Elektroautos
E-Autos erfordern aufgrund ihres höheren Gewichts besonders widerstandsfähige Reifen. Obwohl keine speziellen Winterreifen für Elektrofahrzeuge vorgeschrieben sind, empfiehlt der ACV Reifen mit einem höheren Tragfähigkeitsindex, um das Gewicht sicher tragen zu können. Reifen mit niedrigem Rollwiderstand können außerdem die Reichweite von Elektroautos erhöhen.
Wann müssen Winterreifen ersetzt werden?
Wann müssen Winterreifen ersetzt werden?
Neben dem Profil spielt auch das Alter der Reifen eine Rolle. Spätestens nach sechs bis acht Jahren sollten Winterreifen ersetzt werden, da die Gummimischung aushärtet und ihre Elastizität verliert – selbst wenn das Profil noch ausreichend wirkt. Orientierung gibt die sogenannte DOT-Nummer an der Reifenflanke: Die letzten vier Ziffern zeigen Produktionswoche und Jahr an, zum Beispiel „2218“ für die 22. Woche 2018.
Wenn neue Winterreifen angeschafft werden müssen, lohnt sich außerdem ein Blick in aktuelle Winterreifentests. So lassen sich Modelle finden, die sowohl bei Sicherheit als auch beim Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen.
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Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?
Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen fährt, muss mit Bußgeldern und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Dank der Kennzeichnung lassen sich Allwetter- und Winterreifen leicht überprüfen.
Wichtig zu wissen: Allein die Montage der Winterreifen nützt nicht allzu viel, wenn die gesetzliche Mindestprofiltiefe nicht eingehalten wird. Auch diese wird von der Polizei kontrolliert.
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Fahren mit Sommerreifen | 60 € | 1 | nein |
… mit Behinderung | 80 € | 1 | nein |
… mit Gefährdung | 100€ | 1 | nein |
…mit Unfallfolge | 120€ | 1 | nein |
Keine Mindestprofiltiefe | 75 € | 1 | nein |
Wie wirkt sich ein Verstoß auf den Versicherungsschutz aus?
Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kann nicht nur Geldbußen, sondern auch Konsequenzen für den Versicherungsschutz nach sich ziehen:
- Kaskoversicherung: Leistungen können gekürzt oder verweigert werden, wenn ein Unfall mit Sommerreifen verursacht wurde.
- Haftpflichtversicherung: Selbst ohne eigenes Verschulden droht eine Mithaftung, da Sommerreifen eine erhöhte Betriebsgefahr darstellen. In der Praxis liegt diese oft bei etwa 20 Prozent.
- Verschuldensvermutung: Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, gilt grundsätzlich als mitschuldig. Nur wenn die Gefahrensituation auch mit Winterreifen nicht erkennbar war oder der Unfall unvermeidbar gewesen wäre, entfällt diese Annahme.
Versicherungen prüfen in solchen Fällen häufig auch auf grobe Fahrlässigkeit. Wird diese angenommen, kann der Leistungsumfang deutlich gekürzt oder komplett gestrichen werden.