Der Weg zum H-Kennzeichen führt über eine kostenpflichtige Oldtimer-Begutachtung nach § 23 StVZO. Diese wird von anerkannten Prüfstellen wie TÜV, DEKRA oder GTÜ durchgeführt. Sie bestätigt, dass das Fahrzeug ein „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ ist und weitestgehend dem Originalzustand entspricht oder zeitgenössische Änderungen aufweist. Das Oldtimer-Gutachten kostet je nach Prüfstelle etwa 100 bis 200 Euro. Insgesamt sollten Sie für Gutachten, Zulassung und Schilder grob mit etwa 200 bis 400 Euro rechnen.
Bei der Begutachtung kommt es vor allem auf diese Punkte an:
Alter und Nachweis der Historie
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und in seiner ursprünglichen Form erhalten sein. Oft ist außerdem ein Nachweis über das Alter und die Historie des Fahrzeugs erforderlich, zum Beispiel durch Fahrzeugpapiere oder eine Historienbestätigung.
Originalzustand und zulässige Änderungen
Das Fahrzeug sollte weitestgehend im Originalzustand sein. Modifikationen, die die historische Substanz verändern, sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Das umfasst sowohl die technischen Grundlagen als auch die optische Erscheinung, also auch den Lack.
Allerdings gibt es bei der Farbgebung und Lackierung gewisse Spielräume. Umlackierungen sind grundsätzlich möglich, solange sie nicht die historische Substanz des Fahrzeugs verfälschen oder den Charakter des Autos verändern. Wichtig ist, dass die Lackierung authentisch wirkt und zum früheren Erscheinungsbild passt. Es empfiehlt sich, vor größeren Änderungen Rücksprache mit einer anerkannten Prüforganisation (z. B. TÜV) oder einem Experten für Oldtimer zu halten, um sicherzugehen, dass die Änderungen mit den Anforderungen für das H-Kennzeichen vereinbar sind.
Technischer Zustand und HU
Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein und den allgemeinen technischen Anforderungen entsprechen. Die Hauptuntersuchung (HU) ist ebenfalls eine Voraussetzung für das H-Kennzeichen. Sie ist wie bei anderen Pkw in der Regel alle zwei Jahre fällig.
Antrag bei der Zulassungsstelle
Wenn die Begutachtung erfolgreich war, können Sie im nächsten Schritt das H-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen. Halten Sie dafür das Gutachten, den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief sowie den Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer) und einen gültigen Ausweis bereit.